Telekom Umzugsantrag akzeptiert, doch Leistung am neuen Wohnort nicht verfügbar

19. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
Luk42
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Telekom Umzugsantrag akzeptiert, doch Leistung am neuen Wohnort nicht verfügbar

Hallo zusammen,

ich habe am 13.9.23 einen Umzug für meinen aktuell Vertrag (Internet und Festnetz 50MBit) beauftragt, als Termin der 6.11.23.
Wurde akzeptiert, scheint alles bestens.
Am 6.11. kommt der Techniker, schaut sich kurz den Kasten an, schaut auf seinen Zettel, sagt sinngemäßg:"Geht nicht, hier gibts nur 16 MBit, hätte ich den Zettel richtig angeschaut, wäre ich erst garnicht gekommen" und geht wieder ohne weitere Erklärung.
Einen Tag später rufe ich erfolglos bei der Hotline an, niemand kann sagen was los ist.
Ich schicke dann am 8.11. eine Kündigung mit Sonderkündigungsrecht, auf den Kündigungstermin 6.11. ab.
Bis heute keine Antwort dazu!
Da die Telekom ja offensichtlich wusste, dass am neuen Anschluss die Leistung des Vertrags nicht erbracht werden kann. Hätte ich dies gewusst, hätte ich bereits im September gekündigt.
Nun wird aber weiterhin die "Rechnung" für November abgebucht, habe den Betrag wieder zurückgeholt, und es kam die erste Mahnung.
Meine Erwartung ist:
Die Rechnung ab dem 6.11. muss entsprechend angepasst und reduziert werden da ja keine Leistung mehr erbracht wird.
Die Sonderkündigung muss auf den 6.11. akzeptiert werden.
Eigentlich müsste mir die Telekom nun die entstandenen Kosten, Internet über Mobilfunk, erstatten. Denn mit einer rechtzeitigen Info wären diese ja garnicht erst entstanden und ich hätte mir einen anderen Anbieter gesucht. Davon kann ich aber gern absehen, ich möchte nur sofort aus dem Vertrag kommen.
Was ist zu tun, bzw. wie sieht ihr den Fall? Liege ich richtig?
Die Telekom darf doch nicht weiterhin Geld verlangen ohne Gegenleistung.

Danke
Viele Grüße
Luk42




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130324 Beiträge, 41514x hilfreich)

Zitat (von Luk42):
Bis heute keine Antwort dazu!

Die ist dann wohl nicht angekommen.
Das Gegenteil könnte man wie genau beweisen?



Zitat (von Luk42):
Eigentlich müsste mir die Telekom nun die entstandenen Kosten, Internet über Mobilfunk, erstatten.

Fraglich, denn die Annahme der vorhandenen Leistung hat man ja durch die Kündigung abgelehnt.



Zitat (von Luk42):
Denn mit einer rechtzeitigen Info wären diese ja garnicht erst entstanden und ich hätte mir einen anderen Anbieter gesucht.

Da diese die vorhanden Leitungen nutzen, dürfte es da auch nicht besser aussehen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Luk42
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die ist dann wohl nicht angekommen.
Das Gegenteil könnte man wie genau beweisen?

Da sie durch die online Funktion der Telekom Webseite geschickt wurde, durch die E-mail empfangsbestätigung.

Zitat (von Harry van Sell):

Da diese die vorhanden Leitungen nutzen, dürfte es da auch nicht besser aussehen

Mag sein, spielt aber absolut keine Rolle bei der rechtlichen Betrachtung des Falls. Ich habe/hatte den Vertrag mit der Telekom, und diese erfüllt ihren Teil des Vertrags nicht mehr seit dem 6.11.

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#3
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2310 Beiträge, 454x hilfreich)

Ich gehe davon aus, dass der bisherige Vertrag eine Mindestlaufzeit hatte. Selbst wenn die Telekom die Leistung nicht erbringen kann, wäre nach (!) dem Umzug noch drei Monate zu zahlen, bevor das Sonderkündigungsrecht greift.

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#4
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2771 Beiträge, 455x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Selbst wenn die Telekom die Leistung nicht erbringen kann, wäre nach (!) dem Umzug noch drei Monate zu zahlen, bevor das Sonderkündigungsrecht greift.


Meiner Meinung nach sind wir aus dem (ordentlichen) Sonderkündigungsrecht bei Umzug komlett raus.
Die Telekom hat aber den Umzug zugesichert und erbringt jetzt einfach nur die zugesicherte Leistung nicht.
Da dürfte eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit wegen dauerhaftem Leistungsausfall gegeben sein.

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