Hallo allerseits,
ich habe ein Webdesign "Unternehmen" was ich nebenberuflich führe und durch einen guten Ruf meine Kunden bekomme. Nun gibt es ständig andere Webdesigner die meine Kunden anschreiben (Mail) mit Angeboten wie billig und schön sie das anders machen können. Kann man da nicht mit einem Anwalt zusammenarbeiten der die Abmahnung macht und 80% für sich behält und der Rest ich für die "Vermittlung". Alles nur ein Gedanke
Suche Anwalt der Spammer abmahnt
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Zitat:Kann man da nicht mit einem Anwalt zusammenarbeiten der die Abmahnung macht und 80% für sich behält und der Rest ich für die "Vermittlung".
Das kann man "unter der Hand" schon machen, wenn man einen entsprechend halbseidenen Anwalt findet. Zulässig wäre das nicht. Der Anwalt darf nicht unterhalb RVG abrechnen. Erst recht darf der Anwalt nicht mit dem Klienten einen Satz unter RVG vereinbaren und dann trotzdem den (gar nicht angefallenen) Satz nach RVG gegenüber der Gegenseite erstattet fordern. Dann hätten wir neben Verstoß gegen BORA und RVG auch noch §263 StGB in Tateinheit mit §352 StGB .
Neben den angeführten Gründen sehe ich auch kein Abmahngrund.
Das Mitbewerber Angebote versenden und behaupten besser zu sein als andere fällt unter das unternehmerische Risiko.
Eine Abmahnung könnte da schnell zum Boumerang werden, eine negative Festellungsklage ist recht teuer ...
PS: kommst Du zufällig aus dem Raum Frankfurt?
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Nein ich komme aus Anhalt. Es ist rechtlich verboten laut Datenschutz Leute anzuschreiben! Es sei denn der Anschreibende hat eine unterschriebene Datenschutzerklärung wo explizid das anschreiben per Mail erlaubt wird. Sehe ich doch richtig oder? Es geht mir ums Prinzip, das sich auch andere an rechtliche Spielregeln halten, mir ist es dabei unwichtiger ob ich was davon habe.
-- Editiert von fb412307-34 am 15.04.2015 20:08
Zitat:Sehe ich doch richtig oder?
Nö, denn offenbar schreiben die ja Firmen und deren Angestellte an und keine Privatpersonen?
Desweiteren stehen die Rechte aus dem Datenschutz in der Regel nur dem Betroffenen zu und nicht irgendeinem Mitbewerber.
Heißt also ich kann jede Firma mit Mails vollmüllen und das ist rechtlich alles iO? Das glaub ich nicht. Die Mails schicken mir meine Kunden zu und fragen ob man was dagegen machen kann.
Abweichend von Absatz 2 Nr. 3 ist eine unzumutbare Belästigung bei einer Werbung unter Verwendung elektronischer Post nicht anzunehmen, wenn
1. ein Unternehmer im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung von dem Kunden dessen elektronische Postadresse erhalten hat,
2. der Unternehmer die Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet,
3. der Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat und
4. der Kunde bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung klar und deutlich darauf hingewiesen wird, dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
Wie willst Du das jeweils rechtsicher überprüfen, ist ja schlieslich nicht Deine eigene Firma?
Zitat:Die Mails schicken mir meine Kunden zu und fragen ob man was dagegen machen kann.
A) Absender in den SPAM-Filter einpflegen
B) Der Verwendung der E-Mail widersprechen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung einfordern (am besten per Einschreiben)
Moin,
Datenschutz spielt bei Firmenadressen eigentlich keine Rolle.
Das Wettbewerbsrecht schon eher. Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/
Je nach Art und Inhalt der Werbung könnte vielleicht doch greifen:
Nr. (2) 5 : "Unlauter handelt, wer vergleichend wirbt, wenn der Vergleich ......die Waren, Dienstleistungen, Tätigkeiten oder persönlichen oder geschäftlichen Verhältnisse eines Mitbewerbers herabsetzt oder verunglimpft (..)"Zitat:http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__6.html
Es gibt ja hier noch ein Forum "Wettbewerbsrecht". Es wäre interessant zu erfahren, inwieweit sich die Kosten für einen Anwalt vom Verursacher / Abgemahnten zurückholen ließen. Das Vorstrecken beinhaltet unternehmerisches Risiko.
Wenn die Kunden sich schon beschweren könnte man auch an eine Geschäftsschädigung mit möglichen Schadensersatzforderungen annehmen.
Da muss man einschätzen (lassen) wie gut die Chancen sind an Gegenmaßnahmen wie z.B. der bereits angesprochenen neg. Feststellungsklage vorbeizukommen. Wird den meisten anderen Klein-Unternehmern auch zu riskant sein. Die schlucken lieber die Abmahnung.
-- Editiert von maestro1000 am 15.04.2015 23:33
Ich habe nachweislich genau dieses Unternehmen vor einiger Zeit schon per Mail ermahnt und gebeten das zu lassen, und nun wieder. Aber ich werde das jetzt auch so machen jeden der ne Homepage hat anschreiben, hauptsache gewerblich.
ZitatMoin, :
Da muss man einschätzen (lassen) wie gut die Chancen sind an Gegenmaßnahmen wie z.B. der bereits angesprochenen neg. Feststellungsklage vorbeizukommen. Wird den meisten anderen Klein-Unternehmern auch zu riskant sein. Die schlucken lieber die Abmahnung.
-- Editiert von maestro1000 am 15.04.2015 23:33
ALSO ABMAHNEN :-)
Zitat:Es ist rechtlich verboten laut Datenschutz Leute anzuschreiben!
Nein, nur ggfs. nach UWG, wie Harry schon richtig geschrieben hat.
Zitat:Die Mails schicken mir meine Kunden zu und fragen ob man was dagegen machen kann.
Zum einen dürfte es dir als Laie untersagt sein, geschäftsmäßig Rechtsberatung im Einzelfall für deine Kunden zu leisten.
Noch kritischer wird es, wenn du quasi "im Auftrag" deiner Kunden solche Verstöße abmahnen läßt, dann hätten wir sogar eine gewerbliche Geschäftsbesorgung durch Laien in rechtlichen Angelegenheiten (auch wenn du es dann wiederum von einem Anwalt machen läßt).
Zitat:Wenn die Kunden sich schon beschweren könnte man auch an eine Geschäftsschädigung mit möglichen Schadensersatzforderungen annehmen.
Wie meinen? Wenn der A den B zuspammt, soll das das Geschäft des C schädigen, weil B zufällig Kunde von C ist? Wie willst du das konstruieren? Die Kunden beschweren sich ja nicht bei C.
Wie gesagt, das Abmahnen des Spammers ist ja für den TE kein Problem. Nur die beabsichtigte finanzielle "Erfolgsbeteiligung" wird nicht rechtlich sauber hinzukriegen sein, sondern nur, indem man (und/oder der Anwalt) sich strafbar macht.
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