Ich erhielt eine meines Erachtens nicht gerechtfertigte Abmahnung aufgrund eines Newsletter-Versandes, der kein Spamversand war, sondern ausschliesslich an Internet-Firmen ging die sich in meinen Webkatalog eingetragen haben. Ich wurde von einem Kunden wegen Spamversandes abgemahnt und aufgefordert 50 Euro zu bezahlen oder ich müsste mit einer Strafe von 1.000 Euro rechnen.
Beim Eintragen einer Index-Seite in meinen Webkatalog hat jeder automatisch die Möglichkeit den Bezug des Newsletters an- oder abzuhaken. In jedem Newsletter ist ebenfalls immer ein Link zum Abbestellen vorhanden.
Ich betreibe den Webkatalog privat und habe kein Geld mich teuer beraten oder vertreten zu lassen.
-- Editiert am 25.06.2009 10:16
Ungerechtfertigte Abmahnung
25. Juni 2009
Thema abonnieren
Frage vom 25. Juni 2009 | 10:15
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ungerechtfertigte Abmahnung
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#1
Antwort vom 25. Juni 2009 | 10:33
Von
Status: Praktikant (939 Beiträge, 269x hilfreich)
Und was tut der Fragen sein tun?
#2
Antwort vom 26. Juni 2009 | 20:16
Von
Status: Unbeschreiblich (119437 Beiträge, 39726x hilfreich)
1. Die Stellung einer Frage wäre bei Erwartung einer Antwort überaus hilfreich.
und dann noch meine Fragen:
1. Wer hat abgemahnt. Anwalt oder Kunde selbst?
2. War der Abmahnung eine Unterlassungserklärung beigefügt?
3. Kann man rechtswirksam (Double-Opt-In-Verfahren) nachweisen, das der Betreffende sich angemeldet hat?
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#3
Antwort vom 26. Juni 2009 | 21:15
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
1. der Kunde selbst hat abgemahnt
2. Unterlassungserklärung mit Forderung über 50 Euro war beigefügt
3. festgehalten ist: Eintragsdatum mit Uhrzeit und IP (Hardcopy vorhanden)
-- Editiert am 26.06.2009 21:16
#4
Antwort vom 27. Juni 2009 | 03:16
Von
Status: Unbeschreiblich (119437 Beiträge, 39726x hilfreich)
quote:
Unterlassungserklärung mit Forderung über 50 Euro war beigefügt
Bei Abgabe der Unterlassungserklärung sollte man Vorsicht walten lassen. Oft sind diese sehr weit / zu weit gefasst, so das man sich hier leicht 'in Teufels Küche' begeben kann.
quote:
festgehalten ist: Eintragsdatum mit Uhrzeit und IP (Hardcopy vorhanden)
Nach aktueller, verschäfter Rechsprechung und Gesetzgebung nicht genug.
Das und der Versender ist in der Beweispflicht für die Einwilligung
Meine Ratschläge:
1. vorerst KEINE Newsletter mehr versenden
2. Unterlassungserklärung und Forderung mal hier anonymisiert posten oder von Anwalt prüfen lassen
3. Alle Newsletterempfänger per Post anschreiben und schriftlich um die Erlaubnis zur Zusendung von Werbe E-Mails bitten.
Alternativ könnte man auch eine E-Mail senden und um die Erneuerung des Eintrags per Double-Opt-In Verfahren vorzunehmen.
4. mir per PM einen Link schicken zum Webkatalog / zur Anmeldung. Eventuell habe ich ja ein paar Verbesserungsvorschläge / Ideen
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