Hallo,
ich habe heute einen Brief von einer Anwaltskanzlei erhalten, weil ich über eMule am 20.06.2009 Arma 2 um 10:39 Uhr "runtergeladen" habe (der Download wurde nie beendet, allerdings begonnen), unter Angabe meiner IP-Adresse, Vollmacht/Ermächtigungserklärung von "Morphicon Limited", dem Vordruck für eine "Strafbewehrte Unterlassungserklärung" und einem Satz:
" 4. Im Sinne einer zügigen außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit ist unsere Mandantin bereit, Ihnin hinsichtlich der Höhe der vorgenannten Ansprüche erheblich entgegenzukommen.
Zur Vermeidung eines aufwändigen Gerichtsvefahrens geben wir Ihnen hiermit Gelegenheit, die Angelegenheit druch eine einmalige Pauschalzahlung in Höhe von 703,00 € , mit der sämtliche Kostenerstattungs- und Schadenersatzansprüche aus der vorliegenden Urheberrechtsverletzung abgegolten wären, umfassend zu erledigen und somit auch weitere straf- und zivilrechtlichen Schritte unserer Mandantin zu vermeiden.
Allein die Lizenzgebühr für das weltweite Anbieten des Computerspiels zum Download an eine unbegrenzte Vielzahl von Internetnutzern beliefe sich auf einen weitaus höheren Betrag.
Das Vergleichsangebot unserer Mandantin steht unter der Vorraussetzung, dass Sie den angebotenen Pauschalbetrag in Höhe von 703,00 € bis spätestens zum 07. Dezember 2009 eingehend auf unser Konto (...)"
Die Anwaltskanzlei scheint echt zu sein und ArmA II "gehört" Morphicon Limited.
Was kann ich tun, um den extrem hohen Kosten von 703€ zu entgehen, ist es überhaupt möglich oder kann man den Betrag reduzieren?
Vielen Dank für eure Antworten!
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-- Editiert am 24.11.2009 17:43
-- Editiert am 24.11.2009 17:44
Unerlaubte Verwertung urheb. geschützter Werke
24. November 2009
Thema abonnieren
Frage vom 24. November 2009 | 17:42
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unerlaubte Verwertung urheb. geschützter Werke
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 24. November 2009 | 21:48
Von
Status: Praktikant (935 Beiträge, 318x hilfreich)
quote:
ist es überhaupt möglich oder kann man den Betrag reduzieren?
Du könntest den Anwalt anrufen und ihm was vom armen Studenten oder sonst einem Pferd erzählen, dann wird er vermutlich eher mit der Forderung heruntergehen als das Risiko einzugehen, dich teuer zu verklagen und am Ende nichts vollstrecken zu können.
Einen Rechtsanspruch auf Reduzierung wirst du vermutlich nicht haben.
Oder du läßt es drauf ankommen, daß die Gegenseite das Prozeßrisiko scheut oder vor Gericht keine ausreichenden Beweismittel aufbieten zu können. Das ist dann ein wenig Poker.
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#2
Antwort vom 25. November 2009 | 14:47
Von
Status: Beginner (94 Beiträge, 38x hilfreich)
Ich denke hier und hier ist soweit alles zu ähnlichen Fällen gesagt.
Bzgl. deines Falles, sei dazu noch auf RA Achilles verwiesen:
Abmahnung der Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller für die Morphicon Ltd. – ArmA II – Die ultimative Militärsimulation -
Sollten sich noch Fragen ergaben, kannst diese gerne stellen.
Viele Grüsse
Sebastian Triebenbacher
-- Editiert am 25.11.2009 14:49
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