T-Online bestätigte StA,daß ich von meinem Rechner beleidigende SMS schrieb

13. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Rita G.
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
T-Online bestätigte StA,daß ich von meinem Rechner beleidigende SMS schrieb

ich erhielt heute von der Polizei einen Anruf; die Polizei sagte mir, die Nachforschungen der StA habe ergeben, daß von meinem
Rechner aus eine oder vielleicht auch mehrere (ich weiß es nicht)
SMS abgeschickt wurden mit beleidigendem Inhalt.

Die Polizei sagte, die Person, die diese angeblich von mir abgeschickten beleidigenden SMS erhielt, habe gegen mich Anzeige wegen Beleidigung erhoben.

Ich habe keine SMS mit beleidigendem Inhalt abgeschickt.
Wenig wahrscheinlich ist, daß eine andere Person an meinem
Rechner war.
Auf jeden Fall soll(en) lt.StA nach den Datenblättern der T-Online die SMS von meinem Rechner ausgegangen sein.
Wer weiß, ob es Fehler geben kann bei Datenübertragungen
innerhalb z.B. in diesem Fall der T-Online-Datenaufzeichnungen.
Der Polizist sagte ganz eindeutig,daß es mein Rechner war, von dem die SMS abgeschickt wurde.
Somit kann nicht sein, daß ein Hacker mit meinen Zugangsdaten
Mißbraucht getrieben hat - oder doch.
Ich glaube, daß ich weiß, welche Person diese Anzeige gegen mich erhoben hat. Wenn sich bei meinem Auftritt bei der Polizei herausstellt, daß es wirklich diese Person ist (jemand aus der Familie), die die Anzeige gegen mich erhoben hat, habe ich dann schlechte Karten ?

Ist es unumstößlich, was die T-Online bei jedem Einloggen
und IP Nummervergabe registriert oder können da auch Fehlschaltungen bzw. Fehlregistrierungen vorkommen ?




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"Conny C."

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Sehr geehrte Frau Conny C.,

erfreulich auch mal eine technische Frage hier zu bekommen.

(1) Alle Zugriffe auf die Dateien einer Website werden auf dem Computer protokolliert, auf dem sich die Dateien physikalisch befinden.

In einer Logdatei werden alle erfaßbaren Daten der Nutzer einer Web-Site, wie seine IP-Adresse, Datum und Uhrzeit des Zugriffs, Browser-Typ, Referer-Site, Namen der angeforderten Dateien eingetragen. Ähnlich wie in einem traditionellen Schiffslogbuch werden somit alle Bewegungen eines Besuchers auf einer Web-Site dokumentiert.

Das Combined Logfile Format (DLF) beinhaltet in der Reihenfolge die aufgeführten Datenblöcke:

- IP-Nummer, mit der dieser Zugriff auf den Webserver erfolgte. Ist im DNS für diese IP-Nummer ein Eintrag vorhanden, läßt sich daraus der Hostname ermitteln (Provider, Unternehmen).
- Zeitpunkt des Zugriffs (Datum, Uhrzeit)
- an den Server gesendeter HTTP-Befehl
- angeforderte Ressource (Datei)
- verwendetes Übertragungsprotokoll und Versionsnummer
- Statusmeldung (zum Beispiel 200)
- vom Server gesendete Datenmenge in Byte (ohne Header-Daten), entspricht der Dateigröße
- Herkunftsadresse der Anforderung. Dieser Datenblock enthält u.a auch die in Suchmaschinen benutzten Suchbegriffe.

(2) "Internet Protocol"-Adresse (IP-Adresse)

Rechner im Internet müssen über eine eindeutige Adresse verfügen, damit die für sie bestimmten Datenpakete sie erreichen können.

Die IP-Adresse besteht in einer Zahlenfolge. Da diese schwer zu merken ist, erhalten Rechner üblicherweise zusätzlich einen (oder mehrere) beliebige Klarnamen, die vom Name-Server wieder in IP-Adressen aufgelöst werden. Diese 32- Bit-Adressen bestehen - wie im Rahmen des IP im RFC 791 festgelegt - aus einer Gruppe von vier Zahlenwerten zwischen 0 und 255, die durch Punkte voneinander getrennt sind, z.B. 180.36.91.230.

