Telekom schafft echte DSL-Flat ab

23. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)
Telekom schafft echte DSL-Flat ab

Ich würde das einmal zur Diskussion stellen wollen und natürlich auch den ein oder anderen "warnen".

Die Telekom hat angekündigt, ab Mai nur noch die auch aus dem Mobilfunk bereits bekannten Mogel-Flats anzubieten. Sprich: bei den Neuverträgen ab Mai gibt es nur noch ein Inklusivvolumen von X GB und danach eine zwangsweise Drosselung der Geschwindigkeit.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bandbreiten-Drossel-Telekom-kappt-Festnetz-Flatrates-1847224.html

Das ist ein heikles Thema, denn die Massen an Bestandskunden wird man auch nicht so leicht und "unbemerkt" auf die neuen Vertragsbedingungen hieven können. Da dürfte es gewaltig rappeln im Gebälg oder aber andere Anbieter nutzen die Chance und gehen einen ähnlichen Weg.

Fragwürdig auch, ob die Drosselung auf 384KBit/s nicht doch, wie dort im Artikel kritisiert, einer faktischen Sperre gleichkommt. Spannend, wie ein Gericht entscheiden würde. Ist es eine Sperre, eine Drosselung eines 16MBit Zugangs auf dann weniger als 3% durchzuführen?

Natürlich ist es fragwürdig und vielleicht auch überfällig, eine Lösung zu schaffen. Drosselungen sind auch im Mobilfunknetz zwingend notwendig, um das Netz nicht dauerhaft zu überlasten, wenn ein paar es zu sehr ausnutzen. Aber übertreibt es hier die Telekom aus rechtlicher Sicht?

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

prinzipiell finde ich es ehrlich gesagt schon ok, dass ein wenig auf das Datenvolumen geschaut wird, denn das lässt ja auch Kosten entstehen.

Wenn ich mich nicht irre kommt aber noch ein Punkt hinzu, den ich Gestern im Radio gehört hatte zu dem Thema. Die Telekom betreibt ja auch so ein Internet TV Portal, oder wie man das nennen will. Sprich "verkauft" darüber auch Filme etc.
Das Datenvolumen der dort angeschauten Sachen, soll jedoch NICHT mit auf das Monatliche Datenvolumen mit aufgerechnet werden.
Wenn man jedoch Filme bei der Konkurrenz ansehen will, wird das dort entstehende Datenvolumen voll angerechnet.

Darin sehe ich eher ein Problem, denn damit wird versucht die Konkurrenz auszuschalten, dass stellt dann keinen wirklich fairen Wettbewerb mehr dar....

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#2
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Auch meine Sorge geht eher in Richtung Neutralität, die hier verletzt wird. Ansonsten sehe ich das als legitime Entscheidung eines Unternehmens so was anzubieten. Mit 384k kann man im Gegensatz zu 32/64k bei Mobilfunk durchaus passabel surfen. Also ist das eine Drosselung und "Flat" ist noch eine korrekte Angabe. Außer der Bevorzugung eigener Angebote sehe ich keine rechtlichen Probleme.

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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proporttional zu einer Fragestellung."

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119459 Beiträge, 39730x hilfreich)

quote:
Ist es eine Sperre, eine Drosselung eines 16MBit Zugangs auf dann weniger als 3% durchzuführen?

Da gab es schon mal Urteile, weil statt 16MBit nur 3MBit geliefert wurden.

Ich denke, das man - zumindest bei Bestandskunden - die Rechtsprechung in die gleiche Richtung gehen dürfte.
Deshalb wird man die Bestandskunden auch erstmal nicht antasten. Das kommt erst später - wenn sich die Aufregung gelegt hat - durch die Hintertüre.

Bei Neuverträgen ist das etwas ganz anderes.



Netzneutralität ist derzeit noch kein Gesetz, schauen wir mal wie lange das noch so ist ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

quote:
Netzneutralität ist derzeit noch kein Gesetz, schauen wir mal wie lange das noch so ist ...

Es ist bereits im politischen Munde.

Hinsichtlich der Argumentation, dass man ja wegen der Netzbelastung weiter ausbauen müsse usw., das ist ja gerade auch ein Argument dafür, auch die eigenen Angebote mit in den Traffic zu rechnen.
Das man das aber nicht macht, könnte man durchaus als Wettbewerbsnachteil begreifen.

