Umzug - Kündigung des Telefon-/Internetanschlusses

11. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
FrauGausDO
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 9x hilfreich)
Umzug - Kündigung des Telefon-/Internetanschlusses

Hallo,
mein Bekannter zieht im Oktober von BO nach DO und ist momentan Kunde bei Unitymedia. Nun sieht es so aus - von UM auch bestätigt - dass an seinem neuen Wohnort keine Verfügbarkeit für Internet und Telefon gewährleistet werden kann.

Jetzt sagt Unitymedia, dass er trotzdem eine Kündigungsfrist hat - 30 Tage und die Ummeldebestätigung zugeschickt werden muss, als Bestätigung.

Ist es Rechtens, dass Unitymedia Leistungen in Rechnung stellt, die gar nicht wahrgenommen werden können? Muss er eine Kündigungsfrist einhalten, obwohl Unitymedia weiss, dass sie am neuen Wohnort keine Verfügbarkeit sicherstellen können?

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"in dubio pro reo "

-- Editiert FrauGausDO am 11.08.2011 15:32

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Wann würde der Vertrag denn regulär enden?


Sofern er sich noch in einer Vertragslauftzeit befindet, wäre die 30-Tage-Frist noch recht kulant. Man könnte auch Schadensersatz bis zum Ende der regulären Laufzeit verlangen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
FrauGausDO
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 9x hilfreich)

"Man könnte auch Schadensersatz bis zum Ende der regulären Laufzeit verlangen."

Wie bitte? oO

Der Kunde kann doch seinen Umzug oder neuen Wohnort nicht nach dem Anbieter richten. Er würde auch bei Unitymedia bleiben, aber wenn die den Anschluss dort wg. mangelnder Verfügbarkeit nicht gewährleisten können, ist er gezwungen zu einem anderen Anbieter zu wechseln.

Gab es hierzu nicht mal ein Urteil, dass Anbieter Kd. sofort aus dem Vertrag lassen müssen, wenn diese keinen Anschluss am neuen Wohnort zur Verfügung stellen können? (wg. 1&1?)

Btw. der Vertrag hat sich wg. einer Tarifumstellung im Frühjahr erst verlängert, würde also noch eine Weile laufen. (Da war noch kein Umzug geplant und mein Bekannter hat auch nicht an einen Anbieterwechsel gedacht!)

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"in dubio pro reo "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Nein,

es gab im Gegenteil ein Urteil vom BGH, dass ein solche Umzug nicht das Problem des Providers ist. Ein anderes Urteil besagt, dass die Praxis der Provider, am neuen Wohnort einen Neuvertrag zu verlangen (beim gleichen Provider) eine ausserordentliche Kündigung erlaubt.

Somit ist der Unitymediavorschlag mit 30 Tagen Kündigungsfrist eigentlich eine gute Möglichkeit aus dem Vertrag zu kommen.

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