Ich habe eine kleine Frage bezüglich einer Online-Bestellung und versuche es allgemein zu halten.
Bestellung des Artikels
Ein Käufer (Privatperson) bestellt bei einem Verkäufer (Online-Shop) Artikel A + Artikel B und überweist den entsprechenden Betrag auf das Konto des Verkäufers. Da der Warenwert von Artikel A + B gemeinsam hoch genug ist steht auf der Rechnung kein Porto.
Reaktion des Verkäufers
Nun storniert der Verkäufer die komplette Bestellung, überweist das Geld zurrück an den Käufer und schreibt in einer Email dass Artikel A nichtmehr vorrätig ist. Der Verkäufer hebt auf seiner Homepage nun den Preis für Artikel A um 10€ an und zeichnet ihn als "nicht vorrätig aus". Artikel B ist weiterhin zum selben Preis vorhanden und vorrätig. Der Verkäufer möchte offensichtlicherweise Artikel A zu einem späteren Zeitpunkt wieder verkaufen aber für einen höheren Preis.
Wunsch des Käufers
Nun möchte der Käufer aber immernoch beide Artikel von diesem Verkäufer haben. Der Verkäufer möchte aber Artikel A nicht nachliefern und auch Artikel B einzeln möchte er Portofrei nicht verschicken, da Artikel B einzeln zu wenig Warenwert aufweist.
Hat der Käufer hier ein Anrecht auf irgendwas? Was könnte der Käufer tun?
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Stornierung durch Internetshop
31. Dezember 2011
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Frage vom 31. Dezember 2011 | 17:00
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Stornierung durch Internetshop
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 31. Dezember 2011 | 19:59
Von
Status: Unbeschreiblich (119396 Beiträge, 39716x hilfreich)
quote:
Da der Warenwert von Artikel A + B gemeinsam hoch genug ist steht auf der Rechnung kein Porto.
Desweiteren wäre es entscheidend, wie der Wert genau definiert ist, welcher die portofreiheit auslöst.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 2. Januar 2012 | 18:31
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Wie sähe das dann bei diesen AGBs hier aus?
http://www.fantasy-in.de/shop/view_h/agb.html
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Um das ganze mal konkreter zu sagen: (ich habe aufgrund der Aufforderung durch 123recht versucht meine Anfrage möglichst allgemein zu halten)
Ich hätte weiterhin starkes interesse daran meine artikel zu erhalten. Mich würde stark interessieren was ich konkret tun könnte um dies zu erreichen, falls ich ein anrecht darauf habe. Es ist ein weltweit sehr häufig verfügbarer artikel und ist auf jeden fall wiederbeschaffbar.
-- Editiert Knight925 am 02.01.2012 18:38
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