Da könnte auch einiges an Peering-Ärger auf die Netzgemeinde zukommen. Maxdome beispielsweise gehört Pro7Sat1 und ist vertraglich mit 1und1 verbandelt. Mich würde nicht wundern, wenn man diesen Wettbewerbsnachteil über 1und1 als Druckmittel bei zukünftigen Verhandlungen einsetzt. Mal sehen, was sich da ergibt in Zukunft.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
prinzipiell finde ich es ehrlich gesagt schon ok, dass ein wenig auf das Datenvolumen geschaut wird, denn das lässt ja auch Kosten entstehen


Dann sollte man es aber ehrlicherweise nicht "Flatrate" nennen, sondern klare Volumentarife (10 GB Fullspeed = 19 EUR, jedes weitere GB Fullspeed 9 EUR bzw. Lowspeed 0 EUR) machen.

Im übrigen glaube ich, die Teledumm wollte mit der Ankündigung mal die Reaktion der Kunden testen. Nach dem aktuellen ****storm dürfte die Änderung kaum kommen, zumal die Konkurrenz das genüßlich ausnutzen würde.

(Genau wie ein "always online"-Zwang der Todesstoß für die Xbox 720 wäre, bevor sie überhaupt auf dem Markt ist, solange die PS4 nicht dasselbe verlangt.)

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#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Das Thema ist doch nicht neu. Denkt an die 1&1-Rausschmisse vor einigen Jahren von Vielsaugern. Auch der unterste 1-1 DSL-Vertrag hat ein Limit. Die Aufregung ist nur so groß wegen dem Platzhirsch Teledoof. Grundsätzlich habe ich nichts gegen gerechte Kostenverteilung, wenn Zeiträume und Limits vernünftig gesetzt sind bzw. Preise für Wenignutzer damit gesenkt werden.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

quote:
Auch der unterste 1-1 DSL-Vertrag hat ein Limit.

Das ist nicht korrekt. 1und1 bietet mehrere Flats an. Sowohl günstige mit Drosslung als auch etwas teurere ohne Volumenbindung/ Drosslung.

Bei KabelBW gibt es beispielsweise nur ab XX GB pro Tag eine Drosslung und das auch nur auf gewisse Dienste (Filesharing). Das liegt allerdings auch relativ hoch (glaube 60GB pro Tag, müsste man in den AGB nachlesen).

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

quote:
Auch meine Sorge geht eher in Richtung Neutralität, die hier verletzt wird. Ansonsten sehe ich das als legitime Entscheidung eines Unternehmens so was anzubieten. Mit 384k kann man im Gegensatz zu 32/64k bei Mobilfunk durchaus passabel surfen. Also ist das eine Drosselung und "Flat" ist noch eine korrekte Angabe. Außer der Bevorzugung eigener Angebote sehe ich keine rechtlichen Probleme.



Das sehe ich genauso. Und auch die Bevorzugung eigener Angebote finde ich jetzt nicht so dramatisch oder gar neu. Im Mobilfunk ist das doch immer so, dass die Flatrate ins eigene Netz relativ günstig ist, möchte man auch in andere Netze unbegrenzt zu einem Festbetrag telefonieren, dann kostet das erheblich mehr.
Ich sehe das ziemlich gelassen. Ok, wahrscheinlich darum, weil ich Bestandskunde bin, und ich im Monat eh nicht auf 75 GB komme und selbst wenn, auch mit der Drosselung kann man doch noch prima surfen.
Schlimmer hätte ich gefunden, wenn die Flat gilt bis Volumen X und alles drüber hinaus kostet dann so und so viel. Aber wenn keine Zusatzkosten entstehen, sondern nur die Geschwindigkeit reduziert wird. Damit kann ich leben.

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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
Also ist das eine Drosselung und "Flat" ist noch eine korrekte Angabe.


Nein, dann ist "Flat" in Verbindung mit "50 MBit" keine korrekte Angabe mehr.

"All you can eat" ist auch nicht korrekt, wenn du ab dem 3. Schnitzel nur noch ein Schnitzel pro Stunde ausgegeben bekommst.

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#10
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Doch, JuBiPe. Es entstehen ja keine Zusatzkosten, sondern es wird nur langsamer. Daher ist es nach wie vor eine Flat. Beim "All you can eat genauso". Wenn das nicht ausdrücklich so geschrieben ist, kann all you can eat auch meinen: dass man zwischendrin mit Salaten oder so vorlieb nehmen muss. Wenn da nicht klar steht: so viele Schnitzel, wie sie wollen, dann muss man auch bei "all you can eat" damit leben, dass die Schnitzel zwischendrin ausgehen und man sich begnügen muss mit Salaten, Kartoffeln, Pommes, was immer. Trotzdem kann man noch so viel essen, wie man will.
Sehe ich hier ähnlich, es entstehen ja keine Zusatzkosten, es wird nur langsamer. Trotzdem ist es noch eine Flat.
Es sei denn der Essen-Anbieter verspricht: so viele Schnitzel, wie Sie wollen. Aber das verspricht die Telekom ja nicht, sie sagt ja klar: bis X GB die Geschwindigkeit, danach Geschwindigkeit Y. Trotzdem bleibt das ne Flatrate, nur muss man eben damit leben, dass nach dem dritten Schnitzel der Nachschub dauert.

