Hallo,
fallen Last Minute Reisen auch unter das Teledienstgesetz oder ist BGB §§312 ff gültig?
Gibt es irgendeine Widerufsmöglcihkeit oder muß amn sich mit 100 % Storno abfinden. Schließlich habe ist keine Unterschrift geleistet worden.
Wenn ich noch kündigen kann, müßte ich heute abschicken. Reicht Einschreiben?
Übrigens sagt die Verbracherzentrale der Vertrag
wäre durch die paar "Clicks" wirksam...
Teledienstgesetz Last Minute Reisen
13. Februar 2003
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Frage vom 13. Februar 2003 | 13:48
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Teledienstgesetz Last Minute Reisen
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 21. Februar 2003 | 02:07
Von
Status: Schüler (372 Beiträge, 43x hilfreich)
TDG §2 (2)5 sagt im prinzip, dass hier in der tat das tdg angewendet wird.
sofern hier nirgends gegen tdg §6 verstossen wird, denke ich nicht, dass sie hier (gerade bei last minute reisen) eine großartige möglichkeit des widerrufs haben.
bgb §312 kommt ihnen hier sicherlich sowieso nicht zugute, da sie die seite besucht haben und nicht die seite einfach auf ihren monitor gekrabbelt ist und "kauf mich" geschrien hat...
bgb §355 würde sicherlich auch bei last minute meist zu spät kommen...
vertrauen sie einfach einmal der verbraucherzentrale...
und einen schönen urlaub für sie
Und jetzt?
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