Seite vom Netz nehmen?

13. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Paps
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 6x hilfreich)
Seite vom Netz nehmen?

Hallo,
eine Bekannte macht nebenbei die Webseitenbetreuung für eine Firma. Für die Erstellung wurde ein Betrag ausgehandelt, welcher auch bezahlt wurde. Für die weitere Betreuung, incl. Wartung eines umfangreichen Online-Shop's, wurde ein monatlicher Betrag (mündlich) vereibart, der, trotz ausgeführter Arbeit, unregelmäßig kam. Seit 2 Monaten kommt nun gar nichts mehr, auf mehrmaliges Mahnen wurde immer gesagt, Geld sei unterwegs. Was ist jetzt, wenn von meiner Bekannten, bis zur Bezahlung, die Seite vom Netz genommen wird, ist dann mit Konsequenzen zu rechnen?

paps

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Natürlich!

Die Frage ist ja schon etwas naiv. Das Nichtbezahlen eines Wartungsvertrages hat doch nichts mit der Präsenz der Seite im www zu tun, oder ist Ihre Bekannte die Betreiberin der Website?
Ich denke Schadenersatzforderungen werden sofort folgen.


Viele Grüße, Michael

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#2
 Von 
Grunert1111
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo ,
grundlegend würde ich erstmal den Auftraggeber rechtlich zur Kasse bitten, heisst Mahnbescheid erlassen. Kann man selbst einfach und schnell ohne Anwalt machen. Formulare dazu gibts im gut sortierten Schreibwarenladen. Anhand der bisher gelaufenen Zahlungen dürfte ein mündlicher Vertag gut nachweisbar sein, denn auch ein mündlicher Vertrag ist nunmal ein Vertrag.
Zweitens, die Firma entsprechend anschreiben, auf die mündlichen Vereinbarungen verweisen und mit eine Fristsetzung mit der Einstellung der Leistung drohen.

Viele Grüsse

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#3
 Von 
MarkOh
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 116x hilfreich)

Hallöle...

Hatte vor kurzem genau den selben Fall. Wartungsvertrag für eine gewerbliche Homepage eines Fuhrunternehmens. Nachdem dann nach etlicher Anmahnerei doch keine Kohle mehr kam, habe ich den Betrieb der Homepage einfach eingestellt.

Ist vertraglich auch so geregelt. Kann ja nicht sein, dass die Deppen eine Leistung erwarten, aber die Gegenleistung dafür nicht erbringen wollen...

LG MarkOh

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#4
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

hi, MarkOh,

mag ja sein, dass bei dir im Vertrag stand, dass Du das Recht hast, die Webseite aus dem Netz zu nehmen, sofern der Auftraggeber nicht bezahlt, aber bei Paps könnte es ganz anders geregelt sein.

Vorsichtig mit solchen Ratschlägen, die könnten für die Fragesteller sehr teuer werden.

Ally

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