Strafbewehrte Unterlassungserklärung bekommen

29. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
claudiabretter
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafbewehrte Unterlassungserklärung bekommen

Strafbewehrte Unterlassungserklärung bekommen

ich habe bei google eine Firma negativ bewertet. Daraufhin bekam ich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, in der es u.a. heisst:

"............die Schuldnerin verpflichtet sich sich gegenüber der Gläubigern, es bei Meinung einer für jeden Fall der künftigen schuldhaften Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhanges festzusetzende Vertragsstrafe in Höhe von 5001€, deren Höhe und Angemessenheit im Streitfall durch das zulässige Gericht zu überprüfen ist, ab sofort zu unterlassen, unwahre Behauptungen mit Bezug zum Gläubiger im Internet zu veröffentlichen...."

und

"...................die Schuldnerin verpflichtet sich gegenüber der Gläubigerin, jeglichen materiellen schaden zu ersetzen, der zustande gekommen ist ...."

Heisst dies im Klartext, das ich , sobald sie das Schriftstück unterzeichnet, 5001€ zahlen muss oder lediglich dann, wenn es zu weiteren Bewertungen kommt?

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26 Antworten
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#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Die 5001€ sorgen dafür, daß die Angelegenheit, sofern Sie die Unterlassungserklärung nicht unterschreiben und geklagt wird, am Landgericht verhandelt wird statt am Amtsgericht. Das Gleiche gilt, wenn Sie die Höhe der Vertragsstrafe beim Eintreten der Fälligkeit gerichtlich überprüfen lassen wollen.

Und so wie das da steht, wäre das wohl der Fall, daß die dann jeweils 5001 € haben wollen.

Sie sollten in keinem Fall eine Unterlassungserklärung, vor allem ungeprüft von einem Anwalt, einfach so unterschreiben! Oft sind diese viel zu weit gefasst und Sie unterschreiben da auch möglicherweise Dinge, die in ihren Auswirkungen noch gar nicht einzuschätzen sind.

Warten Sie auf jeden Fall weitere Rückmeldungen hier im Forum ab, bevor Sie das unterschreiben!

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
claudiabretter
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank schonmal.

Es ist bereits ein Gerichtstermin beim Landgericht am 18.11 angeordnet . Es ist im Grunde lächerlich, da es sich um eine Tatsachenbehauptung handelt, die nicht gelogen war. Zudem habe ich Diese bereits gelöscht, um endlich Ruhe zu haben. Deswegen war die Frage, ob es besser wäre, den Termin zu vermeiden und mit diesem weitere Kosten durch Anwalt und Gericht.
Deswegen die Frage, ob ich das so unterzeichnen kann oder ob dann gleich nach Unterschrift die 5000€ fällig sind zzgl Anwaltskosten der Gegenseite.
Wem dem nämlich so ist, werde ich es darauf ankommen lassen denn ich kann mir kaum vorstellen, dass die Gegenseite damit vor Gericht durch kommt. Wundert mich eh, dass es zu einer mündlichen Verhandlung kommt, wusste nur nicht, wo ich "besser" gestellt bin , Anwaltskosten und Gericht oder diesen Wisch unterschreiben und das ist die Frage....

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#3
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

das würde ich keinesfalls unterschreiben, "jeglichen materiellen schaden" ist ja fast ein Blankoscheck. :sweat:

Wenn Du vor Gericht gewinnst, zahlt der Gegner die Kosten, sonst Du. Kannst Du die Tatsache beweisen, die behauptet wurde?

Die Gegenseite wirft Dir ja vor, unwahre Dinge behauptet zu haben - eine Tatsache ist das per Definition nicht.

-- Editiert von little-beagle am 30.11.2018 09:10

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat:
Es ist im Grunde lächerlich, da es sich um eine Tatsachenbehauptung handelt, die nicht gelogen war. Zudem habe ich Diese bereits gelöscht, um endlich Ruhe zu haben.


Als Gegenseite würde ich die Löschung dieser (angeblichen) Tatsachenbehauptung als Schuldeingeständnis sehen. Sie haben sicherlich einen Anwalt und die Löschung mit diesem besprochen?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Heisst dies im Klartext, das ich , sobald sie das Schriftstück unterzeichnet, 5001€ zahlen muss oder lediglich dann, wenn es zu weiteren Bewertungen kommt?

