Unlauter? - ****** wirbt mit Auszahlung

21. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Kabul
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 81x hilfreich)
Unlauter? - ****** wirbt mit Auszahlung

Hallo an alle!

Also, ich habe bei ****** eine Kreditanfrage gestellt. Die wurde auf in der "Vorabpruefung genehmigt". Dann sollte ich den Vertrg ausdrucken und unterschreiben und zurueckschicken. Das habe ich auch gemacht. In der Zwischenzeit bekam ich von denen auch eine Email:

Guten Tag Herr xxx,

wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass Ihre Anfrage Kredit vom xx.xx.xxxx vorgenehmigt wurde. Ihr Kredit steht zur Auszahlung bereit!

Zur Auszahlung benötigen wir jedoch von Ihnen den unterschriebenen Kreditvertrag zurück!

Sie können Ihre Verträge in Ihrem Kundenbereich ****** unter ****** /kundenbereich/ abrufen. Zusätzlich finden Sie Ihre Verträge als Anlage zu dieser Mail:


Das heisst doch fuer mich ganz ganz klar, dass der Kredit zur Auszahlung bereit ist, oder nicht? Weder in deren AGB, noch sonst wo steht irgendetwas anderes.

Aber nun erhielt ich eine Email, dass die Bank die "Kreditanfrage" leider abgelehnt hat.

Fragen: Muesste ****** den Kredit nicht aufgrund der Aussage, er steht zur Auszahlung bereit auszahlen? Koennte man die nicht theoretisch auf Auszahlung verklagen? Was meint ihr?


-- Editiert von Moderator am 21.09.2016 21:17

-- Thema wurde verschoben am 21.09.2016 21:17

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Kabul):
Fragen: Muesste ****** den Kredit nicht aufgrund der Aussage, er steht zur Auszahlung bereit auszahlen?

Nö.
Ich vermute mal man hat von der Bank keinen gegengezeichneten Kreditvertrag?



Zitat (von Kabul):
Koennte man die nicht theoretisch auf Auszahlung verklagen?

Klar.
Theoretisch könnte man sogar Angel Merkel verklagen, das uns Bürgern nur noch lächelnd gegenübertreten soll.
Nur steht und fällt das ganze in der Praxis mit den Erfolgsausichten ...



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Kabul
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 81x hilfreich)

Vielen Dank Harry von Sell fuer deinen hilfreichen Kommentar. :-(

Es geht um deren Werbeaussage die ja soweit ich weiß eingehalten werden muss. Oder nicht?

-- Editiert von Kabul am 22.09.2016 04:50

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#3
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Sei doch froh, dass das abgelehnt wurde und Du nicht noch in 30 Jahren damit Probleme hast, weil du einen Kredit wolltest, den Du nie hättest zurückzahlen können.

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Der Kreditvertrag kommt erst mit Unterschrift der Bank zustande. Natürlich bewegt man sich hier, was dieses "Werbeversprechen" angeht, in einer extremen Grauzone. Ob man den Kredit einklagen kann, schwierig zu beurteilen. Dazu dürfte ggf. auch eine Rolle spielen, ob man persönlich angesprochen wurde oder nicht. Ein Sternchen ("vorbehaltlich einer Bonitätsprüfung") scheint es ja nicht zu geben.
Damit hat man ein verbindliches Angebot und dieses hat man mit Unterschrift angenommen. Zwei übereinstimmende Willenserklärungen.

Viel wichtiger dürfte sein, was Yogi schreibt: Sei froh, dass du diesen Kreditbetrügern nicht auf den Leim gegangen bist. Die Vermittlungsgebühr ist auch nicht zu bezahlen, solange der Kredit nicht zustande gekommen ist.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Kabul):
Es geht um deren Werbeaussage

Welche Werbeaussage denn? In dem ganzen Post von Dir findet sich keine einzige Werbeaussage ...



Zitat (von mepeisen):
Damit hat man ein verbindliches Angebot und dieses hat man mit Unterschrift angenommen. Zwei übereinstimmende Willenserklärungen.

Sehe ich anders.
Der Vermittler vermittelt nur im Rahmen des Vermittlungs-/Maklervertrages, nicht mehr und nicht weniger. Das ist wie bei Check24 und all den anderen.

