Tourismus Region Domainname

19. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
teslamonster
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Tourismus Region Domainname

Mal angenommen ein Tourismusverband nutzt www.regionname.de (zum Beispiel www.bodensee.de) und jemand registriert www.bodensee.nl oder www.bodensee.be
Ist das erlaubt?

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von teslamonster):
Mal angenommen ein Tourismusverband nutzt www.regionname.de (zum Beispiel www.bodensee.de) und jemand registriert www.bodensee.nl oder www.bodensee.be
Ist das erlaubt?

Einen vorrangigen Zugriff auf bestimmte Domains gibt es in Deutschland nur für Ministerien, Gebietskörperschaften u.ä.
Außerdem natürlich für den Inhaber von Markenrechten.

"Bodensee" ist als Bestandteil einer Wortmarke schützbar, da gibt es diverse Markeneintragungen ("Bodensee-Sekt" z.B.).

Eine Stadt oder einen Kreis "Bodensee", der da vorrangige Rechte hätte, gibt es m.W. nicht.
Es kann aber durchaus sein, daß die Nutzung der Domain bodensee.nl oder bodensee.be in Deutschland bestehende Markenrechte verletzt.

Man wird insofern nicht drumherum kommen, die Frage von einem auf Markenrecht spezialisierten Anwalt prüfen und beurteilen zu lassen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
S3cc
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Egal ob erlaubt oder nicht - mal abgesehen vom Markenrecht - würde ich mich abheben wollen von den anderen um nicht verwechselt zu werden. Somit, wenn .de bereitsvergeben ist, würde ich mir keine .nl etc. mit demselben Namen registrieren!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DerVomLederZieht
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich würde sogar noch weiter gehen!
Wenn ich ein .de-Besitzer einer Fantasie-Domain bin und merken würde, das jemand anderes dieselbe Domain nur mit einer anderen TLD registrterit hat, dann würde ich denjenigen verklagen und mit Sicherheit auch vor Gericht gewinnen!
Schließlich kann ich nachweisen, dass ich die .de-Domain zuerst hatte.

Viele Leute wissen das nicht....
Ich sehe das z.B. bei Ferienwohnungen (FeWo) oder Fahrradmarken desöfteren.
Da wird z.B. der FeWo-Name der Domain gleich mit dem Ort verbunden in welcher die FeWo steht.
Würde ich in demselben Ort eine FeWo betreiben, dann würde ich denjenigen verklagen, da zum einen der Ort nicht zwangsläufig verwendet werden darf, zum anderen es in dem Ort noch mehr FeWo's geben wird/könnte aber der mit dem Ort im Domainnamen ggf. die besseren SEO-Chancen hat.

Bei Fahrrädern ist es ähnlich.... da wird der Markenname mit in der Domain verwendet weil der Händler z.B. nur diese Marke verkauft, aber das Recht dazu hat er nicht; auch bestimmt nicht beim Hersteller eingeholt. SEO technisch gesehen hat dieser Händler die besseren Karten für einen Verkauf der Fahrräder.

Nun komme ich nochmal auf das obige Beispiel zu sprechen:
Wenn du dieselbe Domain nur mit anderer TLD verwenden würdest, dann würdest du für Verwechselung sorgen, da viele Leute denken, "wenn es eine .nl, .be etc. gibt, dann wird es auch eine .de vom selben Unternehmen geben" was aber Fakt nicht immer der Fall ist!
Das hat zur Folge, dass derjenige den du eigentlich - mit der .nl/.be TLD - ansprechen wolltest, dann beim Falschen (.de) landet.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von DerVomLederZieht):
Wenn ich ein .de-Besitzer einer Fantasie-Domain bin und merken würde, das jemand anderes dieselbe Domain nur mit einer anderen TLD registrterit hat, dann würde ich denjenigen verklagen und mit Sicherheit auch vor Gericht gewinnen!
Schließlich kann ich nachweisen, dass ich die .de-Domain zuerst hatte.


Vollkommen falsch ! Wer mit einer solchen Begründung klagt, hat zuviel Geld und Zeit.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DerVomLederZieht
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat:
Vollkommen falsch ! Wer mit einer solchen Begründung klagt, hat zuviel Geld und Zeit.

Warum soll das vollkommen falsch sein? :???:

Dann könnte ich mir ja Domains wie z.B. puma.be, adidas.to etc. registrieren und darüber auch noch Geld machen und ungeschoren davon kommen!
So leicht ist es dann doch nicht!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120206 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von DerVomLederZieht):
Warum soll das vollkommen falsch sein?

Weil die Gegenseite zum einen tatsächlich eine Chance hätte das zu geweinnen.
Zum anderen haben die genanten natürlich wesentlich bessere Argumente als "ich war aber zuerst ...". Nicht alles was im Kindergarten klappt, funktioniert später auch noch ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
DerVomLederZieht
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Jetzt wiederhole ich mich!
Wenn ich der Besitzer einer Fantasie .de-Domain bin und jemand anderes eine andere TLD mit demselben Namen - nach mir - registriert, dann gewinnt nicht die Gegenseite vor Gericht sondern ich!
Ich kann ja nachweisen, dass ich die Domain zuerst hatte.

Das bei Marken ist wieder eine andere Sache!

-- Editiert von DerVomLederZieht am 19.10.2018 18:58

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120206 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von DerVomLederZieht):
Jetzt wiederhole ich mich!

Wiederholungen machen Unfug nicht richtiger. Egal wie oft man das wiederholt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
DerVomLederZieht
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich glaube halt ihr habt nur keine Ahnung davon!

Dem TE bringt unsere OffTopic-Diskussion auch nichts!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120206 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von DerVomLederZieht):
Ich glaube halt ihr habt nur keine Ahnung davon!

Und ich glaube Du bist nur ein kleiner Troll.
Update mal Deinen GMV ...



Zitat (von DerVomLederZieht):
Dem TE bringt unsere OffTopic-Diskussion auch nichts!

Komisch, genau das war doch Teil seiner Frage ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Ist doch auch ziemlich sinnlos, erst zu betonen, es würde im Falle von Fantasie-Domains so sein, das dann aber mit Nichtfantasie-Domains verdeutlichen zu wollen und dann nicht anzuerkennen, dass die Beispiele schlicht nicht passen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.046 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen