Streitigkeiten mit Hosting Provider über unklare Kündigung

24. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Intenso09
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 11x hilfreich)
Streitigkeiten mit Hosting Provider über unklare Kündigung

Hallo Community,

ich bräuchte vielleicht ein paar Ratschläge oder nützliche Meinungen was euch dazu durch den Kopf geht.

Ich bin in eine kleine Auseinandersetzung mit einem hosting Provider geraten. Ich habe Domain+Hosting per Mail fristgerecht gekündigt jedoch nie einen Bestätigungs/Kündigungslink erhalten, welcher laut AGB bestätigt werden muss(die Anwaltskanzlei des Unternehmens behauptet zumindest er wurde versendet). Ebenso habe ich in der Email eine Frage gestellt auf die nicht reagiert wurde. Erst einen Monat danach als ich dann die Zahlungsaufforderung erhielt habe ich auf nachfrage warum nicht gekündigt wurde den Kündigungslink erhalten, jedoch wurde dort meine Frage, warum ich denn jetzt zahlen muss auch ignoriert.

Der Provider ist auf meine Schreiben also nie wirklich eingegangen sondern hat es an ein Inkassobüro und danach an eine Anwaltskanzlei weitergegeben. Das Inkassobüro hat auf meine Schreiben auch nur bedingt reagiert, auf meine letzte Nachfrage z.B. überhaupt nicht in der ich wissen wollten in welcher Form ich den Versand meine Kündigungsmail nachweisen soll, da sie dies von mir verlangt haben.

Nun fordert die Anwaltskanzlei die Begleichung der Kosten welche bereits bei ca. 100€ liegen. Ich weigere mich jedoch diese bei so einem unverschämten Kundenservice zu begleichen, denn hätte dieser vernünftig reagiert wäre das Ganze nie so weit gekommen.
Ich bin Rechtsschutzversichert(ohne SB) jedoch wäre es irgendwie schade dies für so eine Kleinigkeit zu nutzen, da Anwaltskosten im Vergleich zur Forderung wesentlich höher sind.

Hoffe auf euren Rat udn danke im Vorraus.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119657 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat:
Ich weigere mich jedoch diese bei so einem unverschämten Kundenservice zu begleichen, denn hätte dieser vernünftig reagiert wäre das Ganze nie so weit gekommen.

Fassen wir mal zusammen: Du erhälst jede Menge Hinweise, das Deine Kündigung offensichtlich niemals angekommen ist. Ignorierst diese samt und sonders völlig und beschwerst Dich nun über den "unverschämten Kundenservice" und das die Sache nun reichlich verteuert beim Anwalt liegt.


Schlechte Aussichten würde ich sagen.


Da müsste man schon beweisen, das die Kündigung beim Provider angekommen ist. Eventuell mal bei der NSA oder dem GCHQ nachfragen ...

Was man realistisch machen kann, wären die nicht durchsetzbaren Kosten des Inkassos entsprechend zu kürzen (falls das der Anwalt nicht schon gemacht hat).



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Intenso09
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Fassen wir mal zusammen: Du erhälst jede Menge Hinweise, das Deine Kündigung offensichtlich niemals angekommen ist. Ignorierst diese samt und sonders völlig und beschwerst Dich nun über den "unverschämten Kundenservice" und das die Sache nun reichlich verteuert beim Anwalt liegt.


Das ist so nicht korrekt. Meine erste Kündigung habe ich ganz normal gesendet. Das ich einen Kündigungslink erwarten muss war mir so nicht bekannt. Kündigung rausgeschickt also hielt ich es für erledigt. Meine Kündigung ist auch angekommen, dass wurde mir von dem Anwalt bestätigt, durch die Behauptung sie hätten eine Bestätigung rausgeschickt. - Diese Bestätigung habe aber ICH niemals erhalten und konnte die Kündigung somit niemals richtig abschließen.

Ich habe auf jede Mahnung und jede Email bezüglich des Hostings geantwortet und wollte aufgeklärt werden was los sei und warum ich zahlen solle, darauf hat der Provider nie geantwortet.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)



Zitat:
Meine Kündigung ist auch angekommen, dass wurde mir von dem Anwalt bestätigt, durch die Behauptung sie hätten eine Bestätigung rausgeschickt.


Was hat denn der Anwalt nun genau schriftlich gesagt?

Ich würde hier gar nichts an den Anwalt zahlen.

