Sony Creative Software - kommerzielle Nutzung erlaubt?

3. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
foolyjay
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Sony Creative Software - kommerzielle Nutzung erlaubt?

Hallo liebe Community,

ich bin neu hier und hoffe mein Anliegen ist bei "Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz" richtig - falls nicht, bitte verschieben...

Wir sind ein mittelständisches Unternehmen und haben die Software SONY Movie Studio Platinum Suite 12 erworben.
Die Software benötigen wir zum Schneiden von unseren Videos, die in unserem Youtube-Channel veröffentlicht werden.

In den Nutzungsbedingungen von Sony Creative Software steht unter Inhalt und Software:

Zitat:
Zu keinem Zeitpunkt sind Sie berechtigt: (1) die Software in Unterlizenz zu vergeben, bereitzustellen, zu verleihen, zu verleasen oder die Software auf andere Weise zur Verfügung zu stellen; (2) die Software kommerziell zu verwenden; (3) Ableitungen von der Software zu erstellen, sie zu modifizieren, zu adaptieren oder zu übersetzen; ...


Ich werde aus diesem Satz nicht ganz schlau. Darf man die Software in einem Unternehmen nicht kommerziell verwenden, im Sinne von Videos schneiden, bearbeiten etc. oder meint Sony nur, dass man den Datenträger und die Software an sich nicht kommerziell verwenden darf?

Den Support von Sony habe ich bereits angeschrieben und angerufen, allerdings verweisen die mich auf eine Telefonnummer, die gar nicht existiert...

Auf Ihre Antworten freue ich mich.

Liebe Grüße
foolyjay

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
In den Nutzungsbedingungen von Sony Creative Software steht


Waren die vor dem Kauf zugänglich und Vertragsbestandteil? Einseitige Erklärungen, die erst nach Kauf einsichtig sind (Beipackzettel, Einblendung auf dem Bildschirm), sind nicht bindend.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
foolyjay
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für Ihre Antwort.
Ja, die Nutzungsbedingungen stehen auf deren Website und sind auch vor dem Kauf zugänglich.
Die Software habe ich noch nicht installiert, da die Verpackung noch ungeöffnet ist. Ich kann mir aber vorstellen, dass, wenn man die Software installieren möchte, eine Endverbraucher-Vereinbarung erscheint, die "bestimmt" den selben Inhalt hat, wie die auf der Website.



-- Editiert von foolyjay am 03.06.2016 10:17

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Dann wurde diese Bestimmung Vertragsbestandteil. Die Software darf dementsprechend in eurer Firma nicht genutzt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Simoff
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 104x hilfreich)

Fragt sich überhaupt WAS mit der Formulierung gemeint ist. Sofern die Nutzung nicht auf Privatpersonen begrenzt ist, ist eine gewerbliche Nutzung erlaubt. Unter "kommerziell" sollen eher Schlupflöcher aus (1) gestopft werden.
Die Forumulierung findet sich auch in zahllosen Lizenzbedingungen anderer amerikan. Firmen(Adobe etc.) und schliesst keineswegs die Nutzung in Firmen aus. Man stelle sich vor A. Flash nicht in Firmen nutzen zu dürfen.
Eine Rückfrage bei Sony wird das sicher bestätigen.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Siehe dazu:
http://www.offenenetze.de/2014/05/14/der-bgh-zum-begriff-nicht-kommerziell-und-creative-commons-noncommercial-meilensteine-der-psychologie/

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
foolyjay
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre zahlreichen Antworten.

@Simoff - so etwas habe ich mir auch gedacht, wollte aber trotzdem nochmal sicher gehen. Auf die Antwort von SONY warte ich aktuell. Bei bspw. SONY Vegas kann ich mir nicht vorstellen, dass das nur privat nutzbar ist, bzw. dass kein einziges Unternehmen die Software nutzen darf...

@micbu - vielen Dank für Ihren Link, war sehr informativ. :)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
Ich kann mir aber vorstellen, dass, wenn man die Software installieren möchte, eine Endverbraucher-Vereinbarung erscheint, die "bestimmt" den selben Inhalt hat, wie die auf der Website.


Das wäre irrelevant; solche sogen. EULA's, denen man erst nach dem Kauf zustimmen kann (bzw. muß, um die gekaufte Software überhaupt nutzen zu können), sind grundsätzlich unwirksam.

Zitat:
die Nutzungsbedingungen stehen auf deren Website und sind auch vor dem Kauf zugänglich


Frage ist, ob sie damit Vertragsbestandteil werden. Bei gewerblichem Lizenznehmer IMO ja, weil dort auch gilt "die AGB des Vertragspartners hat man zu kennen" und nicht der Welpenschutz im B2C. Dann wären sie also durch Kauf wirksam vereinbart.

Andererseits würde es keinen Sinn machen, eine Software einem gewerblichen K zu verkaufen, wenn dieser sie lt. Lizenzbedingungen gar nicht einsetzen dürfte. Folglich wäre die Regelung verständig und verkehrsüblich auszulegen.

2x Hilfreiche Antwort

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