Die 5001€ Strafe müssen Sie jetzt nicht, sondern erst bei weiteren Bewertungen zahlen.
Aber:
"jeglichen materiellen Schaden" müssen Sie direkt nach der Unterschrift bezahlen - nicht erst beim nächsten Mal.
Dazu gehören auch die Anwaltskosten der Firma. Sie unterschreiben damit wirklich einen Blankoscheck, denn "jeglicher materieller Schaden" kann alles sein.

Das "einfach so" zu unterzeichen ist jedenfalls eine ziemlich schlechte Lösung.
Wenn schon ein Gerichtstermin angesetzt ist, gibt es eigentlich nur eine sinnvolle Option: Anwalt beauftragen.
Da der Termin am Landgericht stattfinden wird, können Sie da auch nicht ohne Anwalt hingehen (am Landgericht herrscht Anwaltszwang, d.h. ohne Anwalt haben Sie automatisch verloren).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
claudiabretter
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank !

Ich werde versuchen, dass diese Unterlassung abgeändert wird, ansonsten Gericht.

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#7
 Von 
claudiabretter
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Zitat:
Es ist im Grunde lächerlich, da es sich um eine Tatsachenbehauptung handelt, die nicht gelogen war. Zudem habe ich Diese bereits gelöscht, um endlich Ruhe zu haben.


Als Gegenseite würde ich die Löschung dieser (angeblichen) Tatsachenbehauptung als Schuldeingeständnis sehen. Sie haben sicherlich einen Anwalt und die Löschung mit diesem besprochen?


Nein habe ich nicht aber habe der Gegenseite geschrieben, dass ich diese Löschung nur vorgenommen habe, um endlich Ruhe zu haben aber dennoch weiterhin der Meinung bin, dass dies eine Tatsachenbehauptung war und nicht ANGEBLICH! Sie dürfen mir schon glauben ! ich habe genau das bewertet, was der Tatsache entspricht und dies ist mein gutes Recht (Meinungsfreiheit)

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Nochmal die Frage: Das, was dort geschrieben wurde war was genau? Und war das als Aussage beweisbar? War es sachlich? Wenn ja, würde ich gar nichts abändern. Dann würde ich dem Anwalt viel Erfolg vor Gericht wünschen.

Die Löschung als Schuldeingeständnis zu werten ist so normalerweise aber nicht möglich. Wenn man seine Aussage beweisen kann, dann ist das so. Auch nach Löschung bleibt das dann so. :-)

Es gibt viele Firmen, die bei jeglicher Negativ-Bewertung immer auch sofort zum Anwalt rennen. Denen ist auch egal, ob sie falsch gehandelt haben oder ob die Bewertung falsch ist. Die wollen nicht, dass irgendwo etwas Negatives steht. Die obigen Klauseln deuten stark darauf hin, dass hier mehr Abschreckung sein soll als dass es juristisch haltbar sein soll.

-- Editiert von mepeisen am 30.11.2018 10:23

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#9
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Wenn Sie einen Gerichtstermin am 18.12. zum selben Sachverhalt haben, dann lassen Sie doch das Schreiben einfach bis dahin liegen.

Zitat (von claudiabretter):
ich habe genau das bewertet, was der Tatsache entspricht und dies ist mein gutes Recht
(Meinungsfreiheit)


Und wenn das Gericht auch so entscheidet, ist das Schreiben gegenstandlos.

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#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
ch habe genau das bewertet, was der Tatsache entspricht und dies ist mein gutes Recht (Meinungsfreiheit)

Sie müssen aber genau unterscheiden zwischen
a) Tatsachenbehauptungen und b) Meinungen

Meinungen darf man immer in Bewertungen äußern. Das ist die Meinungsfreiheit. Sie müssen nur sachlich sein und dürfen keine Beleidigugen oder Unterstellungen enthalten. ("Ich bin mit der Service unzufrieden" wäre völlig OK; "Die Firma ist ein Saftladen" ist sehr grenzwertig; "Ich bin betrogen worden" ist nicht OK, da Sie der Firma eine Straftat, nämlich Betrug, unterstellen)

Tatsachenbehauptungen darf man auch schreiben, sogar dann wenn sie negativ oder für die Firma perinlich sind - sie müssen aber beweisbar sein. ("Der Servicetechniker kam zu spät und war unfreundlich" ist OK, wenn Sie Beweise für das Zuspätkommen und die Unfreundlichkeit haben, sonst nicht).

Tatsachen, die nicht beweisbar sind, fallen nicht unter die Meinungsfreiheit. Es heißt ja nicht Tatsachenbehauptungsfreiheit.