Sie müssen nur nachweisen, dass die Kündigung dem Hostingunternehmen zugegangen ist. Wenn der Anwalt den Zugang zugegeben hat, ist die Sache durch.
Weitere Spielchen (auf irgendwelche Links klicken etc.) muss man als Kunde nicht mitmachen.

Zitat:
jedoch nie einen Bestätigungs/Kündigungslink erhalten, welcher laut AGB bestätigt werden muss


Diese AGB-Klausel ist wohl unwirksam, da dem Kunden die Kündigung nicht erschwert werden darf.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Intenso09
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):

Was hat denn der Anwalt nun genau schriftlich gesagt?

Er schreibt, dass in Rücksprache mit dem Auftraggeber der Link zur Kündigungsbestätigung noch am selben Tag rausgeschickt wurde wie meine Kündigung eingegangen ist. (Datum und Betreff der angeblich versandten Mail wurden im Schreiben erwähnt) Leider wurde der Link nicht aktiviert und somit nicht gekündigt. Erst nach der Vertragsverlängerung wurde eine formgerechte Kündigung durchgeführt.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Das ist doch perfekt. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, mit dem Zugang wird sie wirksam. Ob der Provider nun meint, dass Du noch auf irgendeinen Link hättest klicken müssen, ist vollkommen unerheblich. Wie schon erwähnt wurde: Eine solche Regelung in AGB ist unwirksam.

Das würde ich dem Anwalt auch so mitteilen und ihn auf den Klageweg verweisen. Gleichzeitig noch die Einmeldung etwaiger Forderungen an Auskunfteien sowie die persönlich oder telefonische Kontaktaufnahme untersagen. Da kommen vielleicht noch ein paar Schreiben, die aber einfach ignorieren und abheften. Wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, dann widersprechen. Die klagen nie und nimmer.

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Intenso09
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von JogyB):
Das ist doch perfekt. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, mit dem Zugang wird sie wirksam. Ob der Provider nun meint, dass Du noch auf irgendeinen Link hättest klicken müssen, ist vollkommen unerheblich. Wie schon erwähnt wurde: Eine solche Regelung in AGB ist unwirksam.
Das würde ich dem Anwalt auch so mitteilen und ihn auf den Klageweg verweisen. Gleichzeitig noch die Einmeldung etwaiger Forderungen an Auskunfteien sowie die persönlich oder telefonische Kontaktaufnahme untersagen. Da kommen vielleicht noch ein paar Schreiben, die aber einfach ignorieren und abheften. Wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, dann widersprechen. Die klagen nie und nimmer.


Alles klar, hat mir sehr geholfen. Vielen Dank.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119657 Beiträge, 39759x hilfreich)

Was besseres als die Bestätigung des Anwalts der Gegenseite bezüglich des Zugangs der Kündigung kann einem eigentlich nicht passieren...



Das LG Kiel (Az. 15 O 99/14 ) hat im Auftrag der Verbraucherzentrale Niedersachsen solchen Praktiken übrigens eine deutliche Abfuhr erteilt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Ich glaube, dass es genügend dumme Leute gibt, die auf diesen fiesen Trick (Hürden bei der Kündigung) reinfallen.
Das ist auch das Geschäftsmodell hinten diesen Spielchen - und es funktioniert (leider).
Auch hier sehe ich moralische Recht, dass man diesen unseriösen Firmen niemals seinen echten Namen und Postanschrift geben sollte. Manche nennen das Betrug. Ich denke das nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Intenso09
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Ich glaube, dass es genügend dumme Leute gibt, die auf diesen fiesen Trick (Hürden bei der Kündigung) reinfallen.
Das ist auch das Geschäftsmodell hinten diesen Spielchen - und es funktioniert (leider).
Auch hier sehe ich moralische Recht, dass man diesen unseriösen Firmen niemals seinen echten Namen und Postanschrift geben sollte. Manche nennen das Betrug. Ich denke das nicht.


Ich arbeite mit dem Unternehmen seit mehreren Jahren und vielen gehosteten Projekten zusammen und bis jetzt hat es nie Probleme gegeben. Schien immer alles ziemlich seriös und professionell abzulaufen. Warum sie sich dieses mal so verhalten haben kann ich unmöglich sagen.

Mit falscher Anschrift für .de domains ist es glaube ich ein wenig komplizierter. Nicht umsonst werden diese für illegale Aktivitäten gemieden.

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