Unlizensierten Quellcode verwenden

28. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb411110-79
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unlizensierten Quellcode verwenden

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei eine allgemeine Frage über die Verwendung von nicht lizensierten Programmier-Code:

Person A und Person B beginnen zusammen mit der Entwicklung eines Projektes. Person B fügt dem Projekt privaten Quellcode hinzu, welcher aus einem vorherigen privatem Projekt entstanden ist. Nach einer bestimmten Zeit bricht der Kontakt zwischen den beiden Projektpartnern ab. Person A verfügt nun über den Quellcode aus dem privaten Projekt von Person B, welcher ihm ohne Angabe jeglicher Lizenz oder Bedingungen zur Zeit des Projektes gegeben wurde.

Person A möchte nun diesen Quellcode unabhängig von Person B in einer kommerziellen Anwendung verwenden. Natürlich hat Person A versucht Person B zu kontaktieren um die Erlaubnis einzuholen, leider erfolgte durch Person B keinerlei Antwort.

Zu meiner Frage: Darf Person A diesen Code (Quellcode) kommerziell verwenden? Ich freue mch über eine Allgemeine Antwort Ihrerseits.

Mit freundlichem Gruß

Tim E.

-- Editier von fb411110-79 am 28.03.2015 19:45

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Als erstes müsste man mal prüfen, ob der Code überhaupt eine entprechende Schöpfungshöhe hat

Der hier
#include
int main(void)
{
puts("Hallo Welt!");
}

würde die Bedingung nicht erfüllen.

Dann müsste man prüfen, ob der Code nicht bereits "Allgemeingut" ist, weil er bereits von X unter einer entsprechenden Lizenz veröffentlciht wurde.


Und dann wäre anhand der genauen Bedingungen der Übergabe und der geplanten Weiterverwendung zu prüfen, ob der Code nicht bereits vom B entsprechnend an A lizensiert wurde.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Pauschal kann dazu wenig gesagt werden.

B ist Urheber des von ihm eingebrachten "alten" Codes.
Andererseits ist durch das Einbringen der gesamte resultierende Quellcode ein neues Werk, an dem A und B gemeinsame Urheber sind.
Damit sind auch die Regelungen für mehrere Urheber zu beachten (etwa daß ein Urheber dem anderen nicht die Nutzung untersagen kann ohne berechtigten Grund).
Das "Risiko", daß B durch die Einbringung den A mittelbar zum Miturheber an seinem Werk macht, trägt B.

1x Hilfreiche Antwort

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