Sonderkündigungrecht nach AGB änderung?

23. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest123-2166
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Praktikant
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Sonderkündigungrecht nach AGB änderung?

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2166
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Praktikant
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#2
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

Nicht jede AGB-Änderung begründet ein Sonderkündigungsrecht.

Hier müßten einerseit wesentliche Vertragsbestandteile (Rechte/Pflichten/Beiträge) betroffen sein, andererseits müßte man dir auch verweigern, den Vertrag zu den alten AGB fortzuführen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2166
Status:
Praktikant
(589 Beiträge, 254x hilfreich)

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Allgemeine Geschäftsbedingungen können u.a. nur dann Bestandteile eines Vertrages werden, wenn der Verwender bei Vertragsabschluss
der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu erlangen (§§ 305 Abs. 2 BGB ).
Das müßte auch im Falle der Änderung von AGBen gelten, um die Voraussetzungen für den Eingang in den bestehenden Vertrag zu ermöglichen. Es ist nicht vorstellbar, daß der Vertragspartner diese Anderung mit ihren nachteiligen Folgen akzeptieren muß. Dabei ist die Frage zu stellen, ob es im damaligen Zeitpunkt überhaupt zum Vertragsabschluß gekommen wäre, hätte der Vertragspartner die nunmehr veränderten Klausen in den AGBen vorgefunden.
http://www.juraforum.de/lexikon/Allg.%20Geschäftsbedingungen%20-%20Vertragsbestandteil

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2166
Status:
Praktikant
(589 Beiträge, 254x hilfreich)

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2166
Status:
Praktikant
(589 Beiträge, 254x hilfreich)

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> das ich dann halt die alten AGB bis zum Vertragsauslauf behalte

Und dagegen kannst du genau gar nichts tun.

1x Hilfreiche Antwort

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