Sonderkündigung Telefonanschluß

5. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
hetfield
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 42x hilfreich)
Sonderkündigung Telefonanschluß

Hallo,

Angenomm Person A schließt zum 1.10. sein Studium an einer FH im öffentlichen Dienst ab und weiß bisher noch nicht, wo seine neue Stelle sein wird. Aus diesem Grund möchte er seinen Telefonanschluß kündigen, da er noch keine neue Wonung hat und wohl auch erst zum 1.10. hin erfährt wo seine neune Anstellung sien wird.

Sein Telefonanbieter sagt, er könne kündigen müsse aber trotzdem seine Rechnung bis Ende der Vertragslaufzeit im April 09 weiterzahlen. gibt es keine Möglichkeit dieses abzuwehren?

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Für den Anbieter hört sich das doch wie eine schlechte Ausrede an und daher die Reaktion. Wenn du am neuen Wohnort bist, kannst du den Vertrag dort auch fortführen.
Sonderkündigung ist möglich, wenn der Anbieter am neuen Wohnort die vertragl. Leistung nicht erbringen kann.

-----------------
"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hetfield
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 42x hilfreich)

Naja ... ich könnte durchaus eine Bestätigung besorgen dass ich ausziehe und noch nicht weiß wo meine weitere Verwendung ist. Wenn ich meine neue Wohnung nehme wäre dies ja auch möglich den weiterzuführen, nur wie oben gesagt werde ich erst Ende September erfahren wo ich hinziehen werde, das heißt ich muss ja erstmal kündigen!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Dann machst du eine Umzugsmeldung und wartest ab. Ansonsten darfst du keine 24-Monatsverträge eingehen. Der Anbieter wird dich so lange nicht ziehen lassen, so lange er seinen Vertragsteil erfüllen kann. Und selbst wenn nicht - manche Firmen versuchen die Kunden trotzdem abzuzocken.. auch ohne Leistungserbringung.

-----------------
"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hetfield
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 42x hilfreich)

die Vertragslaufzeit wurde mehr oder weniger ohne wisse erfüllt, der Kunde ist April umgezogen und beim Ummeldeformular wurde Verlängerung um 24 Monate angekreuzt, dies ist ihm erst jetzt aufgefallen. Das Problem ist, dass A ja den Anschluss so oder so kündigen muss, da er ende September ja auch die Wohnung gekündigt hat! Ab dann kann er doch nicht weiter zahlen müssen, er bezieht ja auch keine Leistung. Sollte A in der Stadt wieder eine neue Wohnung nehmen können wäre er ja auch gerne bereit den Vertrag weiterlaufen zu lassen, sollte dies jedoch nicht möglich sein wäre er nicht bereit bis 4/09 weiterzahlen zu müsse ...


Wie müsste die Kündigung denn formuliert werden sollte A dies vorhaben?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

A wird doch irgendwo wohnen. Wenn dort der Anschluß möglich ist, läuft der Vertrag weiter. Wenn nicht, kommt man aus dem Vertrag raus. Was hat die gekündigte Wohnung mit dem Telefonvertrag zu tun?

-----------------
"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hetfield
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 42x hilfreich)

A weiß noch nicht wo er wohnen wird, dies wird er erst ein - zwei Wochen vor Oktober erfahren, also viel zu kurz um dass dann noch umzumelden! Weiterhin könnte es auch sein dass A 200 km oder mehr vom jetzogen Wohnort hinziehen muss

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@hetfield

Ist es denn so schwer zu verstehen? Das Sonderkündigungsrecht steht dir zu, wenn die Leistungserbringung unmöglich ist. Da dies deinerseits noch nicht geklärt ist, bleibt alles beim alten.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hetfield
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 42x hilfreich)

nein das ist schon verstanden! eine abmeldung muss jedoch mind. 4 wochen vorher erfolgen unter angabe der neuen anschrift, dies ist hier jedoch nicht möglich da erst wenige tage vorher der neue anschluß feststeht!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Dann wirst du eben einige Wochen doppelt zahlen müssen, wenn die Kündigungsfrist von 4 Wochen nicht den gesetzlichen Vorlagen widerspricht.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hetfield
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 42x hilfreich)

Nein, sollte eine neue Wohnugn haben muss der Antrag auf Ummeldung des Anschluss spätstes 4 Wochen vorher abgegeben werden damit dieser termingerecht bearbeitet werden kann. Dies ist aber nicht möglich!

Nhmen wir mal an der Anbieter hätte auf die Anfrage wie folgt geäußert:

Eine Kündigugn ist möglich jedoch wird die Restlaufzeit (grundgebühr internet und telefon) komplett in Rechnung gestellt?


dies kann doch nicht sinn und zweck sein oder?!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Es ist ja nett alles im fiktiven Stil zu schreiben. Leider verstärkt das den Eindruck hier alles unnötig zu komplizieren.
Ich würde es so machen:
Mitteilung rechtzeitig an Anbieter, neue Adresse 14 Tage später ankündigen und Situation kurz erläutern und abwarten. Im schlimmsten Fall gibt es eine Unterbrechung von 14 Tage oder auch gar keine. Man muß es doch aber erst mal mit Sinn und Verstand probieren!

Übrigens - ein 24-Monatsvertrag muß immer 2 Jahre bezahlt werden!

-----------------
"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hetfield
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 42x hilfreich)

Ja und was ist wenn an einen Wohnort gezogen wird wo der Anbieter nicht verfügbar ist, das kann ja nicht Sinn sein?!

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Lese noch mal meine 1. (!!! )Antwort zu Deiner Frage. Dort steht es bereits was dazu anzumerken ist.

-----------------
"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.356 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen