Telekom erfindet Zusatzoptionen durch Telefonat

1. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.06.2023 10:38:38
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 7x hilfreich)
Telekom erfindet Zusatzoptionen durch Telefonat

Hallo. Vor einigen Monaten wurden auf unsere Telekomrechnung (4er WG) zwei weitere Positionen aufgerechnet, die wir nicht bestellt haben. Diese Positionen (Sicherheitspaket und Homeservice-Paket) wurden angeblich telefonisch bestellt. Ich hab im Januar bei der Telekom angerufen und darum gebeten, die Rufnummermitsendung zu aktivieren. Dies sollte mir nochmals schriftlich bestätigt werden.. doch weder die Bestätigung kam, noch die Rufnummermitsendung. Offenbar wurde dieser Anruf dazu genutzt, uns 2 weitere Pakete in Rechnung zu stellen! Nun meine Frage. Da wir diese zwei o.g. Serviceeinheiten nicht bestellt haben, liegt auch kein Vertrag vor (weder mündl. noch schriftlich). Wie ist es uns möglich, die Zahlungen zurückzubekommen oder zumindest ab jetzt nicht mehr zahlen zu müssen? Besteht die Möglichkeit, dass wir trotz Nichtbestellung weiter Probleme damit haben?
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe.
VG Tom

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-- Editiert TDE81 am 01.08.2013 12:35

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

Im Zweifel ist die Teledumm beweispflichtig dafür, daß Zusatzoptionen bestellt wurden. Das wird sie wohl nicht können, wenn nur telefoniert wurde, du das bestreitest und auch keine Aufnahme existiert, die beweist, daß du etwas bestellt hast.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

In so einem Fall hilft es eigentlich nur, sich heftig aber höflich zu beschweren. Beispiel, wie ich es formulieren würde:

quote:
Hallo.

Wir haben auf Vertrag XYZ die Rufnummernmitsendung aktiviert. Offensichtlich wurde ohne unser Einverständnis vom Call-Center-Mitarbeiter dabei ein "Sicherheitspaket" und ein "Homeservice-Paket" aktiviert. Wir erwarten eine Gutschrift innerhalb von 7 Tagen in Höhe der erschlichenen Gelder. Bei Verweigerung oder bei ausbleibender Antwort werden wir mit Minderung der nächsten Rechnung (ggf. über Rücklastschrift, die Kosten bezahlen wir aber hierfür nicht) aufrechnen.

Wir behalten uns Schritte gegen Sie vor (Strafanzeige wg. Betrugs, Negative Feststellungsklage auf ihre Kosten usw.). Die Weitergabe an Auskunfteien/Inkassobüros u.ä. untersagen wir ausdrücklich. Der Versuch, hier Fehlbeträge abzuleiten und darüber eine Sperre zu begründen, werden wir mit einem Einschalten eines Anwalts zur einstweiligen Verfügung auf Vertragsweiterführung beantworten.



Zur Frage, wie man es zurückbekommt: Steht da drin. So etwas nennt man dann aufrechnen. Sprich: Ihr habt die Forderung, das Geld zurückzubekommen, weil es gar keinen Vertrag gibt. Ihr rechnet mit den weiteren Rechnungen auf. Das ist durchaus erlaubt, wenn man es ankündigt. Das Schreiben sollte man ggf. als Einschreiben versenden.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12329.06.2023 10:38:38
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 7x hilfreich)

Vielen Dank JuBiPe, das hab ich auch gehofft.
Vielen Dank mepeisen, für das Formulierungsbeispiel. Das klingt richtig gut bissig. Ich denke, das ist die beste Möglichkeit, die Angelegenheit zu klären.

LG Tom

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Für solchen Praktiken wurde die Teledoof auch bereits abgemahnt.

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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

1x Hilfreiche Antwort

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