Software nach Tod des Programmierers nicht mehr nutzbar

10. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
firefly10
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Software nach Tod des Programmierers nicht mehr nutzbar

Hallo Leute,

ich habe momentan folgendes Problem. Ich habe eine kleine Software gekauft, nichts Weltbewegendes, preislich nur bei 40 Euro.

Das Problem das ich nur sehe, ist dabei folgendes. Es handelt sich bei der kleinen Firma, die derjenige betreibt, um ein Kleingewerbe. Gibt also nur den Programmierer selbst und sonst keine weiteren Angestellten. Die Software die er verkauft steuert Maschinen (CNC) aus dem Hobbybereich.

Doch leider kann man die Software nur nutzen, wenn der Lizenzschlüssel den man von Ihm erhält auch per Internet verifiziert wird. Das muss nur einmalig, nach der Installation erfolgen oder man erhält einen Schlüssel der auf die Hardware fixiert ist (also Mainboard, Festplatte usw..). Stellt normal kein Problem dar, da ja regulär gekauft. Aber...

Das Problem ist nun, sollte der Programmierer mal von dieser Welt scheiden, wird seine Frau oder Familie wohl diesen Server abschalten und sollte dann der Fall eintreten, das man die Software mal neu installieren muss (neue Festplatte, neuer Rechner oder wegen sonst was, was immer mal vorkommen kann), dann kann die Software nicht mehr als regulär gekaufte Version benutzt werden, da der Schlüssel nicht mehr verifiziert werden kann !

So gesehen haben dann hunderte von Anwendern das Programm für die Tonne gekauft.
Und das kann doch nicht in der EU/Deutschland rechtens sein ?

Das wäre ja genau so, als würde bei allen SAAB Fahrzeugen die Software der Steuereinheit den Dienst einstellen, nur weil SAAB Pleite ist.

Oder weil Siemens pleite geht, sind alle deren Steuerungen in den Maschinen dann nicht mehr lauffähig und das dürfte wohl eine Katastrophe für die Industrie darstellen.

Kann sowas rechtens sein? Denn soviel ich weiß, muss ein bezahltes Produkt auch nach der Liquidierung des Firma weiter funktionieren, das wäre aber in dem Moment einer Neuinstallation, trotz korrektem Schlüssel, nicht mehr der Fall !

Und nein ich will die Software nicht zurück geben, denn sie gefällt mir. :-)

Gruß

Dirk

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38459 Beiträge, 14007x hilfreich)

Warum sollte es nicht rechtens sein? Eine lebenslange Garantie müsste ausgehandelt sein. Wenn nicht, dann befinden wir uns im Bereich des allg. Vertragsrechts.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

es gibt unzählige Online-Spiele, wo irgendwann die Server abgestellt wurden/werden, warum sollte das nicht gehen?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120158 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat:
Und das kann doch nicht in der EU/Deutschland rechtens sein ?

Doch, ist es.
Der Gesetzgeber sichert nicht gegen alles und jeden ab.



Zitat:
Das wäre ja genau so, als würde bei allen SAAB Fahrzeugen die Software der Steuereinheit den Dienst einstellen, nur weil SAAB Pleite ist.

Falls dies von einem Server abhängig wäre, dann ist das tatsächlich so.


Zitat:
Oder weil Siemens pleite geht, sind alle deren Steuerungen in den Maschinen dann nicht mehr lauffähig und das dürfte wohl eine Katastrophe für die Industrie darstellen.

Tja, das ist halt dann die Verwirklichung des unternehmerischen Risikos.
DIe Industrie hätte sich ja absichern können, wollten sie aber nicht weil das ja entsprechend mehr gekostet hätte.



Im übrigen wenn eine Firma pleite ist, dann ist auch kein Geld mehr da um die Server etc. zu finanzieren.
Wo soll denn das Gled dafür herkommen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Es gibt etliche Beispiele renommierter Firmen, bei denen sogar Geräte nutzlos oder beschränkt nutzbar werden durch Serverabschaltung. Beispiele WebOS-Geräte von HP, Symbian von Nokia u.a.m. - und dabei existieren die Firmen sogar. Einen Lifetime-Support kann man aber nicht erzwingen, wenn dieser nicht vertraglich geregelt ist.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Abgesehen davon hat man mit dem Hersteller in der Regel eh keinen Vertrag.
Und wenn der Hersteller die Server erst nach Kauf abschaltet, dann war die Ware bei Übergabe unstrittig mängelfrei, sodaß man auch gegen den VK keine Ansprüche hat.
Man könnte nur dann evtl. ansetzen, wenn Hersteller (und ggfs. VK) bereits bei Verkauf nachweislich (!) wußten, daß die Server demnächst abgestellt werden. Das könnte dann Eingehungsbetrug sein.

Ansonsten spricht die Wahrscheinlichkeit dafür, daß die Software längst veraltet ist, wenn der Autor verstirbt.

-- Editiert von TheSilence am 11.04.2016 17:56

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Oder weil Siemens pleite geht, sind alle deren Steuerungen in den Maschinen dann nicht mehr lauffähig und das dürfte wohl eine Katastrophe für die Industrie darstellen.
Katastrophe ja, ist aber trotzdem so.

Genauso ist es mit Ersatzteilen, wenn der Hersteller pleite ist oder einfach nicht mehr nachproduzieren will, dann hat man halt Pech gehabt.

Und Softwarebereich ist das sogar wirklich üblich, siehe Microsoft (da werden Betriebssysteme schon nach kurzer Zeit nicht mehr gepflegt - Sicherheitsupdates etc.). Da gibt es aber eine Lösung: Nicht bei solchen Herstellern kaufen.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7222 Beiträge, 1518x hilfreich)

Liebe(r) firefly,

kennst Du Data Becker - der Laden ist geschlossen, die Programme können nicht mehr aktualisiert werden. Natürlich ist es rechtens, dass eine Lizenz im Falle des Todes oder der Firmenpleite etc. verfällt. Genauso rechtens ist es, dass du die Software nutzt und dann die Software eines anderen Herstellers nutzt weil du zb. die andere Software besser findest. Da kann der Softwareentwickler der ersten Software auch nichts machen.

Solange es keinen Service- oder Wartungsvertrag gibt ist das alles so ok.

1x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Im Übrigen könnte in einem solchen Fall §69d Abs. 1 UrhG greifen... ob sich das bei einem 40€ Programm lohnt, ist wieder die andere Frage.

-- Editiert von JogyB am 12.04.2016 11:08

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.972 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen