Software Falsche Beschreibung Kein widerruf?

24. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
corexmedia
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Software Falsche Beschreibung Kein widerruf?

Hallo
Ich wende mich mal an dieses Forum, da ich mit einem Onlinehändler für PHP Software ein ziemliches Problem habe.

Ich habe eine Suchmaschine gekauft für 50 Euro, ein älteres einfaches Skript.

Auszug aus der Beschreibung
"Hier bieten wir ihnen ein Script, das Texte und Bilder im World Wide Web herunterlädt und diese über die Web- und die Bildsuche von unseren Suchmaschinen Script auffindbar macht. "

Darauf hin habe ich das Skript mit Sofortüberweisung erworben, weil ich davon ausging, das man mit diesem Skript genau das tun kann.

Nach erfolgreicher Installierung auf unserem Firmenserver stelle ich fest, das skript kann überhaupt nichts.. Es ist eine riesige Templateengine dahinter aber die Suchmaschine ist lediglich an Bing gekoppelt.
Damit erfüllt es nicht das, was in der Beschreibung klar und deutlich steht.

Nun wollte ich den Kauf Widerrufen, aber der Händler sagt nein bei DownloadSoftware gibt es sowas nicht und wörtlich
"Es merkt ja kein Kunde das Bing hinter steht, deswegen ist es so in der Beschreibung erfasst."
Sie hätten ja vor dem Kauf fragen können"
---

Ich meine das ist doch Täuschung er beruft sich auch darauf das ein Spider viel teurer wäre das mag alles sein, aber wenn ich ein Produkt erwerbe wo geworben wird das eine Eigenschaft hat, dann kann der Verkäufer doch nicht hinterher sagen , es merkt ja keiner und mit dieser beworbenen Eigenschaft wäre es ja viel teurer.

Ich könne das Skript ja umcoden.. Widerruf ausgeschlossen.

Die Frage ist bei 50 euro lohnt hier der Aufwand ? Ich fühle mich ein wenig betrogen muss ich gestehen.

Wir wollten eine Suchengine aufbauen wo wir bestimmen welche Seiten gelistet werden, ein Projekt für mich als Entwickler und dafür habe ich diese Basis erwerben wollen, wenn ich eine Template haben will was auf Bing zugreift oder google.de dann bekommt man dieses zu hauf kostenlos.

Ich finde auch die Argumentation "es merkt ja keiner"
ein wenig grenzwertig.. Natürlich merkt man das, wenn man Seiten indizieren will und feststellt das genau das nicht geht..

Er bietet mir zwar ein ersatzskript seiner Auswahl an, aber damit bin ich eigentlich nicht zufrieden, denn fast alle seine skripte scheinen falsch beworben zu werden.

Vielen dank für Ratschläge.

Ich habe halt lange gesucht und auf grund dieser oben genannten beschreibung gekauft, und nun bekomme ich die Antwort ne das kann sie gar nicht aber merkt doch keiner.. Geld gibts keins zurück..


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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tommok
Status:
Praktikant
(577 Beiträge, 310x hilfreich)

Zunächst: Du willst nicht "widerrufen", denn ein Widerrufsrecht müsste Dir als Geschäftskunde ausdrücklich eingeräumt werden, sonst steht Dir keins zu, sondern Du willst reklamieren.

Die Ware weicht, Deiner Meinung nach, von der Beschreibung ab, also kannst Du Nachbesserung verlangen, und wenn diese "endgültig" verweigert wird, vom Kauf zurücktreten und Dein Geld (notfalls gerichtlich) zurückverlangen.

Allerdings ist die Warenbeschreibung erstens grammatisch fehlerhaft und zweitens damit reichlich unklar. Wer oder was für wen am Ende "auffindbar" sein soll, lässt sich aus diesem hingeschlunzten Satz nicht schlüssig entnehmen.

