Unitymedia droht mit Inkasso und Gericht

29. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
Theqwe
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Unitymedia droht mit Inkasso und Gericht

Hallo Community,

ich habe ein Problem, was jetzt seit über 1 Jahr mir Ärger bereitet.

Ich hatte damals im Februar 2013 mir ein Internetanschluss bei Unitymedia bestellt. Die Vertragslaufzeit betrug 1 Jahr. Als ich aus der Wohnung ausziehen musste, hatte ich frühzeitig gekündigt und die restliche Laufzeit meinem Bruder überlassen, der eine Straße weiter wohnte und noch kein Internetanschluss hatte. Das offizielle Künidungsdatum ist der 12.05.2014. Eine Kündigungsbestätigung ist vorhanden !!

Trotz der Kündigung wurden mir trotzdem weiterhin Beträge vom Konto abgebucht. Diese habe ich dann wieder zurück buchen lassen. Nach ein paar Monaten rief mich die Buchhaltung von Unitymedia an und fragte, warum ich nicht mehr zahle. Ich habe ihnen gesagt, dass ich kein Kunde mehr bin. Angeblich habe ich per E-Mail wiederrufen, sie konnten mir aber keine E-Mail zeigen. Nach einer Zeit riefen sie mich wieder an und fragte, warum ich nicht zahle und ich erzählte ihnen nochmal das selbe. Angeblich hätte ich jetzt per Telefon wiederrufen.

Nach einem halben Jahr kamen dann die ersten Briefe von der Inkasso Firma Kohl KG, die mich aufforderten zu zahlen, sonst würden sie mich rechtlichen Schritten gegen mich vorgehen. Auch denen habe ich den Fall geschildert und meine Kündigungsbestätigung zugesendet. Auch die Firma Kohl KG wollte diese nicht anzeptieren.

Jetzt wurde an die Adresse von meinem Bruder ein Zustellautrag gesendet vom Amtsgericht Mayen. Diesen hat er zurück geschickt, weil ich dort nicht wohne.

Ich komme mal zum Punkt. Wie soll ich jetzt weiter vorgehen? Ich habe nie die kündigung wiederrufen, da ich wieder im Elternhaus lebe und hier ein Internetanschluss vorhanden ist.

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen und ich freue mich auf schnelle Antworten.

Mfg
Florian

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat:
Wie soll ich jetzt weiter vorgehen?

Wieso solltest du "vorgehen"? Die wollen was von dir. Harre der Dinge die da kommen mögen!

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#2
 Von 
Theqwe
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Wenn das jetzt schon vor Gericht geht und ich geladen werde, dann muss ich doch nach Mayen oder etwa nicht? Ich komme aus NRW. Ich soll also einfach weiter abwarten und gucken, was denen noch so lustiges einfällt?

-- Editiert von Theqwe am 29.12.2015 13:33

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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Theqwe):
Wenn das jetzt schon vor Gericht geht und ich geladen werde, dann muss ich doch nach Mayen oder etwa nicht?

In der Regel ist das ein Mahnbescheid, dem man innerhalb der Frist vollständig widersprechen kann. Dafür ist keine Weltreise notwendig

Zitat (von Theqwe):
Ich soll also einfach weiter abwarten und gucken, was denen noch so lustiges einfällt?

Ja!

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#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat:
Künidungsdatum ist der 12.05.2014. Eine Kündigungsbestätigung ist vorhanden !!


Was steht als Vertragsende in der Bestätigung? Mich machen die 12 Monate stutzig, denn üblicherweise laufen die Verträge über 24 Monate.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Theqwe
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

@radfahrer999

Ich weiß nicht, was in der Zustellurkunde drin stand. Mein Bruder hat sie zurück geschickt, da ich dort nicht wohne. Ich kann so leider auch nichts wiederrufen.

@Mr.Cool

Als Vertragsende wurde der 12.05.14 gesetzt. Damals hatte Unitymeida noch eine Vertragslaufzeit von 1 Jahr. 2014 haben sie diese auf 2 Jahre (wie üblich) gesetzt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Theqwe):
Ich kann so leider auch nichts wiederrufen.

Es erschließt sich mir nicht, warum du unbedingt aktiv werden willst, bei Sachen die du nicht erhalten hast und folglich auch nicht weißt was Sache ist....

