Hallo, ich habe folgende Frage:
Person A kauft sich zwei Hosen x und y bei einem kleinen Online-Händler.
X kostet 30 Euro und Y kostet 100 Euro.
Beide Hosen wurden vorab mit Paypal gezahlt.
Eine Hose wird zurückgeschickt und eine wird behalten.
A bekommt eine Rücksendebestätigung für Hose Y und bekommt das Geld für X wieder.
Nach 4 Wochen kommt eine Zahlungsaufforderung per Paypal in Höhe der Differenz zwischen X und Y mit der Mitteilung, dass die falsche Hose gutgeschrieben wurde.
Fall 1: A hat Y zurückgeschickt und alles hatte seine Richtigkeit.
Fall 2: A hat X zurückgeschickt und der Händler hat Recht.
Wer muss in welchem Fall was beweisen?
Wenn sich A querstellt, hat der Händler in Fall 2 überhaupt eine Chance, das Geld einzufordern?
Danke und Gruß.
-----------------
""
Teurerer Artikel gutgeschrieben - Nachforderung
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
quote:
X kostet 30 Euro und Y kostet 100 Euro.
A bekommt eine Rücksendebestätigung für Hose Y und bekommt das Geld für X wieder.
Demnach würde A vom Händler noch 70 € bekommen
Ich weiß aber worauf Sie hinaus wollen.
Also:
quote:
Wer muss in welchem Fall was beweisen?
Der Händler in beiden Fällen, denn er stellt die Forderung.
Im Normalfall liegt Rücksendungen ein Retourenschein bei, in dem der entsprechende Artikel angegeben wird, welcher zurück geht. Ob in diesem Fall auch, wird leider nicht verraten, dafür würde dies hier sprechen:
quote:
A bekommt eine Rücksendebestätigung für Hose Y(X)
Somit ist quasi bestätigt, dass die billigere Hose zurückgesendet wurde.
Das Aufgrund eines Irrtums die teurere Hose gutgeschrieben wurde, berechtigt den Käufer nicht dazu den Differenzbetrag zu behalten, den Händler aber durchaus dazu den Betrag einzufordern.
quote:
Wenn sich A querstellt, hat der Händler in Fall 2 überhaupt eine Chance, das Geld einzufordern?
Aber natürlich,
* Inkasso
* Anwalt
* Mahnbescheid
* Klage
den üblichen Weg halt.
-----------------
""
-- Editiert spatenklopper am 29.04.2014 16:56
So wie Du es geschrieben hast, hat der Händler doch den niedrigeren Betrag erstattet, obwohl er den Eingang der teureren Hose bestätigt hat.
Also müsste doch der Kunde etwas fordern und nicht der Händler.
@spatenklopper: Ich bin mir noch nicht so sicher, worauf der TE hinauswill, es könnte auch die Konstallation sein, dass die Rücksendung von Y bestätigt und auch der entsprechende Betrag gezahlt wurde.
-----------------
"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."
-- Editiert JogyB am 29.04.2014 16:56
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Danke für eure Antworten.
Da habe ich doch oben tatsächlich einen Fehler gemacht..
Die Rücksendebestätigung war für die teurere Hose und der Betrag wurde somit für die teurere Hose erstattet.
Nach 4 Wochen kommt nun die Nachforderung, weil angeblich die günstigere Hose zurückgeschickt wurde und bei der Retourenbuchung ein Fehler passiert sein soll.
Gehen wir mal davon aus, dass der Rücksendeschein, so wie er war, dem Paket beigelegt wurde und somit kein Artikel angekreuzt wurde.
Wie will der Händler nun beweisen, dass er im Recht ist?
Er wird es natürlich wissen, aber wie kann er es beweisen?
Zum Thema Inkasso, Anwalt, Klage: Darf der Händler all diese Schritte gehen, obwohl er nichts schriftlich hat?
Die einzige schriftliche Bestätigung (die Rücksendebestätigung) hat der Käufer.
-----------------
""
quote:
Er wird es natürlich wissen, aber wie kann er es beweisen?
Das ist in dieser Konstellation jetzt deutlich schwieriger.
Zum Thema Inkasso, Anwalt, Klage: Darf der Händler all diese Schritte gehen, obwohl er nichts schriftlich hat?
Ja kann er, es ist natürlich fraglich, wie er spätestens in der Verhandlung dann seine Forderung belegen will.
-----------------
""
quote:<hr size=1 noshade>Er wird es natürlich wissen, aber wie kann er es beweisen? <hr size=1 noshade>
Zeugen, Protokolle, Videoüberwachung bein Auspacken, ...
quote:<hr size=1 noshade>Zum Thema Inkasso, Anwalt, Klage: Darf der Händler all diese Schritte gehen, obwohl er nichts schriftlich hat? <hr size=1 noshade>
Klar.
Er dürfte sie sogar ohne jegliche Form von Beweisen gehen.
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
quote:
Zeugen, Protokolle, Videoüberwachung bein Auspacken, ...
Zeugen gibt es wohl auf beiden Seiten und eine Videoüberwachung wird ausgeschlossen, da der Fehler sonst nicht nach so langer Zeit aufgefallen wäre.
quote:
Klar.
Er dürfte sie sogar ohne jegliche Form von Beweisen gehen.
Gut zu wissen.
Danke für eure bisherigen Antworten.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
10 Antworten
-
3 Antworten
-
12 Antworten