Ich würde das Geld zurückverlangen und wenn keine Reaktion erfolgt einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken. Klagen würde ich dann allerdings wohl nicht. Du darfst natürlich jedem im Internet und seiner Großmutter von Deiner Erfahrung berichten (in sachlichen, ausschließlich beweisbaren Formulierungen) und das auch ankündigen für den Fall, dass das Geld nicht zurückkommt. Ein sachlicher Erfahrungsbericht fällt unter freie Meinungsäußerung und ist wohl kein "empfindliches Übel" für den VK.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
corexmedia
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

1: Habe ich als Privatperson das Skript erworben und nicht als Geschäftskunde
2: Dieser Text steht so in der Beschreibung. Nein es geht nicht darum jedem davon zu berichten, ich erwähne hier auch den Händler mit keinem Wort. Oder um was es konkret geht.
Die Beschreibung ist auch viel länger aber das würde hier den Rahmen sprengen. (Cache System usw) Es wird halt nirgendwo erwähnt das diese Engine lediglich BING abruft. Dann würde das nämlich keiner kaufen. Und im Email schriftverkehr sagt er es ja auch deutlich..
Merkt ja keiner deswegen schreiben wir das auch nicht hin und beschreiben es anders.
--
Primär ist meine Frage ist der Widerruf auch bei Downloadsoftware ausgeschlossen wenn die Beschreibung eindeutig falsch ist oder kann sich der Hänlder darauf berufen das es dieses bei Software nicht gibt und es ja normalerweise keiner merkt.


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-- Editiert corexmedia am 24.08.2014 12:45

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tommok
Status:
Praktikant
(577 Beiträge, 310x hilfreich)

War es denn ein Fernabsatzgeschäft? Falls ja hast Du ein Widerrufsrecht, und da kann sich der Händler nicht damit rausreden, dass es sich ja um Software handelt, es sei denn Du hast beim Kauf ausdrücklich auf Dein Widerrufsrecht verzichtet.

Lies mal das hier zu diesem Thema:

http://www.socialmediarecht.de/2014/05/16/die-verbraucherrechtsnovelle-das-neue-widerrufsrecht-beim-verkauf-von-software-downloads/

1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Lauch
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 103x hilfreich)

quote:
Du kannst ja noch froh sein, dass auf Bing zugegriffen wird. Da gibt es nämlich nirgends eine Zusage, auf welche Suchmaschinen überhaupt zugreift.


Es ist noch viel besser! Er wollte auch nicht, dass sein Script die Ergebnisse einer anderen Suchmaschine neu gefiltert anzeigt. Er dachte, er bekommt eine komplett eigene Suchenmaschinenengine für den gewerblichen Einsatz zum Preis von 50 Euro :devil:

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
corexmedia
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Leute leute.. bashing ist ja ne tolle sache aber fehl am platz !

1: Ich habe das Skript privat erworben ! weil ich experimentieren wollte wie crawler technik usw funktioniert.
Hier gibt es keinen gewerblichen Einsatz, nur weil ich auch auch Gewerbe betreibe muss ich nicht alles als gewerbe kaufen.

Selbst wenn ich dann eine Seite veröffentliche ohne werbung und sonstiges, ist es kein gewerblicher Einsatz.

Es geht darum das ein skript anders beworben wurde als es ist. und ja ich kaufe einen VW mit klimaanlage und wenn er keine hat kann ich froh sein das die fenster runtergehen..

So verkaufen wir in zukunft.. Sichern eine eigenschaft zu und sagen hinterher.. haha sie dachten doch nicht ernsthaft das es das kann.. seien sie froh das es überhaupt auf eine eninge zugreift.

Wo steht in einem wort erwähnt das ich es gewerblch nutze?? Wo steht das ich damit geld verdienen wollte?

Es gibt crawler opensource für lau aber ich habe gedacht wenn ich geld ausgebe bekomme ich etwas robusteres. ich habe nicht sonst was erwartet, aber halt das die engine
ach egal..

Im übrigen auch suchmaschinen eninge nutch und co die man kostenlos beziehen kann, also wenn ich was gewerblich aufziehe dann sicherlich nicht so aber das sprengt hier den rahmen.. Basht ruhig weiter.

Kann geschlossen werden...

Ein wenig überrascht aber gut.. Ah ich sagte firmenserver ja das ist natürlich dann ein argument.. sorry das ich nicht extra einen server miete um privat sachen zu entwickeln..

Ja ich kann froh sein, ihr habt recht.. man man man..


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-- Editiert corexmedia am 24.08.2014 15:08

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lauch
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 103x hilfreich)

quote:
Leute leute.. bashing ist ja ne tolle sache aber fehl am platz !


Sorry, war nicht böse gemeint, ich fand die Vorstellung nur lustig.

quote:
Hier gibt es keinen gewerblichen Einsatz, nur weil ich auch auch Gewerbe betreibe muss ich nicht alles als gewerbe kaufen.