-- Editiert von radfahrer999 am 29.12.2015 14:39

Signatur:

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#7
 Von 
Relooc
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Theqwe):

Nach einem halben Jahr kamen dann die ersten Briefe von der Inkasso Firma Kohl KG, die mich aufforderten zu zahlen, sonst würden sie mich rechtlichen Schritten gegen mich vorgehen. Auch denen habe ich den Fall geschildert und meine Kündigungsbestätigung zugesendet. Auch die Firma Kohl KG wollte diese nicht anzeptieren.
Jetzt wurde an die Adresse von meinem Bruder ein Zustellautrag gesendet vom Amtsgericht Mayen. Diesen hat er zurück geschickt, weil ich dort nicht wohne.


Hallo Florian,

1. Der Vorgang ist von Unitymedia an Kohl Inkasso abgegeben worden.

2. Kohl Inkasso hat einen Mahnbescheid geschickt.

3. Wenn er an die falsche Adresse gegangen ist, ist er ungültig (vorausgesetzt Du bist ordentlich gemeldet, denn schliesslich rechnet Kohl Inkasso ja Ermittlungskosten, d.h. sie müssen Dich ordentlich ermitteln, wenn Du verzogen bist.)

4. Schaue bitte genau nach, Du hast Vertragsunterlagen. Dort ist die Laufzeit enthalten.

5.
Zitat:
die restliche Laufzeit meinem Bruder überlassen, der eine Straße weiter wohnte und noch kein Internetanschluss hatte


Hattest Du Unitymedia einen Umzug gemeldet? Ist der Vertrag auf Deinen Bruder überschrieben worden? Denn dann wäre er der Vertragsinhaber und nicht du. Wenn Du weiter Vertragsinhaber bist, aber nur die Rechnungsadresse auf Deinen Bruder läuft, dann könnte folgendes passiert sein: Du hast gekündigt. Danach hast Du einen Umzug gemeldet. Danach ist der Vertrag wieder weitergelaufen und wegen Nichtzahlung an das Inkasso gegangen.

Wie wäre es mit einem klärenden Brief, an Kohl & Unitymedia, in dem Du komplett Licht ins Dunkel bringst? Möglicherweise sind die Geräte nach Vertragsende nicht zurückgeschickt worden und alleine deshalb ist der Inkasso-Aufruhr, dann aber leider mit Kosten und zu Recht.

Ich habe schon viel Ärger mit Kommunikationsdienstleistern gehabt. Mittlerweile habe ich einen fähigen, motivierten Kundenberater von Unitymedia in Gelnhausen. Bei ihm habe ich dann stets alle Verträge gemacht und falls etwas ist, hilft er mir und es funktioniert immer alles Bestens. Online-Bucher und Hotline-Kunden haben diesen Vorteil ganz im Ggs. zu mir leider nicht.

Mit der Zeit habe ich auch jede Menge dazugelernt. Leider ist fast jedes Thema für sich heutzutage so kompliziert, dass man an allen Ecken und Enden Probleme bekommen kann. Seitdem sich die Geiz-ist-geil-Generation von Schnäppchen zu Schnäppchen hangelt, treten immer öfter Probleme im Alltag zu Tage, mit denen man früher nie zu kämpfen hatte. Früher kaufte man immer beim Fachhändler vorort, und der hat einem keinen Schrott verkauft und war immer für einen da. Heutzutage werden die Produkte so elend trickreich beworben und die Probleme bekommt man nur in den Griff, wenn man sich die Zeit nimmt und mit anderen Leidensgenossen in die Fachmaterie abtaucht und dann alles alleine erledigt. Allerdings kostet das auch elend viel Zeit. In Zeiten von Hotlines und Onlinebuchungen kommen daher auch viele massiv unter die Räder, aber es ist eben so.

Kleines Nachwort noch dazu: Am 24. habe ich dann gegen 12 Uhr dem DHL-Fahrer Trinkgeld gegeben und der hat sich riesig gefreut, weil es das erste Trinkgeld ist, dass er bekommen hat. Ich weiss nicht, für wieviel Tausende von Euro er Geschenke ausgeliefert hat, aber ich finde es traurig und schäbig.

