Spam oder nicht?

29. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
serge210479
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Spam oder nicht?

Hallo,

ich bin/war in einem Internetforum für Pflegeberufe regestriert. Die Nutzer des Forums stellten öffentliche Fragen in mehreren Threads zur Freiberuflichkeit. Da Ich selber selber als Vermittler tätig bin, hatte ich 13 Personen durch Privatnachricht angeschriebenund Ihnen die Beratung und Hilfe bei Auftragssuche angeboten, und meine Kontaktdaten inkl. Internetseite übermittelt. Da die Fragen fast gleich waren, hatte ich überall gleichen Text geschrieben.

Da es mehrere Threads zu diesem Thema gabs, hatte ich auch öffentlich die Infos über Agentur in 4 Thread hinterlassen. Natürlich mit Kontaktdaten und Internetseite.

Ich wollte auf gar keinen Fall Spam betreiben! Manche Forummitglieder hatten auch Interesse gezeigt!

Forum verlangt 4.250 € Vertragsstrafe für Spam und Werbung (17x250€) lt. Nutzungsbedienungen:

"SPAM macht leider auch nicht vor Foren halt. Daher sind wir gezwungen, das Einstellen von Werbebeiträgen und Werbelinks auf xxxxx.xxxxx grundsätzlich und strafbewehrt zu untersagen. Dies beinhaltet ebenfalls die ungefragte Versendung von Werbenachrichten über das private Mitteilungssystem unseres Webangebotes. Insofern entsteht mit der erfolgreichen Registrierung und Aktivierung eines Acountes auf pflegeboard.de zwischen dem/der AccountinhaberIn und dem Webseitenbetreiber ein Vertragsverhältnis nach §§ 339 [ff.] BGB . Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diesen Punkt unserer Nutzungsbedingungen wird eine Konventionalstrafe in Höhe von 250 (i.W. zweihundertfünfzig) Euro je Beitrag vereinbart. Insbesondere gilt dies auch für sogenannte Eigenwerbung für Websites gewerblicher Natur, die in irgend einer Form einen kommerziellen Hintergrund besitzen und/oder der persönlichen Bereicherung dient. Gleiches gilt für das primäre Bewerben eigener privater, nicht gewinnorientierter Internetseiten oder Unternehmungen, an denen der Accountinhaber mitarbeitet. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diesen Punkt unserer Nutzungsbedingungen wird eine Konventionalstrafe in Höhe von 50 (i.W. Fünfzig) Euro je Beitrag vereinbart."

Also ist meine Frage - ist das rechtens?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:
ist das rechtens?


Generell ja. Ob es im Einzelfall wirksam vereinbart war, wird man prüfen müssen. Die Kriterien für Spam dürften aber erfüllt sein, denn es war ja unstrittig unverlangte Werbung. Das gestehst du mit "Manche Forummitglieder hatten auch Interesse gezeigt" ja auch ein, sonst hättest du geschrieben "die Angeschriebenen hatten vorher Interesse bekundet".

Da wirst du bei der Summe wohl besser zum Anwalt gehen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Es herrscht weitestgehend vertragsfreiheit, das bedeutet man kann vertragliche Bedingungen recht frei aushandeln.

Da hier auch vom 'Spammer' gewerblich gehandelt wird, greifen die Schutzmechanismen die es bei Verbrauchern gibt nicht.

Ich gehe davon aus das die Vertragsstrafe gezahlt werden muss.



quote:
Ob es im Einzelfall wirksam vereinbart war, wird man prüfen müssen.

Ich denke ja. Denn er hat gewerblich gehandelt, da sind (vereinfacht gesagt) die AGB schon wirksam wenn man welche hat.




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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