Das Mag ja alles so sein, aber woher sollen wir das wissen?
Dein Benutzername, die Benutztung des Plurals, das Heraufladen auf einen Firmenserver sowie die Antwort des VK, dass Kunden nicht merken würden, dass Bing dahintersteckt, legt doch eine gewerbliche Nutzung sehr nahe.

quote:
Es geht darum das ein skript anders beworben wurde als es ist. und ja ich kaufe einen VW mit klimaanlage und wenn er keine hat kann ich froh sein das die fenster runtergehen..


Das ist der Kern des Problems. Du postest weder einen Link zu dem Angebot das du erworben hast, noch reichst du eine genauere Beschreibung nach.

Daher können wir uns daran halten:

quote:
Hier bieten wir ihnen ein Script, das Texte und Bilder im World Wide Web herunterlädt und diese über die Web- und die Bildsuche von unseren Suchmaschinen Script auffindbar macht.


Und genau das hast Du auch bekommen. Was Du dachtest zu erhalten oder glaubst was dies nicht beinhalten dürfte spielt keine Rolle.
Auch auf eine bestimmmte Funnktionsweise kann man auf Grund dieser Beschreibung nicht schließen.

Und auch der Vk wird allein deswegen

quote:
Es merkt ja kein Kunde das Bing hinter steht,


dich als gewerblichen Kunden ansehen.
Wobei es keine Rolle spielt, da für immaterielle Güter auch dem privaten Käufer kein Widerrufszurecht zusteht.

Im Rahmen der Gewährleistung lässt sich im Hinblick auf die Beschreibung der Ware bis jetzt auch kein Mangel erkennen.


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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
corexmedia
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Das hat der Verkäufer mir so geschrieben, nicht ich ihm..

"Wenn es einen eigenen Spider haette, haettte wir das Script nicht fur 59 EUR verkauft sondern ab ca. 299 EUR und aufwaerts.
Es merkt ja kein Kunde das Bing hinter steht, deswegen ist es so in der Beschreibung erfasst."
----
Ein Skript welches Inhalte aus dem WWW runterlädt und ein skript welches die suchergebnisse von Bing anzeigt, sind für mich zwei paar schuhe.

http://www.media-products.de/professionelle-suchmaschine-p-892.html

Ich poste es mal.. Wie erwähnt ich werde mich wohl auf eine Gutschrift einigen, und dann ist das thema durch..
Aber dennoch bin ich der Meinung das
"lädt Inhalte aus dem WWW runter ein unterschied zu
"ruft die inhalte von Bing ab" ist.

Es wird halt mit keinem Wort erwähnt.
Naja sei es drum.. Lehrgeld bezahlt und gut ist.


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Nachtrag : Genau das habe ich eben nicht bekommen, da keine Inhalte heruntergeladen werden sondern das skript lediglich eine Templateengine ist, mit ankopplung an bing, so wie alle anderen module übrigends auch..

Wie gesagt, ich liege vielleicht falsch aber es erweckt halt den Eindruck das man ein älteres Skript für kleines Geld erwerben kann (Version 2 gibt es ja bereits für knapp 200 Euro)

Sei es drum.. :-)

-- Editiert corexmedia am 24.08.2014 16:19

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 669x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>ich habe bei einem Onlinehändler für PHP Software eine Suchmaschine gekauft <hr size=1 noshade>


Zu welchem Zweck?

Der BGH hatte folgenden Fall zu entscheiden:

Eine Rechtsanwältin bestellte über die Internetplattform des Online-Verkäufers unter anderem drei Lampen zu einem Gesamtpreis von 766 €. Sie gab dabei als Liefer- und Rechnungsadresse ihren Namen und die Anschrift der "Kanzlei Dr. B." an, bei der sie tätig war. Angeblich sollten die Lampen der Ausstattung ihrer Privatwohnung dienen.

Der BGH urteilte, daß sie den Lampenkauf als Verbraucherin getätigt hätte, und ihn deshalb widerrufen könne:

"Das rechtsgeschäftliche Handeln einer natürlichen Person ist grundsätzlich als Verbraucherhandeln anzusehen ist und etwa verbleibende Zweifel, welcher Sphäre das konkrete Handeln zuzuordnen ist, zugunsten der Verbrauchereigenschaft zu entscheiden.