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
"Ich bin betrogen worden" ist nicht OK

Doch, das ist OK, wenn es beweisbar ist ;-)

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#12
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von claudiabretter):
Vielen dank !

Ich werde versuchen, dass diese Unterlassung abgeändert wird, ansonsten Gericht.


Nicht "ansonsten Gericht" - der Termin steht ja schon! Das heißt, wenn Sie dort nicht hingehen bzw ohne Anwalt hingehen, haben Sie höchstwahrscheinlich schon verloren und es ergeht ein Versäumnisurteil. Das bedeutet dann aber auch, Gerichtskosten, die gegnerischen Anwaltskosten und alles weitere haben Sie dann zu zahlen!

Ich glaube kaum, daß die sich noch auf eine Änderung einlassen, wenn der Termin schon festgesetzt wurde. Suchen Sie sich dringendst einen erfahrenen Anwalt und lassen Sie den schauen, ob noch was zu retten ist. Der könnte dann auch eine modifizierte Unterlassungserklärung formulieren, denn wenn Sie die jetzige so unterschreiben, dann sind Sie im Eimer!

Wie gesagt, ohne Anwalt können Sie nicht mal Anträge bei Gericht stellen. Sie brauchen einen! Wenn Sie zB ALG2 beziehen, können Sie Prozesskostenhilfe beantragen, dann müssen sie nur ein paar Euro hinzuzahlen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#13
 Von 
claudiabretter
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank !

Ich habe folgendes geschrieben:
Es geht in dem Fall um Extensions, die mir als indisches haar verkauft wurden. Diese waren blond. Ich habe die Ware dann retourniert nach einigen Hin-und Her, da es für mich keine indischen blonden Haare gibt und die Haare sehr stark nach Urin rochen.
Die Verkäuferin war von Anfang an unfreundlich und behauptet das Gegenteil.
Ich beschäftige mich aber ebenfalls seit 14 Jahren mit der Materie und habe die klar in der Bewertung zum Ausdruck gebracht, dass es für mich ein betrug ist, diese Haare als indisch zu verkaufen.
Zudem habe ich mich über die Unfreundlichkeit des Verkäufers ausgelassen. Ich muss dazu sagen, dass dieser Verkäufer einige negative Bewertungen bei google hat.

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#14
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Bewertung zum Ausdruck gebracht, dass es für mich ein betrug ist, diese Haare als indisch zu verkaufen.

Sie brauchen einen Beweis, dass die Haare aus einem anderen Land als Indien kommen.
Es sieht sonst nicht gut aus für Sie.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von claudiabretter):
Ich beschäftige mich aber ebenfalls seit 14 Jahren mit der Materie

Dann sollte man doch wissen, das es die Möglichkeiten von bleichen und färben gibt. so das die Behauptung "blondes Haar =!= indisches Haar" schlicht Blödsinn ist.

Wie könnte man also gerichtsfest beweisen, das es kein indisches Haar war?



Zitat (von claudiabretter):
die Haare sehr stark nach Urin rochen

Auch für diese Behauptung würde man eines Beweise bedürfen.



Zitat (von drkabo):
Es sieht sonst nicht gut aus für Sie.

Nach bisheriger Schilderung würde ich davon ausgehen das man vor Gericht glatt verliert.

Es wäre eventuell besser, wenn man zuvor anerkennt, dann würde man wenigstens noch die Gerichtskosten reduzieren können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#16
 Von 
claudiabretter
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

ich kann es nicht Beweisen (Geruch), wie denn auch, ich habe die Extensions ja retourniert!

Ebenso kann ich nicht beweisen, dass sie nicht aus Indien stammen, wie soll das gehen ?

Die Bewertung ist längst gelöscht. Selbst wenn ich es anerkenne, gibts eh nichts zu holen bei mir ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Zitat (von claudiabretter):
ich kann es nicht Beweisen (Geruch), wie denn auch, ich habe die Extensions ja retourniert!

Ebenso kann ich nicht beweisen, dass sie nicht aus Indien stammen, wie soll das gehen ?


Tja, das ist blöd, weil damit das Urteil schon fest steht: Die Gegenseite behauptet, Du hättest etwas falsches behauptet und Du kannst nicht beweisen, dass Du recht hattest. Du gehst am 18.12. sang- und klanglos unter.

Davon abgesehen, hättest Du ja Beweise sichern können (Zeugen (Geruch), Fotos (Aussehen), die Extensions selbst). Stattdessen hast Du haltlose Anschuldigungen verbreitet und nun gehst Du damit baden...

