Trotz "versandkostenfrei" Versandkosten - AGB?

4. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
ShiroiRyuLuga
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)
Trotz "versandkostenfrei" Versandkosten - AGB?

Hallo!

Meine Mutter hat vor knapp 3 Wochen bei einem Online-Versand einige Notenbücher bestellt, schön mit Bedacht darauf, dass die Artikel versandkostenfrei verschickt werden. Die Freigrenze hierbei liegt bei 250€.

Jetzt sah das allerdings so aus, dass ein Artikel eine höhere Lieferzeit (1-4 Wochen lt. Seite) und ein Artikel befindet sich im Nachdruck. Bei der Bestellung war nicht auswählbar, ob man Teillieferungen haben möchte.
In der (manuellen) Bestellbestätigung steht drin, dass man eine Teillieferung per Nachricht auslösen kann - dies ist definitiv nicht geschehen.

In den AGB ist folgende Formulierung zu finden:
"Bitte beachten Sie, dass wir nichtvorhandene Titel (Neudruck, Vorbereitung), die nicht mitgeliefert werden, nicht in diese Portofreigrenzberechnung mit einberechnen können. Diese werden als eigenständige Bestellung betrachtet. Das gilt auch bei von Ihnen gewünschten Vorablieferungen bzw. Teillieferungen."

Bezahlt wurde per Kreditkarte (was anderes wird für Auslandsbestellungen nicht akzeptiert), in den AGB steht nichts, wie der Kaufvertrag zustande kommt. Erst mit der Bestellbestätigung erfährt man, dass mit dem Versand der KV wirksam wird.

Ende letzte Woche kam ein Paket an mit allen außer oben genannten 2 Artikeln an. Mit verrechneten Versandkosten in Höhe von 14,95€ - genau das, was sie eigentlich umgehen wollte. Vor 2 Tagen kam dann einer der beiden verbleibenden Artikel an, mit berechneten 3€ Nachlieferungsgebühren. Dabei ist mir auch aufgefallen, dass die Rechnungen der beiden Pakete unterschiedliche Bestell-Nummern hatten - genau das, was ich im Nachhinein in den AGB gelesen hab.

Ich frage mich jetzt: Ist so ein Gebahren eigentlich wirksam? Über sowas stolpere ich persönlich zum ersten Mal - bei allen anderen Händlern, mit denen ich zu tun hatte, gabs nur eine Bestell-Nummer mit einmaligen Versandkosten.
Oder fällt das in die Kategorie "selbst schuld"?


komplette AGB:
http://www.bodensee-musikversand.de/shop_content.php?coID=3

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Könnte der Preisklarheitsvorschrift der PAngV widersprechen. Immerhin ist für den Besteller überhaupt nicht erkennbar, welcher Endpreis auf ihn zukommt, wenn die Versandkosten davon abhängen sollen, wie der VK nun entscheidet, was wann zu liefern.

"Problem" ist, daß ein Verstoß gegen die PAngV noch keine Rechte des K begründet. Dem würde also nur ein Widerruf helfen, hilfsweise die Irrtumsanfechtung (erst dort könnte einem die fehlende Preisklarheit wieder helfen, wenn der VK einen Schadensersatzanspruch geltend machen sollte).

-- Editiert BigiBigiBigi am 04.07.2014 12:16

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120086 Beiträge, 39829x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>"Problem" ist, daß ein Verstoß gegen die PAngV noch keine Rechte des K begründet. <hr size=1 noshade>

Stimmt, aber die Verletzung der vorvertraglichen Informationspflichten im Fernabsatz könnte da schon problematischer für den Händler werden.



Jetzt ist natürlich die Frage, wie hat der Händler die Versandkosten verrechnet? Weniger Ware oder erneute Abbuchung?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ShiroiRyuLuga
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich hab irgendwo schon befürchtet, dass sich das eher schwierig anfechten lassen könnte.

Die Versandkosten werden so berechnet, dass sie zu der jeweiligen Rechnung dazu kommen. Der fällige Betrag wird je Rechnung eine Woche später von der KK eingezogen. Bei der ersten Rechnung (25.6.) waren das dann eben 203€ + 15€ Versand, wodurch am 2.7. 218€ abgezogen wurden.

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4x Hilfreiche Antwort

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