Telekom mag meine Emailadresse nicht.

3. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 246x hilfreich)
Telekom mag meine Emailadresse nicht.

Ich habe eine Domain.
Wenn ich von der Domain eine E-Mail an Telekom-Kunden sende, oder auch an die Telekom selbst, dann wird die E-Mail abgelehnt.
Begründung: Ich habe kein Impressum auf der Seite.
Die Domain wird privat betrieben und es ist keine Webseite auf der Domain, da diese nur für Emails genutzt wird.

Mit keinem anderen Provider existiert das Problem.
Die Telekom besteht auf einem Impressum.

Ist es tatsächlich richtig, dass die Telekom die Mails nicht akzeptieren muss?
Wer haftet, wenn dadurch wichtige Informationen nicht beim Empfänger ankommen? Oder Fristen versäumt werden?

Darf dann auch die Post Briefe zurück gehen lassen, wenn sie den Absender nicht mag?

Wo finde ich die rechtlichen Grundlagen, die dieses Verhalten rechtfertigen? Oder auch nicht rechtfertigen.

-- Editiert von Besserweiß am 03.08.2020 19:01

-- Editiert von Besserweiß am 03.08.2020 19:06

-- Editiert von Besserweiß am 03.08.2020 19:07

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50 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119420 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Besserweiß):
dann wird die E-Mail abgelehnt.

Was genau steht denn in der Mail Delivery Notice?



Zitat (von Besserweiß):
Begründung: Ich habe kein Impressum auf der Seite.

Was genau schreiben die?



Zitat (von Besserweiß):
Ist es tatsächlich richtig, dass die Telekom die Mails nicht akzeptieren muss?

Ja, ist es.



Zitat (von Besserweiß):
Wo finde ich die rechtlichen Grundlagen, die dieses Verhalten rechtfertigen?

Es gibt keine Pflicht die Mails zu akzeptieren. Im Gegenteil, verpflichtet sich die Telekom gegenüber ihren Kunden sogar unseriöse Mails aus zu sondern.



Zitat (von Besserweiß):
Wer haftet, wenn dadurch wichtige Informationen nicht beim Empfänger ankommen?

Der Absender.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Wer haftet, wenn dadurch wichtige Informationen nicht beim Empfänger ankommen? Oder Fristen versäumt werden?
Der Absender haftet dafür!

Der Empfänbger könnte immer sagen, er hat nie eine Mail bekommen (egal ob die Telekom mitspielt oder nicht bei deinem versenden)! Es wäre dann auch nicht die Aufgabe des Empfängers das nachzuweisen, sondern DU müsstest nachweisen, dass der Empfänger die Mail auch bekomkmen hat! Selbiges ist eigentlich unmöglich!

Fristen und wichtige Dinge immer mit Nachweis versenden...

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#3
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Naja ich sehe das nicht so entspannt wie meine Vorredner.

strafrechtlich könnte man über 206 Abs 2 Nr 2 StGB nachdenken. Auch bin ich mir ziemlich sicher das das tkg eine Neutralität bei der Übermittlung fordert.

Ein willkürliches aussortieren bestimmter Absender aufgrund mangelhafter blacklist-Kriterien halte ich für rechtswidrig.

ich würde, wenn man das schriftlich hat, die Bnetza einschalten.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119420 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
strafrechtlich könnte man über 206 Abs 2 Nr 2 StGB nachdenken.

Ich sehe keine Unterdrückung, da die Nichtzustellung ja kommuniziert wird.



Zitat (von kalledelhaie):
Ein willkürliches aussortieren bestimmter Absender aufgrund mangelhafter blacklist-Kriterien halte ich für rechtswidrig.

Naja, wenn ich nach blacklist-Kriterien vorgehen ist es ja nicht willkürlich.
Über die "Mangelhaftigkeit" wird man sich - mangels Fakten - streiten können. Aber eventuell teilt der TS die Fakten ja noch mit.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 246x hilfreich)

Der einzige Makel der Domain sei, dass sie kein Impressum hat.

Über Whois.net kann man problemlos an meine Daten kommen.

Die Domain ist privat, da wird nichts ge- oder verkauft oder in irgendeiner Form angeboten. Es wird und wurde nie Spam o.ä. verschickt.

Sicher wird die Weiterleitung an den Adressaten unterdrückt.
Im StGB steht nichts davon, dass man Mails mit Ansage unterdrücken darf.

Ich r
uf dann morgen mal meine Rechtsschutzversicherung an.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Wenn der Vortrag des Erstellers stimmt. dann gibt es keine Website auf der Domain und damit auch keine Impressumspflicht.
Deswegen die Übermittlung bzw. Zustellung zu verweigern halte ich persönlich für rechtswidrig.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119420 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Besserweiß):
Ich ruf dann morgen mal meine Rechtsschutzversicherung an.

Ja mach das.



Zitat (von kalledelhaie):
Wenn der Vortrag des Erstellers stimmt.

Das er in der Form stimmt, da habe ich gewisse Zweifel - da er aber offenbar keine Rückfragen beantworten mag, wird man nicht zielführend diskutieren können.



Zitat (von kalledelhaie):
Deswegen die Übermittlung bzw. Zustellung zu verweigern halte ich persönlich für rechtswidrig.

Absolut nicht. Wenn z.B. die Blacklist des Kunden zum Einsatz kommt ... gibt ja nicht nur eine ...



Zitat (von Besserweiß):
Sicher wird die Weiterleitung an den Adressaten unterdrückt.

Irrelevant.

Unterdrücken im Sinne dieser Vorschrift heißt, dass die Sendung in vorschriftswidriger Weise dem Postverkehr entzogen, aus ihm entfernt oder von ihm ferngehalten wird.

Als erstes müsste man also mal feststellen, ob es vorschriftswidrig ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6262 Beiträge, 1498x hilfreich)
Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von Besserweiß):
Begründung: Ich habe kein Impressum auf der Seite.
Das ist garantiert nicht die Begründung!

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#11
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
ein Mailserver prüft nicht, ob auf einer Domain ein Impressum exisitiert oder nicht


Stimmt. Viele Domains werden nur für Email verwendet und haben deswegen gar keinen WWW-Ort, an dem ein Impressum hinterlegt werden könnte.

Sicher, daß nicht irgendetwas anderes (fehlende reverse DNS resolution oder wie das heißt) der Grund ist?

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 246x hilfreich)

So.
Das kam auf die erste nicht zugestellte Mail kam zurück.

Zitat:
This is the mail system at host xxxxxxxxxxxxx
>
> I'm sorry to have to inform you that your message could not
> be delivered to one or more recipients. It's attached below.
>
> For further assistance, please send mail to postmaster.
>
> If you do so, please include this problem report. You can
> delete your own text from the attached returned message


Daraufhin habe ich eine Mail an die Telekom geschrieben, dass meine Domain wohl fälschlich auf der Telekom Blacklist gelandet ist und dass die Telekom die Adresse doch bitte von der Blacklist nehmen soll, da sie völlig legal ist.

Zurück kam :
Zitat:
Das System mit der IP-Adresse 12.34.56.78 und dem Namen "EulaliaDonnerblitz.xyz", weist keinen MX >>>Eintrag aus. D.h. die Domäne kann so keine E-Mail für die vorgeschriebenen Funktionsadressen empfangen >>>und ist deshalb nicht für ein Mailsystem
>>>geeignet.


Was, um es mal einfach auszudrücken, Bull**** ist.