Eine Zurechnung entgegen dem mit dem rechtsgeschäftlichen Handeln objektiv verfolgten Zweck kommt daher nur dann in Betracht, wenn die dem Vertragspartner erkennbaren Umstände eindeutig und zweifelsfrei darauf hinweisen, dass die natürliche Person in Verfolgung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Bei einem Vertragsschluss mit einer natürlichen Person ist grundsätzlich von Verbraucherhandeln auszugehen. Anders ist dies nur dann, wenn Umstände vorliegen, nach denen das Handeln aus der Sicht des anderen Teils eindeutig und zweifelsfrei einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist.

Aus der verständigen Sicht des Lampenverkäufers blieb jedenfalls offen, ob es sich bei der Käuferin um eine in der als Lieferanschrift genannten "Kanzlei Dr. B." tätige Rechtsanwältin oder um eine angestellte Kanzleimitarbeiterin, etwa die Bürovorsteherin oder eine Rechtsanwaltsgehilfin, handelte."


BGH, Urteil vom 30. 9. 2009 - VIII ZR 7/09

quote:<hr size=1 noshade>> Du willst sie geschäftlich einsetzen, also gibt es kein Widerrufsrecht.

Ich habe das Skript privat erworben ! weil ich experimentieren wollte wie crawler technik usw funktioniert. <hr size=1 noshade>


Angenommen, der Zweck des Scriptkaufs wäre dann nicht der gewerblichen Tätigkeit zuzurechnen gewesen. Aus welchen Umständen hätte der Verkäufer dann eindeutig und zweifelsfrei schließen dürfen, daß die Bestellung einer gewerblichen Tätigkeit zuzurechnen ist?

Aus der Angabe einer Firma + Firmenanschrift bei der Bestellung? ( Name des Bestellers: CorexMedia Cornelius Mesch & Etxebarria Diatzko GbR, Anschrift: Gewerbepark 123d )

RK

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 669x hilfreich)

quote:
Hier bieten wir ihnen ein Script, das Texte und Bilder im World Wide Web herunterlädt und diese über die Web- und die Bildsuche von unseren Suchmaschinen Script auffindbar macht.

Und genau das hast Du auch bekommen. Was Du dachtest zu erhalten oder glaubst was dies nicht beinhalten dürfte spielt keine Rolle.


Umgekehrt: wenn dem gelieferten Script warenartübliche und -typische Eigenschaften fehlen, ist es mangelhaft.

quote:
"Wenn es einen eigenen Spider haette, haettte wir das Script nicht fur 59 EUR verkauft sondern ab ca. 299 EUR und aufwärts."


Wenn die Spider-Funktionalität eines Suchmaschinen-Scripts warenart-üblich ist, dann kann der Verkäufer nicht argumentieren, daß bei für diesen PREIS angebotenen Scripts gewöhnlich keine Spider-Funktionaltät enthalten sei.

RK

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
corexmedia
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich habe mich auf der Seite als Privat Person registriert
Ohne firmen Angabe damit fällt das weg..
Er sagt ja nicht ausgeschlossen weil firma
Sondern weil Software download grundsätzlich
Ausgeschlossen ist..

Wie dem auch sei lehrgeld bezahlt 60 Euro
Verbrannt.. Passiert..

Danke

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-- Editiert corexmedia am 24.08.2014 18:45

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119459 Beiträge, 39730x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Er sagt ja nicht ausgeschlossen weil firma
Sondern weil Software download grundsätzlich
Ausgeschlossen ist.. <hr size=1 noshade>

Denm steht seit dem 14.06.2014 das Gesetz entgegen, siehe
§ 356 Abs. 5 BGB :
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher
- ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und
- seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages sein Widerrufsrecht verliert.
"

Da ich annheme, das der Verkäufer keine dieser Bedingungen erfüllt hat, könnte man
- den Widerruf gerichtlich durchsetzen
- ihn durch eine Berechtigten kostenpflichtig abmahnen lassen

Beides für den Verkäufer sehr kostenintensive Maßnahmen, faglich ob er dies möchte.

Eventuell sollte man ihm einmal darauf hinweisen und ihn fragen welche Variante (Erstattung oder Gericht) er aus kaufmännischer Sicht vorziehen würde?



quote:<hr size=1 noshade>Selbst wenn ich dann eine Seite veröffentliche ohne werbung und sonstiges, ist es kein gewerblicher Einsatz. <hr size=1 noshade>

Kleiner Hinweis: Das ist so pauschal falsch





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Gibt es nicht seit der letzten Änderung eine Möglichkeit für Händler unkörperliche Waren vom Widerruf auszuschließen? Daher sollte die Widerrufsbelehrung geprüft werden!

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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