Hallo zusammen. Ich habe in einem Forum gelesen das es nicht rechtens ist wenn man in seinen AGB´s unter Gewährleistung schreibt "unfreie Sendungen werden nicht angenommen und gehen an den Absender zurück". ich weiß das man das nicht in der Wiederrufsbelehrung schreiben darf. Ist es dann auch unter dem Punkt Gewährleistung verboten? Weil der Händler muss ja alles Kosten tragen im Falle einer Gewährleistung. In welchem Gesetz ist dieses geregelt?
Vielen Dank
Unfreie Sendungen bei Gewährleistung
26. Oktober 2007
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Frage vom 26. Oktober 2007 | 17:05
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfreie Sendungen bei Gewährleistung
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 26. Oktober 2007 | 22:01
Von
Status: Weiser (16923 Beiträge, 5884x hilfreich)
Das ist generell Abmahnfähig, egal wo es steht, da unfreie Sendungen vom gewerblichen VK angenommen werden müssen. Das steht explizit in keinem Gesetz, wurde aber gerade wieder in einem richterlichen Urteil so bestätigt. Such mal hier die Beiträge der letzten beiden Wochen durch, dann wirst du es finden.
Viele Grüße, Michael
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