Hast Du schon mal drüber nachgedacht, dass die Haare evtl. durch Ammoniak (Uringeruch) gebleicht wurden? Nicht dass ich mich in der Branche auskennen würde, aber soooo ganz absurd ist das ja auch nicht. Hast Du eigentlich blonde Haare bestellt oder wurden die fehlerhaft geliefert?

Zitat (von claudiabretter):

Die Bewertung ist längst gelöscht. Selbst wenn ich es anerkenne, gibts eh nichts zu holen bei mir ;-)


Tja, und mit dem Blankoscheck bzw. dem Urteil wird das für sehr lange Zeit so bleiben.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
claudiabretter
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:


Tja, und mit dem Blankoscheck bzw. dem Urteil wird das für sehr lange Zeit so bleiben.



und was möchtest du mir damit jetzt sagen ??

Woher soll ich wissen, dass diese Firma zum Anwalt rennt ? Wer fotografiert da schon Extensions vorab ?
Die haben mehrfach negative Bewertungen, ich bin da nicht die Einzigste.

Der Anwalt kann ja nicht wer weiss was fordern ausser die Anwaltskosten, jetzt bitte nicht übertreiben !


Nein, kann nicht gebleicht sein lt Verkäufer, ist doch Naturhaar unbehandelt ;)
Zeugin ist meine Tochter, dass die Haare stanken !

-- Editiert von claudiabretter am 30.11.2018 17:00

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#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von claudiabretter):
Der Anwalt kann ja nicht wer weiss was fordern ausser die Anwaltskosten

Doch, er wird z.B. auch die Gerichtskosten fordern, seine Auslagen wie z.B. Fahrtkosten etc.
Das kann je nach Streitwert schon mal ein Sümmchen sein.

Wie hoch ist der Streitwert?




-- Editiert von Harry van Sell am 30.11.2018 19:58

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#20
 Von 
claudiabretter
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Was für Gerichtskosten? Was für Fahrtkosten ? HÄ?? Bisher gab keinen Gerichtstermin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von claudiabretter):
Bisher gab keinen Gerichtstermin

Nö, aber am 18.12 wird es wohl einen geben falls man sich nicht zuvor einigt ode der Beklagte vollumfänglich anerkennt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
claudiabretter
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

genau, den es geben wird falls man vorher keine Unterlassung unterzeichnet, wäre wohl günstiger und dann fallen weder Gerichtskosten noch Fahrten an ....*aubacke* davon rede ich doch die ganze Zeit !! Jetzt hat auch ein jeder die Ausgangsfrage verstanden......

-- Editiert von claudiabretter am 30.11.2018 20:53

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Ja, aber immer noch: Anwalt beauftragen, der Ihnen eine modifizierte Unterlassungserklärung ausarbeitet! Das kann und wird das Forum nicht leisten, dürfen wir gar nicht!

Und zwar vor! dem Gerichtstermin. Wenn erst mal ein Urteil gesprochen ist, dann gilt dieses mit allen Konsequenzen.

Wenn Sie ALG2 beziehen, können Sie beim Gericht einen Beratungshilfeschein beantragen, damit zahlen Sie nur ein paar Euro für den Anwalt.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
claudiabretter
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann werde ich eher die Unterlassungsklage modifizieren lassen anstatt es auf einer gerichtliche Auseinandersetzung ankommen zu lassen, obwohl ich immer noch im Recht bin aber es nicht beweisen kann und damit nachher scheitere. Dann verdient nämlich nur noch mein Anwalt, das Gericht und die Gegenseite.
Wenn ich die Angelegenheit vorher Ende, erledigen sich wenigsten die Gerichtskosten

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Nochmal: Es gibt bereits ein Gerichtsverfahren. Und es sind nur noch wenige Tage bis zum Termin. Dieses ganze "modifizierte Unterlassungserklärung ausarbeiten" bringt doch nichts mehr.

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#26
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Nochmal: Es gibt bereits ein Gerichtsverfahren. Und es sind nur noch wenige Tage bis zum Termin. Dieses ganze "modifizierte Unterlassungserklärung ausarbeiten" bringt doch nichts mehr.

Doch - bei rechtzeitiger Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung würde das das Rechtsschutzbedürfnis des Klägers entfallen lassen. Wobei "ausreichend" dann mehr oder weniger aus Sicht des Klägers gesehen wird.

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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