Text Schreiber will geld ,aber text nocht nicht fertig.

17. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
blize
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Text Schreiber will geld ,aber text nocht nicht fertig.

sers.

Ich habe für meine internet präsents einen texter beauftragt, dieser sicherte mir vor vertrags abschluss zu das er solang textet bis ich 100 % zufrieden bin. Jezt will dieser jedoch meinen lezten änderungswunsch nicht mehr ändern und will sein geld (50 €) , aber die texte habe ich schon auf meiner webseite stehen und möchte diese nicht wieder entfernen.Jezt wollte er mehr geld wenn er es ändern soll oder ich soll die texte von meiner webseite nehmen wozu ich aber nicht bereit bin. Und jezt droht er mir mit seinem anwalt.

Im Vertrag steht drin : ...über mehrere werbe und angebotstexte (3)....

Kann mir jemand sagen was ich jezt tun kann ?

mfg
blitze

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
12345678
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 12x hilfreich)

Willst du jetzt noch Tipps wie du den Texter noch mehr abzocken kannst?

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#2
 Von 
blize
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

nein das hast du falsch verstanden, er will mich ja anzeigen weil ich ihn nich bezahlt hatte aber er hat ja noch nicht fertig geschrieben .

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

Wenn er noch nicht fertig ist, wieso ist es schon online?

Agenor

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blize
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

weil ich auf die texte angewiesen bin !

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cps
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 22x hilfreich)

Wer veröffentlicht schon Texte, die nicht seinen vorstellungen entsprechen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

das er solang textet bis ich 100 % zufrieden bin

So eine Formulierung ist ja auch geradezu eine Einladung zum Nie-Zufrieden-Sein. ;)

Es dürfte dem Auftraggeber aber schwer fallen zu begründen, wieso er die Arbeitsergebnisse offenbar verwertbar findet, andererseits aber keinerlei Zahlungsverpflichtung sieht.
Umgekehrt dürfte er mangels schriftlicher Absprachen große Probleme bekommen, wenn der Texter auf einmal bestreitet, für einen solchen 'Schnäppchenpreis' gearbeitet zu haben und eine marktübliche Vergütung fordert - dann wäre der Auftraggeber in der Beweispflicht, daß eine unüblich niedrige Entlohnung vereinbart war. Vielleicht mal drüber nachdenken. ;)

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