Der Text oben ist unglücklich formuliert, das ginge professioneller, keine Frage.
Aber da lese ich nur "Vorprüfung positiv, ihr Kredit steht bereit, wir müssen nur noch die Nachprüfung machen und den Vertrag abschließen."
Und ich kann mir kaum vorstellen, das die kreditvergebende Bank das nicht in den AGB geregelt hat, wie der Kreditvertrag zustande kommt. Und da fehlt es halt an dem verbindlichen Angebot, der Unterschrift/Annahme durch die Bank.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
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#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Selbst wenn man

Zitat:
Ihr Kredit steht zur Auszahlung bereit!


als Zusage (analog "Sie haben gewonnen!") ansehen wollte, ist dies doch ganz eindeutig mit einer aufschiebenden Bedingung versehen, nämlich:

Zitat:
Zur Auszahlung benötigen wir jedoch von Ihnen den unterschriebenen Kreditvertrag zurück!


Du kannst nicht einzelne Sätze aus einem Zusammenhang reißen und behaupten, deren isolierte Bedeutung habe nun zu gelten.

"Ich verkaufe dir mein Auto für 5 EUR. Wenn der FC dieses Jahr Meister wird." kannst du nun mal nicht auf "Ich verkaufe dir mein Auto für 5 EUR." reduzieren und damit erfolgreich klagen, auch wenn der FC nicht Meister wird. :P

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Das ist wie bei Check24 und all den anderen.

Die erklären aber nicht, dass das Geld bereits "zur Auszahlung bereit steht".
Insofern gibt es hier einen Unterschied.
Und bei all den Kreditvermittlern steht auch immer beispielsweise hinter dem beworbenen Prozentsatz ein Sternchen, in dem steht "Vorbehaltlich und abhängig von einer Bonitätsprüfung" oder so ein ähnlicher Satz. In obigem Beispiel gibt es dieses Sternchen nicht.

Zitat:
wir müssen nur noch die Nachprüfung machen

Genau das steht aber nirgendwo. Und das ist der Knackpunkt.
Anderes Beispiel: Immobilienkauf. Ich habe von der Bank eine schriftliche Bestätigung, dass sie die Prüfung durchgeführt hat und das Geld bereit steht (meist schreibt die Bank noch "wenn sie sich bis XX. melden", befristet das Angebot also)
Nun würde die Bank nach Unterschrift beim Notar einen Rückzieher machen. Kann ich den Kredit einklagen oder nicht?

Zitat:
Und ich kann mir kaum vorstellen, das die kreditvergebende Bank das nicht in den AGB geregelt hat, wie der Kreditvertrag zustande kommt

Und wo und wann wurden die AGB wirksam in den Vertrag eingebunden?

Zitat:
"Ich verkaufe dir mein Auto für 5 EUR. Wenn der FC dieses Jahr Meister wird." kannst du nun mal nicht auf "Ich verkaufe dir mein Auto für 5 EUR." reduzieren und damit erfolgreich klagen, auch wenn der FC nicht Meister wird. :P

Darum geht es nicht. Es geht um den Fall wo da steht "Ich verkaufe dir mein Auto für 5 EUR. Wenn der FC dieses Jahr Meister wird.". Dann wird der FC tatsächlich meister und plötzlich verweigert er den Verkauf, weil der FC keine 95 Tore geschossen hat.

-- Editiert von mepeisen am 22.09.2016 12:38

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Genau das steht aber nirgendwo. Und das ist der Knackpunkt.

Das ergibt sich aus dem Text.
Wenn etwas nur "vorgenehmigt" wurde, dann findet da logischerweise noch eine weitere Prozedur statt.



Zitat (von mepeisen):
Die erklären aber nicht, dass das Geld bereits "zur Auszahlung bereit steht".

Da habe ich schon ähnliches gelesen ("Der Kreditbetrag ist verfügbar und wird nach erfolgreichem Abschluss von Ihrem Vertragspartner "123" auf Ihr Konto xxx überwiesen.")
Nur weil etwas verfügbar ist bzw. bereit steht, bedeutet das noch lange nicht, das es zum Vertragsschluss und zur Aushändigung kommen muss.



Zitat (von mepeisen):
Und wo und wann wurden die AGB wirksam in den Vertrag eingebunden?

