Sonderkündigungsrecht 1&1 wegen Umzug

2. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Jimmy1007
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderkündigungsrecht 1&1 wegen Umzug

Hallo zusammen,
ich werde demnächst zu meinem Vater ziehen. Er hat bereits einen bestehenden DSL Anschluss in seinem Haus.
Jetzt habe ich 1&1 als Anbieter.
Ist es möglich, hier aus dem laufenden Vertrag zu kommen?
Ein DSL Zugang kann ja nicht doppelt gebucht werden?!
Danke im Voraus.
Lg

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10 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Zitat (von Jimmy1007):
Ein DSL Zugang kann ja nicht doppelt gebucht werden?!

Wenn da 4 Zuleitungen liegen, können auch 4 DSL Zugänge geschaltet werden.

Kann der Anbieter die vereinbarte Leistung am neuen Wohnort nicht erbringen, besteht ein Sonderkündigungsrecht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Jimmy1007
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Wenn da 4 Zuleitungen liegen, können auch 4 DSL Zugänge geschaltet werden.


Wie findet man das heraus?
Liefern könnten Sie laut Test auf deren Seite...

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#5
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Hier wird die Leistung angeboten, kann aber unter Umständen trotzdem nicht erbracht werden -> kein Sonderkündigungsrecht.


Das dürfte sich nach GMV doch nur auf die Fälle beziehen bei denen der Anbieter die Leistung zwar erbringen könnte jedoch "extern" daran gehindert ist. Z.B. weil der Hausbesitzer den Zugang zum Haus verweigert weil er ein Sonderkündigungsrecht erzwingen will.

Wenn die Leistung nicht erbracht werden kann weil z.B. im lokalen DSL-Verteiler z.Z. kein freier Platz ist vorhanden ist, dürfte das wohl kaum zu Lasten des Kunden gehen.


-- Editiert von pk2019 am 03.05.2020 10:55

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#7
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von pk2019):
Wenn die Leistung nicht erbracht werden kann weil z.B. im lokalen DSL-Verteiler z.Z. kein freier Platz ist vorhanden ist, dürfte das wohl kaum zu Lasten des Kunden gehen.
Dann greift ja auch das Sonderkündigungsrecht. Im dem Fall, in dem 1&1 aber grundsätzlich liefern kann, kommt das Sonderkündigungsrecht halt nicht zum tragen.

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#8
 Von 
Jimmy1007
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Um das ganze für mich zusammen zu fassen:

Ich habe, außer 1&1 kann aufgrund voll belegter Zuleitungen ihren Dienst nicht dort anbieten, nicht auf ein Sonderkündigungsrecht hoffen?! Richtig?

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#9
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

genau so ist es, ist ja auch ok so...

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#10
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 145x hilfreich)

Einfachste Lösung: Mit 1&1 telefonieren, die Situation schildern.

Ist der Vater auch dort Kunde? Wenn ja (ist es einfacher), ergibt sich nur aus Kulanz folgende Situation:

Sie werden dir ein Angebot machen: 100 € als "Ablöse" und dann ist es gegessen.



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