Zitat:
Bitte beachten Sie auch die Hinweise in unserer "Postmaster-FAQ" unter
, insbesondere Abschnitt 4.1:

/ Eine IP-Adresse eines Mailservers muss einen FQDN (PTR-Record, rDNS) in
/ einer Domain besitzen, die dem Betreiber dieses Mailservers gehört.
/ Dieser FQDN muss zur selben IP-Adresse (A-Record) auflösen. (Details
/ findet man im RFC 1912 und im Wikipedia-Artikel zum FcrDNS.)
/
/ Insbesondere empfehlen wir, den Hostnamen so zu wählen, dass seine
/ Nutzung als Mailserver für Außenstehende erkennbar ist (z. B.
/ mail.example.com), und >>> sicherzustellen, dass die Domain zu einer
/ Website führt, die eine Anbieterkennzeichnung mit sämtlichen
/ Kontaktdaten beinhaltet. >
> > Aktuell ist der tatsächliche Nutzer des Servers mit der IP
> > 123.45.67.89 und dem Hostnamen eulaliadonnerblitz.xyz für Dritte de facto anonym. Für
> > ein Delisting ist es aus unserer Sicht notwendig, dass über
> > eulaliadonnerblitz.xyz eine Seite mit einer Anbieterkennzeichnung
> > erreichbar ist.
> >
> > Der fehlende MX-Eintrag würde ggf. dazu führen, dass bei Spam-Meldungen
> > unserer Kunden die IP eher geblockt wird als wenn ein MX-Eintrag
> > existiert.
> >
> > Mit freundlichen Grüßen
Flachpfeife


Meine Antwort lautet:

Sehr geehrter Herr Flachpfeife,
während dieser schweren Zeit verweigern Sie mir die Kommunikation mit Teilnehmern ihres Mail-Dienstes wegen der Nicht-Einhaltung der nicht vorhandenen privaten Impressumspflicht, die, mal so ganz nebenbei, für E-Mails sowieso nicht anzuwenden ist und somit jeglicher gesetzlichen Grundlage entbehrt und auf ihrer eigenen Seite nur als "Empfehlung" gekennzeichnet ist.

Verstehe ich das so richtig?

Liegen gegen meinen Mail-Server vielleicht konkrete Verstöße (z.B. Spam-Versand) vor?
Wenn ja, teilen Sie mir dies bitte mit, damit ich dem nachgehen kann.

Wenn nicht, bitte ich sie ein letztes Mal darum, meinen Server von ihrer Blacklist zu entfernen, da es keinerlei Grundlage für diese Sperre gibt.

Sollten Sie dem aus den genannten Gründen weiter nicht entsprechen
wollen gehe ich davon aus, da Sie von mir fordern ohne Not meine
persönlichen Daten öffentlich im Netz zu präsentieren, dass Sie
ebenfalls einverstanden sind, wenn ich Ihre (und Herrn Vollpfostens)
vollständige Kontakt-Informationen der Erklärung hinzufüge die ich dann
veröffentlichen muss um betroffene Empfänger von meiner Seite aus zu
informieren. In diesem Fall danke ich dann schon einmal für Ihr
Verständnis.


Da kam jetzt mal nichts mehr zurück.


0x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 246x hilfreich)

Nö.
Ich habe keinen extra Mailserver.
Ergo auch keinen MX Eintrag.
Dieser wird laut Telekoms eigener Auskunft auch gar nicht zwingend benötigt.
Lediglich empfohlen.

Über whois.net können die Daten problemlos in Erfahrung gebracht werden.

Nein, es gibt außer der Telekom keinen einzigen Anbieter, der die Mails ablehnt. Aus gutem Grund.

Du hast keine Ahnung, was ein MX-Eintrag ist, oder?