Offenbar ist die Zeit so. Alle buchen online und wenn dann kein fachkundiger Helfer mehr vor Ort ist, dann werden wir staunen und nach der Pfeife des großen Kommerzes tanzen. Sollten wir nicht vielleicht überlegen, was es uns nützt, wenn wir online alles mögliche buchen können, und uns die Ersparnisse durch Unwissen, Nicht-Beratung und daraus resultierende Versäumnisse nachträglich viel Geld verlieren und dabei noch unsere Nerven hinhalten müssen. Alleine die nachträgliche Rennerei macht schon mürbe, und kostet obendrein noch mehr Zeit, Geld und Nerven.

Also an der Stelle eine gebrochene Lanze für den Fachhandel, Beratung und Service vorort und einen Guten Rutsch nach 2016.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Theqwe
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

@Radfahrer999

Ich habe nur keine Lust, aufeinmal mit der Streife abgeholt zu werden. Ich kenne mich in solchen rechtslagen leider überhaupt nicht aus. Ich weiß, dass ich zu 100% nichts falsch gemacht habe, aber trotzdem nicht weiß, wie es weiter geht.

@Relooc

Die Vertragslaufzeit beträgt 1 Jahr. 3 Monate davor muss gekündigt werden. Das habe ich genaustens eingehalten.

Ich bin aus meiner eigenen Wohnung wieder in das Elternhaus gezogen. In der Zeit lief der Vertrag noch 4 Monate. Da mein Bruder noch kein Internet hatte, habe ich mit seinem Einverständnis die Lieferadresse (also die Dienstleistung) auf seine Adresse gestellt. Das haben wir mit Unitymedia geregelt, dass diese 4 Monate noch über die Adresse meines Bruders läuft und danach der Vertrag wie erwähnt zum 12.05.14 gekündigt wird. Damit waren sie einverstanden.

Ich habe versucht mit Unity zu reden, da sie mich ja 2mal angerufen habe. Angeblich habe ich den Vertrag per Email gekündigt, was soweit ich weiß gesetzlich nicht geht ?!. Auf Nachfrage mir die E-Mail zu zeigen reagierten sie nicht. Danach hätte ich angeblich über Telefon wiederrufen (meines erachtens auch nicht wirksam ?!)

Mit der Firma Kohl KG kann man gar nicht erst reden / schreiben. Die beharren auf den angeblichen Tatsachen. Im Internet werden sie auch als unseriös und nervend bezeichnet.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat (von Theqwe):

Ich habe versucht mit Unity zu reden, da sie mich ja 2mal angerufen habe. Angeblich habe ich den Vertrag per Email gekündigt, was soweit ich weiß gesetzlich nicht geht ?!. Auf Nachfrage mir die E-Mail zu zeigen reagierten sie nicht. Danach hätte ich angeblich über Telefon wiederrufen (meines erachtens auch nicht wirksam ?!).
Hat Dein Bruder evtl. den Anruf erhalten und was falsches gesagt? Wurde der Router nachweisbar zurückgeschickt? Besteht Zugang um Onlineportal von UM?
Natürlich kann man auch per Telefon oder Email kündigen, sofern die andere Seite es akzeptiert. Spielt auch keine Rolle, wenn eine schriftlche Kündigungsbestätigung vorliegt! Was aber gar nicht geht (nach BGB) ist eine Rücknahme einer Kündigung. Kündigungen sind einseitig und unwiderrufbar um Rechtssicherheit zu erlangen. Daher ist die Behauptung von UM+Kohl bereits eine Lachnummer für sich. Du könntest einmalig einen Brief an UM schicken und auf die bestätigte Kündigung verweisen und das diese von DIr nie widerrufen wurde und das eine Rücknahme gar nicht möglich ist.

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Frage: Hast du auch die Aussagen, dass angeblich widerrufen wurde per eMail oder Telefon schriftlich?

Ich würde ebenso, wie Radfahrer schreibt, abwarten, was denen lustiges dazu einfällt. Die Berichte in diversen Foren häufen sich übrigens hinsichtlich der angeblichen Widerrufe der Kündigungen. Ich will jetzt mal nicht behaupten, dass dort die Anbieter selbst permanent Betrug begehen, aber vielleicht sind dort schwarze Schafe bei Call-Centern unterwegs, die massenhaft Provisionen kassieren mit gefakten angeblichen Kundenrückgewinnungen.
Das alles kann man ja mal in einer Strafanzeige erwähnen. Aber zivilrechtlich kann man sich zurücklehnen. Die müssen den Widerruf der Kündigung beweisen und das können sie nicht.