Vermutlich in dem schriftlichen Vertrag mit der Bank? So wie üblich.
Da kann der TS aber sicherlich noch was zu sagen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Kabul
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 81x hilfreich)

Sehr interessante Diskussion. Vielen Dank. Vielleicht sollten wir das Wort vorgenehmigt betrachten.

Ich hab das Wort im Duden nicht gefunden. Aber folgendes:

Bei einigen Banken sind Schnellkredite jetzt noch schneller verfügbar. Wir erklären, wie die vorgenehmigten Kredite funktionieren.

Im Bereich der Ratenkredite hat der Wettbewerb zwischen den einzelnen Banken stark zugenommen. Immer mehr Institute befinden sich daher auf der Suche nach neuen Wegen, um Kunden von sich zu überzeugen – und das möglichst ohne die Zinsen senken zu müssen. Anstatt auf absolute Niedrigzinsen zu setzen, wird vielmehr versucht, bei den Leistungen zu überzeugen.


Als Folge bieten nun einige Banken so genannte Instant Kredite an, die auch als vorgenehmigte Kredite bezeichnet werden. Diese verkörpern eine besonders Variante des Schnellkredits: Der Kredit steht im Grunde schon abrufbereit. Wer ihn haben möchte, muss ihn einfach nur auszahlen lassen.

Mit der Werbeaussage "steht zur Auszahlung bereit." Ist das fuer mich klar. Wenn ich unterschreibe und schicke bekomme ich den Kredit.

Nein?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Kabul
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 81x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von mepeisen):
Genau das steht aber nirgendwo. Und das ist der Knackpunkt.

Das ergibt sich aus dem Text.
Wenn etwas nur "vorgenehmigt" wurde, dann findet da logischerweise noch eine weitere Prozedur statt.

Und von dem Prozess ist aber keine Rede. Nur dass der Kreditvertrag unterschrieben und zurueck geschickt werden soll.

Zitat (von mepeisen):
Die erklären aber nicht, dass das Geld bereits "zur Auszahlung bereit steht".

Da habe ich schon ähnliches gelesen ("Der Kreditbetrag ist verfügbar und wird nach erfolgreichem Abschluss von Ihrem Vertragspartner "123" auf Ihr Konto xxx überwiesen.")
Nur weil etwas verfügbar ist bzw. bereit steht, bedeutet das noch lange nicht, das es zum Vertragsschluss und zur Aushändigung kommen muss.

So einen Zusatz gibt es eben aber nicht.

"Die Genehmigung liegt vor. Drucken Sie aus unterschreiben Sie ihn und wir zahlen aus".





Zitat (von mepeisen):
Und wo und wann wurden die AGB wirksam in den Vertrag eingebunden?

Vermutlich in dem schriftlichen Vertrag mit der Bank? So wie üblich.
Da kann der TS aber sicherlich noch was zu sagen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Kabul):
Wer ihn haben möchte, muss ihn einfach nur auszahlen lassen.

Absoluter Quatsch.
Keine Bank ist so bescheuert und gibt einfach auf Zuruf einen Kredit heraus.

Es gibt wohl bankintern Pools aus denen solche Schnell-Kredite mit vereinfachter Prüfung vergeben werden, aber nicht ohne Vertrag.



Zitat (von Kabul):
Mit der Werbeaussage "steht zur Auszahlung bereit."

Wo wurde denn diese Werbeaussage getroffen? In welchem Kontext?
In der Werbung sind Überteibungen, Anlockungen, Aphorismen etc. üblich, das daraus kein Rechtsanspruch erwächst ist auch üblich (fehlen der Ernsthaftigkeit, § 118 BGB )



Zitat (von Kabul):
Mit der Werbeaussage "steht zur Auszahlung bereit." Ist das fuer mich klar. Wenn ich unterschreibe und schicke bekomme ich den Kredit.

Mein Vorschlag: Versuche Deine Argumente vor Gericht durchzusetzen und berichte darüber.



PS: Braucht jemand einen gebrauchten aber frischgewaschenen ICE3? Der gehört mir ja jetzt. Gerade kam nämlich die Durchsage das der jetzt für mich an Bahnsteig 7 bereit steht ...



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