Ein MX-Eintrag gilt nur zur Angabe eines alternativen E-mail-Servers, wenn die Hauptdomäne nicht selbst der Server ist.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 246x hilfreich)

https://postmaster.t-online.de/#t4.1

4.1 Voraussetzungen für einen reibungslosen Zugang zu unseren Mail-Exchanges
Eine IP-Adresse eines Mailservers muss einen FQDN (PTR-Record, rDNS) in einer Domain besitzen, die dem Betreiber dieses Mailservers gehört. Dieser FQDN muss zur selben IP-Adresse (A-Record) auflösen. (Details findet man im RFC 1912 und im Wikipedia-Artikel zum FcrDNS.)
Check

Insbesondere empfehlen wir, den Hostnamen so zu wählen, dass seine Nutzung als Mailserver für Außenstehende erkennbar ist (z. B. mail.example.com), und sicherzustellen, dass die Domain zu einer Website führt, die eine Anbieterkennzeichnung mit sämtlichen Kontaktdaten beinhaltet.
Check

Die WHOIS-Information zur IP-Adresse muss zureichend sein. Insbesondere muss sie eine E-Mail-Adresse als Abuse-Kontakt des Betreibers enthalten. (Ersatzweise eine E-Mail-Adresse des Providers, wenn die jeweilige IP-Adresse nicht an den Betreiber des Mailservers delegiert ist.)
Check

Wir erwarten einen möglichst schonenden Umgang mit den bereitgestellten Ressourcen. Minimieren Sie bitte die Anzahl der gleichzeitig geöffneten TCP/IP-Verbindungen eines Servers bzw. eines Server-Clusters (IP-Subnetz).
Check, eine...

Bei ungewöhnlichem Verkehrsaufkommen behalten wir uns vor, die Entgegennahme von E-Mails der betroffenen IP-Adressen temporär zu beschränken oder bei dauerhafter Störung auszusetzen.

Zu den MX-Einträgen findet man nur Beispiele, wie so ein Eintrag aussehen könnte, aber keinerlei Verpflichtung. Wäre ja auch ein Wunder.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Besserweiß):
Zu den MX-Einträgen findet man nur Beispiele, wie so ein Eintrag aussehen könnte, aber keinerlei Verpflichtung. Wäre ja auch ein Wunder.


Richtig. Weil ein Mail eXchanger Eintrag für die Domain technisch zwingend notwendig ist für einen reibungslosen Ablauf der Mailkommunikation.

Gemäß aktuellen, international gültigen, Richtlinen zum Mailverkehr sind EMails von Systemen ohne bzw. ohne korrekten MX Eintrag im DNS Record zu verwerfen bzw. abzulehnen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 246x hilfreich)

Du hast doch bestimmt eine seriöse Quelle, das Gesetz oder die Verordnung für diese Aussage.

Ich kann keinen MX Eintrag im DNS setzen.

Für meine Domain geht das nicht, der wäre ja rekursiv.
Diesen Eintrag könnte ich gar nicht speichern.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 280x hilfreich)

Da braucht es keine Gesetzte oder Verordungen für. EMail laufen per SMTP und das Protokoll sieht den MX Eintrag einfach so vor. Nachlesen kann man das in den diversen RFCs über SMTP Routing.

Technisch gilt: Ohne MX Eintrag keine sinnvolle Nutzung von EMail.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 246x hilfreich)

OK, sag doch gleich, dass Du keine Ahnung von der Materie hast.

Das ist einfach nur Unfug.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 246x hilfreich)

RFC 5321 Kapitel 5.1 besagt ganz explizit, dass MX Einträge optional sind.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 280x hilfreich)

Und hättest du Abschnitt 5.1 gelesen, hättest du auch folgendes gefunden:

Zitat:
The lookup first attempts to locate an MX record associated with the name. If a CNAME record is found, the resulting name is processed as if it were the initial name. If a non-existent domain error is returned, this situation MUST be reported as an error.


Und genau das passiert bei einer Domain ohne MX Eintrag. Ergo antwortet der MX der Zieldomain mit ERROR. Ende. Aber du kannst gerne gegen die Telekom klagen... und verlieren.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119420 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Besserweiß):
Telekom mag meine Emailadresse nicht.

Nö, die findet einfach die Konfiguration Deines Servers von dem Du Mails versendest *******.



Zitat (von Besserweiß):
Begründung: Ich habe kein Impressum auf der Seite.

Zitat (von Besserweiß):
Die Telekom besteht auf einem Impressum.

Beides ist also schlicht Unfug.