Dass übrigens der Bruder sich mal verplappert hat, ist natürlich Blödsinn aus rechtlicher Sicht bzw. hat keinen Einfluss. Die Forderung war gegen den TE gerichtet, also ist er bis zum Ende Vertragsinhaber gewesen. Eine Vertragsumschreibung gab es also auch nie. Es gab vermutlich lediglich die Umschaltung auf eine andere Wohnung (daher auch die falsche Anschrift auf dem Mahnbescheid). Der Bruder kann gar nicht einfach mal so den Vertrag verlängern ohne Vollmacht.... ;-)

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#11
 Von 
Theqwe
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

@Mr.Cool

Ich habe die Geräte alle wieder an Unitymedia zurück geschickt. Nachweis ist natürlich vorhanden. Mein Bruder konnte keine Anrufe annehmen. Die Hardware war ja schon weg. UM hat mich immer aufs Handy angerufen. Es geht nicht um die Kündigung übers Telefon, sondern das ich darüber die Kündigung widderrufen hätte. Wenn icb meine Logindaten wieder finde, kann ich verne mal versuchen, mich einzuloggen. Was was bringt mir das?

@mepeisen

Leider habe ich von der dummen Aussage kein Beweis. Lediglich im Inkasso Schreiben steht, dass der Vertrag von mir widderrufen wurde.
Die ganze Sache kommt ein einfach extrem ausgedacht vor.

Ich war weiterhin der Vertragsinbaber, nur die Adresse für die Internetleitung habe ich ändern lassen. Also sozusagen ein Umzug. Das haben die uns damals auch berechnet. Der Vertrag wurde damit aber nicht verlängert.

Ich werde mich an Eure hilfreichen Tipps halten und erstmal abwarten, was die die jetzt als Nächstes machen und mich dann nochmal melden.

Vielen Dank an Alle und ein guten Start ins neue Jahr !!

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#12
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Bei Zugriff auf das online-Portal sieht man die gesamte Historie inkl. angeblicher Vertragsfortsetzungen, Rechnungen etc.
Das der Bruder evtl. für Dich als Vertragspartner gehalten wurde, hatten wir schon öfters. Daher die Nachfrage.
Wenn jetzt auch die Hardware korrekt zurückversandt wurde, dann kannst Du Dich gemütlich zurücklehnen und das Jahr 2016 in aller Ruhe beginnen. Solche gefakten Kündigungsrücknahmen kennt man leider aus der ganzen Branche und ist unseriösen Callcentern zuzurechnen. Eigentlich wissen das auch die Auftraggeber wie UM und lassen es so laufen :augenroll:

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Mehr noch: Wenn die Hardware zurück ging und keine neue verschickt wurde, würde ich die sogar komplett auflaufen lassen.
Das bedeutet: Null Kommunikation und kommt ein Mahnbescheid, diesem nicht nur widersprechen, sondern A) via eigenem Anwalt die Überleitung ans Prozessgericht beantragen mit Antrag auf Feststellung, dass es keinen Vertrag mehr gab und auch keine "Aufhebung der Kündigung", zumal es gar keine Hardware mehr gab und B) Strafanzeige erstatten wegen gewerblichen Betrugs und Nötigung.

Warum das? Ich will mal wissen, wie die eine Vertragsverlängerung bei jemandem durchführen, der gar keine Hardware mehr hat, da dürfte denen ziemlich der Allerwerteste aufs Grundeis gehen, zu begründen wie man so eine Forderung haben kann :-P

-- Editiert von mepeisen am 31.12.2015 23:00

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#14
 Von 
clodenot
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie ist es jetzt zwei Monate später ausgegangen? Das würde mich echt interessieren.

Mein Unitymedia-Vertrag endet Ende Mai aber auch erst nach mehrmaligem Daraufhinweisen, dass meine Kündigung nicht richtig bearbeitet wurde. Ich würde Unitymedia in Vertragsangelegenheiten fast als unseriös bezeichnen aber da ist das Unternehmen ja zu groß zu :D

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