Unterdrückung von E-Mails

20. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
the_sven
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterdrückung von E-Mails

Hallo zusammen,

mich beschäftigt folgender, selbstverständlich rein fiktive, Fall:

- Nutzer S hat eine Domain samt dazugehörigem Speicherplatz und E-Mail-Adressen bei "www.streto.de" beauftragt. Der Vertrag läuft seit dem 16.11.2009.
- Der Provider "www.streto.de" bietet einen "Kommunizierer" genannten webbasierten Zugriff auf E-Mails sowie diverse Einstellungen. Unter anderem kann dort eingestellt werden, ob Spam gefiltert werden soll.
- Nutzer S hat Ende 2009 auf der "Kommunizierer"-Website eine Einstellung getätigt, dass Spam nicht gefiltert werden soll. Die Einstellung heißt "Spam nie verweigern".
- Bis zum 05.12.2012 funktioniert das Ganze wunderbar. Provider www.streto.de stellt alle für Nutzer S eingelieferten E-Mails in dessen Postfach zu.
- Seit dem 06.12.2012 hat Provider www.streto.de mehr als 30 E-Mails "gebounced", also verweigert anzunehmen. Die dabei vom Mailserver gegebene Begründung ist, dass im Nachrichteninhalt ein Text oder eine URL enthalten ist, die auf einer Blacklist steht.
- Nutzer S hat im Kommunizierer nachgeguckt, die Option bei "Spam nie verweigern" ist weiterhin aktiv
- Nutzer S hat Provider www.streto.de elektronisch angeschrieben und das Problem geschildert, auch eine Beispiel-Mail zur Verfügung gestellt.
- Als Antwort kam von Provider www.streto.de der Hinweis, dass der Absender es ja in der Hand hätte, was für Links oder Texte er mailt. In anderen Worten: sagen Sie dem Absender, er soll andere Mails schicken.

Nutzer S überlegt sich nun, ob § 206 Abs. 2 Nr. 2 und § 303a StGB einschlägig sind. Insbesondere, weil der Mailtext ja bereits von www.streto.de empfangen sein musste, sonst könnte der Mailserver von www.streto.de sich ja nicht über URLs oder Texte beschweren.

Danke für eine Einschätzung, ob Nutzer S damit völlig daneben liegt.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Als erstes der Rat, dass S in die AGBs schaut. Nahezu jeder Provider behält sich das Recht vor, Filterregeln zu etablieren, um u.a. den technischen Betrieb aufrecht zu erhalten. Dazu gehören auch eine Reihe vertrauenswürdiger Blacklisten. Viele Provider unterscheiden zwei Ebenen des Spam:
1. Spam der grundsätzlich abgewiesen wird und
2. Spam, der zugestellt wird aber in eienm Spam-Ordner landet und dort beispielsweise nach einem tag gelöscht wird.

Der Nutzer hat meist nur Zugriff auf die Optionen für die zweite Ebene des Spamming.

Es gibt in den Mail-Protokollen diverse Regeln, die man aktivieren kann. Beispielsweise dass sich der absendende Server per Reverse-Lookup authentifizieren muss. Sprich: Der absendende Server muss eindeutig erkennbar der Mail-Server sein, der für die behauptete eMail zuständig ist. Dass der Nutzer S nun einen Anspruch hat, genau so eine Regel auszuschalten, halte ich für nahezu ausgeschlossen. Hier dürfte der Schutzanspruch dafür sorgen, dass der technische Betrieb des Providers Vorrang hat vor einem Anspruch, dass jede eMail zugestellt wird.

Auch dürften URLs, die bekanntermaßen auf Phising-Sites oder Viren zeigen, ebenso unter egeln fallen, bei denen das Schutzbedürfnis des Providers Vorrang hat.

Meine Meinung, wie das im Extremfall vor Gericht enden würde, weiss ich natürlich nicht. :)

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
the_sven
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Meinung, mepeisen!

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Als Tip: Den provider freundlich bitten, Recherche zu betreiben und eine Information herauszugeben, welche Blackliste hier verantwortlich war, damit man eine etwaige Falschmeldung dort einbringt. Das erhöht die Qualität der Blacklisten.
So es denn eine Falschmeldung war :)

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#4
 Von 
the_sven
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

In unserem frei erfundenen Beispiel war der Absender _sämtlicher_ gebouncten Nachrichten ein großer, fiktiver Provider namens GMY. Deswegen war Nutzer S auch sehr verwirrt, weil er der Meinung war, dass das Sperren von GMY nicht im Sinne von www.streto.de sein kann und dass sich dann auch wohl andere Nutzer beschwert haben dürften.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Es passiert ab und zu mal, dass auch große Provider auf einer Blacklist landen :)

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