Computer, die nicht per Standleitung mit dem Internet verbunden sind, sondern sich stets neu einwählen müssen, haben in der Regel jedoch keine feste IP-Adresse. Sie erhalten vom Internet-Service-Provider ( ISP) aus dessen Pool an reservierten IP-Adressen sogenannte "dynamische" IP-Adressen zugeteilt, die nur für die Zeit der jeweiligen Verbindung gelten und sich bei jeder Neueinwahl ändern.

(3) Juristische Stellungnahme

Sie sehen also, dass Ihrem PC eine eindeutige Adresse zugewiesen wird, und das bei jeder Einwahl ins Internet. Dieses wird bei T-Online gespeichert, genau wie die von Ihnen besuchten Internetseiten.

Zudem ist auch auf den Internetseiten, die Sie besucht haben in Logdateien gespeichert, dass Sie sich und auch wann usw (siehe Punkt (1)) auf dieser Seite befunden haben.

Technische Fehler sind hier unwahrscheinlich, da jede IP-Adresse nur einmal vergeben wird.

Folglich können Sie eindeutig, sofern Sie keine ausländischen IP-Hosts oder IP-Nummer-Unterdrückerprogramme verwenden, identifiziert werden. Die IP-Nummer weist also auf Ihren Standort und Ihren PC hin. Die Möglichkeit, dass Hacker mit Ihren Daten Mißbrauch betrieben haben, ist in diesem Sinne irrelevant.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


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#2
 Von 
Andreas.Krueger
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 51x hilfreich)

> Folglich können Sie eindeutig

Dem muss ich erst einmal wiedersprechen ..

Um eine lückenlosen Beweiskette hieraus zu schliessen, ist es voraussetzung, dass die Provider alle eine Syncrone Uhrzeit haben.
Aus erfahrung kann ich jedoch sagen, dass dies selbst in lokalen Netzen kaum zu machen ist.
Ich würde die Logs aller Provicer, incl. 30 min. vor und nach der Infrage kommenden Zeit, anfordern und vergleichen.
Meistens scheitern es schon an der Anforderung !!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rita G.
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank für die nützlichen Hinweise.

heute habe ich von der Polizei eine schriftliche Aufforderung erhalten, zu einem bestimmten Termin u.Uhrzeit zur Polizei zu kommen, weil gegen mich wegen 186 üble Nachrede
ausgesprochen angeblich durch mich durch Email
im März 2003 und
im Oktober 2003
Anzeige erstattet wurde.
Am Telefon redete der Polizist von Beleidigung durch sms und in seinem Brief redet er von 186 übler Nachrede durch Email.
Ist der Absender von Nachrichten, die durch Email verschickt werden, einfacher oder schwieriger ausfindig zu machen als der Absender von sms.
Die Polizei behauptet ja weiterhin, daß die Email oder sms von meinem PC verschickt wurde, was durch T-Online bestätigt wurde.
Ist es denkbar, daß jemand mit meiner Emailadresse Emails verschickt, wenn ich niemandem mein Password gegeben habe.
Auch wenn dieser nicht an meinem PC sitzt;
aber die Polizei/T-Online/StA behauptet ja, es ist nachgewiesen, daß Email/SMS von meinem Rechner aus geschickt wurde.
Können andere passwörter von anderen herausfinden und unter deren Emailanschrift Emails versenden;
das nimmt mir doch kein Richter ab;
zumal es immer um dasselbe Thema geht: Familienzwistigkeiten, Trennung/Scheidung von jemandem aus der Familie

mir fällt noch ein: wie würde es ausgehen, wenn ich der Polizei schriftlich mitteile, ich sei nicht bereit, von der Polizei vernommen zu werden und nicht zu dem Termin hingehe.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Die Polizei macht es sich da aber einfach. Hoffen wohl du gibts es einfach zu, dann haben die nämlich weniger Arbeit.

Soweit ich weiß, ist es technisch möglich, bei SMS und email, die Absendeadresse beliebig zu ändern. Dies verlangt aber schon sehr fiese Programme und ne Menge Ahnung.

Hat der, den du vermutest denn ausreichend Ahnung in diesem Bereich?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rita G.
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

ich vermute ja niemanden -

was geschieht, wenn ich der Polizei mitteile, daß ich nicht bereit sei, bei der Polizei zum dem von der Polizei angegebenen Termin
auszusagen ?

0x Hilfreiche Antwort

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