Übernahme Kundenaccount

7. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
iceone
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 17x hilfreich)
Übernahme Kundenaccount

Hallo zusammen,

Mein Account eines in Deutschland sitzenden Anbieters einer Lizenzsoftware wurde „übernommen".
1. Account gehackt - E-Mailbenachrichtigung erhalten über E-Mail-Adressen Änderung
2. 10 Minuten später kommt eine zweite Emailbenachrichtigung über eine E-Mail-Adress Änderung
3. Ich habe sofort auf diese E-Mails geantwortet an den Support das ich diese E-Mail Adress Änderung nicht getätigt habe
4. Nun teilt mir der Anbieter folgendes mit:

Der betroffene Kundenaccount läuft derzeit nicht auf Ihren Namen. Wir haben Kontakt mit dem derzeitigen Accountinhaber aufgenommen. Dieser hat nun eine Woche Zeit Stellung zu nehmen. Bis zur endgültigen Klärung wird die Lizenz einbehalten.

Sollte der aktuelle Inhaber nicht glaubhaft belegen können, dass er den Account legal erworben hat, werden wir den Account wieder auf Sie übertragen.
Das war 12 Stunden nach dem der Account übernommen worden ist

5. Ich habe eine Online Strafanzeige gestellt, diese dem Anbieter per Mail gesendet.
6. Als Antwort bekomme ich:

bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir erst einmal die Stellungnahme des aktuellen Inhabers abwarten. Sie werden von uns benachrichtigt sobald wir hier eine Rückmeldung erhalten haben.

Heute sind die 7 Tage um, auf Nachfrage erhalte ich folgende Antwort:
wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, hat der aktuelle Lizenzinhaber Zeit, sich bis zum 7. Dezember 2018 zu äußern. Sollten wir bis zum Ablauf des Tages keine Rückmeldung erhalten, werden wir die Lizenz im Laufe des nächsten Arbeitstages (Montag, 10. Dezember 2018) wieder auf den alten Inhaber übertragen.


Ich kann Nachweisen das der Account mir seid über 5 Jahren gehört. Die Lizenzen, die dort gekauft wurden per Paypal Abrechnungen und Kontoauszügen belegen.
Muss ich das mit mir machen lassen? Oder macht sich der Anbieter hier sogar Strafbar wegen Unterstützung einer Straftat nach § 202a StGB ?


Vielen dank

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119459 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von iceone):
Muss ich das mit mir machen lassen?

Nun, bis Montag wird sich wohl kein Gericht finden, das ein Urteil erlässt (das dauert schon mal ein paar Monate).
Und am Montag hat man den Account ja schon wieder.



Zitat (von iceone):
Ich kann Nachweisen das der Account mir seid über 5 Jahren gehört.

Irrelevant.
Notfalls müsste man beweisen können, das man ihn nicht veräußert hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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