Überraschende AGB - Onlineversand - Widerrufsrecht - Was tun?

2. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Hans Geisen
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)
Überraschende AGB - Onlineversand - Widerrufsrecht - Was tun?

Hallo liebe Leute,

stellen wir uns mal vor, Kunde K bestellt bei Onlineshop Zocker …... sagen wir mal ... ein Fotoobjektiv, das er dringend benötigt. Gelockt wurde K über diverse Preissuchmaschinen, wo dieses Objektiv im Onlineshop Zocker 20% preiswerter, als bei den Wettbewerbern offeriert wurde. Zudem wurde das Objektiv als "sofort lieferbar" bei diesen Preissuchmaschinen angezeigt – und das wird es 10 Tage nach der Bestellung auch immer noch. K klickt sich von einer der Preissuchmaschinen zum Onlineshop durch und bestellt per Vorabüberweisung. Relativ zeitnah bekommt K eine Bestellbestätigung per Mail, daraufhin überweist er gutgläubig das Geld.

8 Tage hört K nichts von Zocker. Er versucht zu telefonieren. Telefonische Kontaktaufnahme ist faktisch aber unmöglich. Aus dem Internet erfährt er, dass das wohl zu Zockers Masche gehört.

K forscht weiter und stößt auf wenig erfreuliche Kundenberichte: Zocker sei bekannt für wochen- bis monatelange Lieferzeiten. Aber da stand doch "sofort lieferbar"? Pustekuchen, denn das stand nur bei den Preissuchportalen, im Shop selbst – während des Bestellvorgangs – stand davon nichts. Dort findet sich allerdings überhaupt keine Aussage zur Lieferzeit.

(1) K fragt sich nun, ob Zocker als Onlineshop nicht angeben muss, ob ein Artikel nicht lieferbar ist? Und ob Zocker nicht überhaupt im Shop eine Angabe über eine ungefähre Lieferzeit machen muss?

Dann aber liest K zum ersten mal mit Sorgenfalten im Gesicht die AGB von Zocker:

"[...] Unsere Darstellung von Waren im Internet bzw. in Printmedien stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an Sie Waren bei uns zu bestellen." [Anm.: K denkt sich - wie in jedem Supermarkt halt …] "[...] Die Bestellbestätigung und die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung stellen noch keine verbindliche Annahme unsererseits dar. Indem wir die Ware zum Versand an Sie bringen, nehmen wir Ihr Angebot an."

(2) K fragt sich, wäre diese Klausel denn nicht ungültig, wenn man voraussetzt, dass ein Onlineshop zur Angabe von Lieferzeiten "irgendeiner Art" verpflichtet ist? Oder kann es sein, dass Zocker qua seiner AGB eine eventuelle gesetzliche Regelung ganz einfach unterläuft?

K liest weiter in den lustigen AGB: " [...] Wir dürfen Sie zunächst darauf hinweisen, dass es sich bei den in unseren Bestell- bzw. Auftragsbestätigungen enthaltenen Lieferzeiten immer um unverbindliche Angaben handelt. Sollte es auf Grund höherer Gewalt zu Lieferverzögerungen kommen, sind wir berechtigt, nach Wegfall des Hinderungsgrundes die Lieferung an Sie nachzuholen. Allerdings haben wir auch Verständnis dafür, wenn Sie in diesem Falle verbunden mit einer dadurch verursachten Lieferverzögerung von mehr als drei Monaten vom Vertrag zurücktreten möchten; auch wir sind in diesem Falle berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wir gehen davon aus, dass damit die Interessenlage zwischen Ihnen und uns angemessen geregelt ist und schließen deshalb weitergehende Ansprüche aus. [...]"

(3) K reibt sich verwunder die Augen. Drohen ihm nun im Zweifelsfall plötzlich 3 Monate Wartezeit?

(4) Das Geschäftsmodell scheint zu sein: Kunden anlocken, bestellen und vorauszahlen lassen und sich dann mit der Lieferung der Ware Zeit lassen und auch mal gar nicht liefern, aber das zinslose Darlehen des Kunden gerne nutzen. K fragt sich: Kann Zocker tatsächlich damit durchkommen und ihn jetzt monatelang warten lassen?

K forscht weiter im Internet nach und ahnt den weiteren Weg: Zocker wird auf E-Mails verzögert antworten, dass die Ware „noch diese Woche“ vom Großhändler geliefert werde, das passiert dann natürlich nicht, K wird erneut nachfragen müssen und Zocker versucht erneut das Spiel. Wenn dann vielleicht nach vielen Wochen geliefert wird, handelt es sich womöglich um Reimportware mit eingeschränkten bis nicht vorhandenen Garantien. K wird die Ware zurückschicken und Zocker lässt sich wieder Wochen Zeit mit der Rückzahlung.

(5) K fragt sich: Kann er die Sache beschleunigen? Widerruf/Rücktritt kommt ja vermutlich erstmal noch lange nicht in Frage, aber wie steht es um die Wirksamkeit der o. g. Klauseln, die es dem Versender praktisch erlauben, ohne Zusage von Lieferbarkeit und Lieferzeit Geld zu sammeln, um dann den Kunden 3 Monate lang darüber im Unklaren zu lassen, ob er denn den Auftrag des K annimmt oder nicht.

(6) Und tatsächlich kommt es so, wie K es erwartet hat. Er erhält auf Nachfrage eine Mail mit dem Wortlaut: "Leider gab es bei dem von Ihnen bestellten Artikel einen Überverkauf. Laut unserem Lieferanten bekommen wir die nächste Lieferung in 10-14 Tagen. Sobald die Ware bei uns eintrifft, wird Sie umgehend an Sie versendet." Fragt sich K: "Ist das jetzt eine konkrete Zusage einer Lieferzeit - also eine Auftragsannahme?"

Eure rechtliche Würdigung dieser Sache wäre eine große Hilfe für mich.
Viele Grüße
Hans

-- Editiert von Hans Geisen am 02.04.2008 10:42:08

-- Editiert von Hans Geisen am 02.04.2008 10:44:03

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

1. Du kannst jederzeit einen Widerruf der Bestellung machen, auch wenn noch keine Ware geliefert ist.

2. Dann muss das Geld zurückbezahlt werden. Wie schnell das geht hängt vom "Zocker" ab. Allerdings steht Dir eine Verzinsung ab Zeitpunkt der Einzahlung zu, darauf solltest Du ggf. gleich beim Widerruf hinweisen. Du solltest eine Frist für die Rückzahlung senden (binnen 1 Woche wäre angemessen) und sollte nach 8 Tagen nichts passiert sein, eine Nachfrist von 5 Tagen mit Androhung der Beauftragung eines Rechtsanwalts setzen.

Die 1. Frist würde ich per Email machen der Einfachheit, 2. Frist sicherheitshalber mit Einschreiben/Rückschein

Kleiner Trost:
Sollte es lange dauern wird Dein Geld gut verzinst. :)

Kleiner Tipp:
Immer vorher die Bewertungen über einen Shop lesen und nicht immer das billigste Angebot wahrnehmen. Einfache Faustregel im Internet: "Je billiger der Preis desto länger die Lieferzeit". :augenroll:

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