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

@ Mepeisen: Du verwirrst mich :)

quote:
Das ist nicht korrekt. 1und1 bietet mehrere Flats an. Sowohl günstige mit Drosslung als auch etwas teurere ohne Volumenbindung/ Drosslung.


Ich wollte konkret Bezug nehmen nur auf das "unterste" und billigste Paket "Surf & Phone Flat Special":
Internet-Flat
bis zu 16.000 kBit/s
ab 100 GB Datenvolumen 1.000 kBit/s Download

Natürlich meinte ich ein "Limit" für Fullspeed-Surfen. So wird es zunehmend auch im Mobilfunk formuliert.


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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

-- Editiert Mr.Cool am 24.04.2013 18:12

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Hmmm. Das "Auch der unterste" habe ich wohl überlesen :-)
Die Flatrates bei 1und1 liegen 5 Euro auseinander bzw. in den ersten 24 Monaten 10 Euro. lassen wir die ersten 24 Monate mit deren spartarif mal aussen vor kriegst du bei eins und eins also für 5 Euro mehr eine echte Flat. Das klingt für mich tatsächlich fair. Auch die Grenze von 100GB klingt fair.
Aber ob nun fair oder nicht. Telekom plant ja die Abschaffung der echten Flats, kein Alternativmodell, dass man sich aussuchen kann ob man mit oder ohne Drosslung surfen will.

Im übrigen hat sich ein deutsches Unternehmen mittlerweile geäußert. Der Router-Hersteller Viprinet, auch wohl bewandert im Backbone-Sektor.

quote:
"Die Begründung, dass die Drosselung eingeführt werde, damit die Backbones nicht überlastet werden", sei unglaublich, so Viprinet-Geschäftsführer Simon Kissel. "In Deutschland gibt es gigantische Backbone-Überkapazitäten", der Datenverkehr sei dort zu Spottpreisen zu realisieren.

Wo nun die Wahrheit liegt... Vielleicht irgendwo mittendrin.

Aber Fakt ist auch, dass es für den Glasfaserausbau öffentliche Fördermittel gibt.

Für mich klingt das alles eher nach dem Versuch einer Gelddruckmaschine. Rein rechtlich gibt es denke ich auf jeden Fall ein Problem, die Bestandskunden einfach so auf die neuen Volumentarife zu zwangsmigrieren. Wüsste nicht, wie das gehen soll, wenn man sich als Kunde aus Prinzip wehrt. Wird man dann gekündigt? Mit welcher Begründung?

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Da nimmt der "alte" Chef noch ein paar Sachen auf die Kappe bevor er geht. Das Vorgehen ist aber ganz gut ausgeklügelt, damit es weniger Probleme in der Durchsetzung gibt.

quote:
die Bestandskunden einfach so auf die neuen Volumentarife zu zwangsmigrieren. Wüsste nicht, wie das gehen soll, wenn man sich als Kunde aus Prinzip wehrt. Wird man dann gekündigt?

Zum Hintergrund: Zum Zeitpunkt der neuen Datengrenzen wird der alte Analogtelefonanschluß eingestellt! Also bringt der neue VoIP-Traffik zusätzliche Datenmengen. Und es wird für 90% der Kunden keine "Zwangsmigration" geben, sondern alle Analogkunden (mit oder ohne DSL) werden einen neuen Vertrag angeboten bekommen mit Telefon über Internet und dann heißt es "Kunde friß oder stirbt" oder genauer gesagt "unterschreibe oder Du sitzt dann ohne jeglichen Anschluß da". Die meisten Kunden werden dann die neue Technik zwangsläufig erdulden und unterschreiben. Und die Wechsler waren dann ohnehin keine Stammkunden, die man irgendwie versucht zu kompensieren.
Aber wieder typisch - bei kleinen Westerwäldern Räubern oder Hamburger Mogelläden interessiert es keinen Politiker. Aber beim T-Laden werden plötzlich alle hellwach.

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2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Felicia Absahn
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 318x hilfreich)

Grundsätzlich hätte ich nichts gegen eine Beschränkung Surfgeschwindigkeit nach einem gewissen Datenvolumen, es wäre ja jedem Nutzer möglich, ein passgenaues Paket für sich zu buchen.

