Aus Fehlern wird man klug und im Nachhinein ist man immer schlauer:
Über ein von mir käuflich erworbenes fast-mailing-Programm in dem bereits etliche e-mail-Adressen enthalten sind, habe ich einmalig (und kein zweites mal) eine Mail mit werbendem Inhald versendet. Der Anbieter der Software und der e-mailadressen sagt aus, dass alles legal sei da ausschließlich e-mail-adressen verwendet werden die öffentlich zugängig sind.
Es kam wie es kommen musste: Gleich mehrere Adressen waren von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs dabei = erste Abmahnung und Kosten am Hals. Nun bekomme ich nach mehr als 6 Wochen Post eines Anwaltes der die Interessen seines Mandanten vertritt und noch eine Unterlassungserklärung unterschrieben haben will und hat gleich noch seine Rechnung beigefügt. Gibt es eine Frist, in welcher der Verstoß abgemahnt werden muß oder wie lange muß ich noch mit solchen ungeliebten Schriftstücken rechnen? Kann theoretisch dieser eine Klick mich bis aufs Unterhemd ruinieren?
Spam-mail Abmahnung
19. Februar 2006
Thema abonnieren
Frage vom 19. Februar 2006 | 17:25
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Spam-mail Abmahnung
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 20. Februar 2006 | 01:53
Von
Status: Beginner (68 Beiträge, 8x hilfreich)
Warum antwortet keiner von den sogenannten ...???
-----------------
" Der Wissende sagt, der Weise fragt."
#2
Antwort vom 20. Februar 2006 | 20:42
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Also, mir läuft die Zeit weg. Hat denn niemand irgend eine sinnvolle Info?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 26. Februar 2006 | 08:47
Von
Status: Schüler (318 Beiträge, 45x hilfreich)
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