Zitat (von Tehlak):
Gemäß aktuellen, international gültigen, Richtlinen zum Mailverkehr sind EMails von Systemen ohne bzw. ohne korrekten MX Eintrag im DNS Record zu verwerfen bzw. abzulehnen.

Ich habe gewisse Zweifel, das eine Klage auf Unterschreitung solcher Standards erfolgreich sein würde - egal ob andere das zulassen oder nicht.



Was sagt denn die RSV?




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


#24
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von Besserweiß):
Zurück kam :
Zitat:
Das System mit der IP-Adresse 12.34.56.78 und dem Namen "EulaliaDonnerblitz.xyz", weist keinen MX >>>Eintrag aus. D.h. die Domäne kann so keine E-Mail für die vorgeschriebenen Funktionsadressen empfangen >>>und ist deshalb nicht für ein Mailsystem
>>>geeignet.
Was, um es mal einfach auszudrücken, Bull**** ist.
Der Bull**** kommt ausschließlich von Dir.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Es liegt hier ja offenbar ein Mißverständnis seitens des TE vor:

Zitat (von Besserweiß):
Für
> > ein Delisting ist es aus unserer Sicht notwendig, dass über
> > eulaliadonnerblitz.xyz eine Seite mit einer Anbieterkennzeichnung
> > erreichbar ist.


Das Impressum ist also nicht nötig, um Mails zu verschicken, sondern um von der Blacklist wieder herunter zu kommen, auf der man gelandet ist, weil man seine DNS-Einträge nicht sauber definiert hat.

Für Delisting ist in der Regel erforderlich, daß man sich als Inhaber des betreffenden Mailservers ausweisen kann. Das ist bei allen großen Blacklist-Betreibern der Fall. Manche verlangen alternativ auch, daß man eine Mail mit bestimmtem Inhalt an eine bestimmte Adresse verschickt.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 246x hilfreich)

Da habe ich mich zuerst falsch ausgedrückt.

Sicher geht es darum, von der blacklist genommen zu werden.

Dazu sollte dann auf der Domain meine Adresse stehen.
Da die Domain korrekt bei whois.net zu finden ist... habe ich da keine Lust drauf.
Die DNS Einträge sind korrekt...

Von der Versicherung habe ich eine Deckungszusage erhalten.

Der Mitarbeiter der Bundesnetzagentur ist sich recht sicher, dass ich nicht unter dem Dunning-Kruger-Effekt leide, ich soll die Angelegenheit noch schriftlich einreichen.


0x Hilfreiche Antwort


#28
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 246x hilfreich)

Dem sehe ich gelassen entgegen.
Der Versicherung habe ich die original Mails zugesandt. Die werden schon wissen, was sie tun.

Mache ich das doch auch schon seit 1989...

Als klitzekleines unwichtiges Indiz - die Probleme bestehen ausschließlich bei der Telekom.
Kein einziger anderer Provider hatte damit jemals ein Problem mit der Zustellung und es gab auch keinerlei verschwundene Mails o.ä..

Und die deutsche Telekom arbeitet als einziges Unternehmen national und international korrekt?

Ich setzte mich mal gemütlich auf die Couch, trink nen Tee und nehme mir einen Keks.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Sind sie nicht! Deswegen kann der Mailserver, der die Mails versendet ja nicht deiner Domain zugeordnet werden. Und da hilft es auch nicht, dass die whois-Einträge korrekt sind!


Und er wird trotzdem auf dem Standpunkt stehen bleiben, dass er es besser weiss. Ich seh schon die nächste Frage hier im Forum aufschlagen, wenn er feststellt, dass nicht nur die Telekom, sondern fast alle großen Provider die Mails von seiner Domain blocken. Nur sind die dann halt nicht so freundlich das zurück zu melden. Die verwerfen solche offensichtlich gespooften EMails schlichtweg.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 246x hilfreich)

Machen sie seit Jahren nicht.
Meine Mails sind alle angekommen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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