Hallo zusammen,
ich werde demnächst zu meinem Vater ziehen. Er hat bereits einen bestehenden DSL Anschluss in seinem Haus.
Jetzt habe ich 1&1 als Anbieter.
Ist es möglich, hier aus dem laufenden Vertrag
zu kommen?
Ein DSL Zugang kann ja nicht doppelt gebucht werden?!
Danke im Voraus.
Lg
Sonderkündigungsrecht 1&1 wegen Umzug
2. Mai 2020
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Frage vom 2. Mai 2020 | 20:21
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderkündigungsrecht 1&1 wegen Umzug
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#2
Antwort vom 2. Mai 2020 | 20:29
Von
Status: Unbeschreiblich (120173 Beiträge, 39838x hilfreich)
ZitatEin DSL Zugang kann ja nicht doppelt gebucht werden?! :
Wenn da 4 Zuleitungen liegen, können auch 4 DSL Zugänge geschaltet werden.
Kann der Anbieter die vereinbarte Leistung am neuen Wohnort nicht erbringen, besteht ein Sonderkündigungsrecht.
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#3
Antwort vom 2. Mai 2020 | 20:38
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:
Wenn da 4 Zuleitungen liegen, können auch 4 DSL Zugänge geschaltet werden.
Wie findet man das heraus?
Liefern könnten Sie laut Test auf deren Seite...
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#5
Antwort vom 3. Mai 2020 | 10:51
Von
Status: Praktikant (769 Beiträge, 114x hilfreich)
ZitatHier wird die Leistung angeboten, kann aber unter Umständen trotzdem nicht erbracht werden -> kein Sonderkündigungsrecht. :
Das dürfte sich nach GMV doch nur auf die Fälle beziehen bei denen der Anbieter die Leistung zwar erbringen könnte jedoch "extern" daran gehindert ist. Z.B. weil der Hausbesitzer den Zugang zum Haus verweigert weil er ein Sonderkündigungsrecht erzwingen will.
Wenn die Leistung nicht erbracht werden kann weil z.B. im lokalen DSL-Verteiler z.Z. kein freier Platz ist vorhanden ist, dürfte das wohl kaum zu Lasten des Kunden gehen.
-- Editiert von pk2019 am 03.05.2020 10:55
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#7
Antwort vom 3. Mai 2020 | 12:42
Von
Status: Lehrling (1897 Beiträge, 280x hilfreich)
Dann greift ja auch das Sonderkündigungsrecht. Im dem Fall, in dem 1&1 aber grundsätzlich liefern kann, kommt das Sonderkündigungsrecht halt nicht zum tragen.ZitatWenn die Leistung nicht erbracht werden kann weil z.B. im lokalen DSL-Verteiler z.Z. kein freier Platz ist vorhanden ist, dürfte das wohl kaum zu Lasten des Kunden gehen. :
#8
Antwort vom 3. Mai 2020 | 12:53
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Um das ganze für mich zusammen zu fassen:
Ich habe, außer 1&1 kann aufgrund voll belegter Zuleitungen ihren Dienst nicht dort anbieten, nicht auf ein Sonderkündigungsrecht hoffen?! Richtig?
#9
Antwort vom 3. Mai 2020 | 13:16
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo,
genau so ist es, ist ja auch ok so...
#10
Antwort vom 8. Mai 2020 | 22:18
Von
Status: Schüler (341 Beiträge, 145x hilfreich)
Einfachste Lösung: Mit 1&1 telefonieren, die Situation schildern.
Ist der Vater auch dort Kunde? Wenn ja (ist es einfacher), ergibt sich nur aus Kulanz folgende Situation:
Sie werden dir ein Angebot machen: 100 € als "Ablöse" und dann ist es gegessen.
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