Wenn aber die Telekom ihre eigenen Dienste wie Entertain hiervon ausnimmt und automatisch andere Anbieter wie Maxdome diskriminiert, dann halte ich dies für einen Verstoß gegen die Netzneutralität, der in seiner Tragweite noch gar nicht abschätzbar ist.
M.E. ist es nicht hinnehmbar, dass der Anbieter der Netzleitung auf diesem Weg Einfluss auf die Inhalte nimmt.
Die Telekom darf hier keinesfalls als Provider und als Dienstanbieter in einem Unternehmen tätig sein, sondern muss das eigene Medienunternehmen behandeln wie andere Anbieter auch.
Es mag ja sein, dass einige Anwendungen des Internets mehr Datenverkehr verursachen als andere, aber es kann nicht in das Ermessen der Telekom gestellt werden, welche Angebote sie ausbremst und welche nicht. Es ist auch für niemanden absehbar, welche Geschäftsmodelle und -felder zukünftig noch über das Internet erschlossen werden, und dies auch durch die Telekom selbst.

Wird die Telekom dann auch immer ihre Konkurrenten ausbremsen oder "ausdrosseln"?

Stellen wir uns doch nur mal vor, die Telekom würde in das Online-Auktionsgeschäft einsteigen und eBay als unliebsame Konkurrenz drosseln, oder man beschlösse, einen eigenen Internethandel a la Amazon aufzuziehen ...

Ganz klare Kante: Wer die Daten liefert, darf nicht gleichzeitig über die Inhalte entscheiden.


2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Die Telekom rudert zurück. Die Drosslung soll doch nicht so drastisch stattfinden. Nur auf die Hälfte. Ob das an den bereits in Aussicht gestellten Klagen der Verbraucherzentralen liegt, kann man nur raten.

Von Kabel-BW habe ich gerade eine Werbung im Internet-Radio meines Vertrauens gehört. "Doppelt so schnell wie DSL und ohne Drosslung." :-)
Die Konkurrenz macht also nicht so geschlossen mit. Mal sehen, wie es da weitergeht.

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119459 Beiträge, 39730x hilfreich)

So langsam geht den Versuchsballon die Luft aus scheint mir ...





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2x Hilfreiche Antwort


#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

quote:
Die Handytarife haben ja auch alle solche Einschränkungen.
Ich weiss aber auch nicht warum man sich überhaupt aufregt.

Aus drei Gründen:
1. Ist im Backbone-Bereich durchaus bekannt, dass es nach wie vor einige Überkapazitäten gibt.
2. Ist es schlichtweg vertraglich nicht vorgesehen.
3. Wollte die Telekom eigene Dienste damit pushen, indem sie von der Zählung ausgenommen werden. Extrem fragwürdig.

Man kann den Mobilfunkbereich nicht mit dem Heimnetzbereich vergleichen. Alleine schon technisch nicht, weil die Bandbreiten dort tatsächlich deutlich limitierter sind als im Festanschluss-Bereich.

Der Aufschrei war durchaus notwendig, denn die Telekom hat daraufhin ihre Beschränkungen deutlich nach oben korrigiert. Und das konnte sie problemlos. Denn rein finanziell kostet ein GB nicht mal annähernd so viel, wie man vom Kunden abgreifen will.

Das Hauptproblem ist aber ein seit Jahren um sich greifendes Marketing-Problem. Irgendwann hat einer angefangen, für alles, was nicht zeitbasierend abgerechnet wird, den Zettel "Flatrate" zu verwenden. Da sind mittlerweile so viel Sternchen dran, dass kaum noch einer durchblickt.

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2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Dann hat jemand mit Hilfe der Verbraucherzentrale dagegen geklagt und beim Gericht Recht bekommen. <hr size=1 noshade>



Es gibt auch zu dem Thema hier ein erstes Urteil:

LG Köln, 30.10.2013 - 26 O 211/13

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2013/26_O_211_13_Teil_Anerkenntnis_und_Schlussurteil_20131030.html


Danach ist die Drosselung unzulässig, jedenfalls in dieser Form.

Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Felicia Absahn
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
Irgendwann hat einer angefangen, für alles, was nicht zeitbasierend abgerechnet wird, den Zettel "Flatrate" zu verwenden. Da sind mittlerweile so viel Sternchen dran, dass kaum noch einer durchblickt.

So hat es das LG Köln wohl auch gesehen.
Praktisch wäre mit der Drosselung aus einer Flatrate ein Volumentarif geworden.

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John "Hannibal" Smith"

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