Unterlassung,Schadenersatz Google Bewertungen

4. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
go516791-12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterlassung,Schadenersatz Google Bewertungen

Ich habe heute,wie im Titel schon erwähnt,ein Unterlassungs Brief erhalten! Um folgenden Wortlaut geht es " Die ,,Kompetente" Dame die dort ans Telefon gehen darf,sollte mal ein bisschen mehr an der Freundlichkeit arbeiten bzw erlernen gehen! Geht ja garnicht" ! Habe ich mit meiner Meinung da wirklich irgendwelche persönlichkeitsrechte verletzt? Wäre sehr dankbar über hilfreiche Tipps/Antworten wie ich mich weiter verhalten soll Lg

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Nun ja, das ,,Kompetente" könnte als Herabwürdigung verstanden werden.

Da gegen kann man zivil- wie strafrechtlich vorgehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Damit Persönlichkeitsrechte verletzt würden, müsste aber die Dame am Telefon mehr oder weniger identifizierbar sein.
Wenn es sich bei der bewerteten Einrichtung um einen Kleinbetrieb handelt, wo immer nur die gleiche Dame ans Telefon geht, wäre ja klar, wer gemeint wäre. Die Person darf sich dann auch zu recht verletzt fühlen.
Sollte es sich aber um einen Großbetrieb handeln, das für den Telefonservice ein Callcenter mit hunderten Mitarbeiter(innen) betreibt, dann wäre ja überhaupt nicht klar, welche Dame gemeint ist. Dann sind auch keine Persönlichkeitsrechte verletzt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go516791-12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das kann ich do genau nicht sagen ob die Dame da als einzige Frau angestellt ist,oder noch weitere weibliche Personen dort arbeiten! Dieser Brief ist auch nicht in ihrem Namen verfasst,sondern eher im Namen ihres Chefs! Was wäre der beste Weg den ich jetzt gehen kann,ohne ein Vermögen dafür zu bezahlen? Finanziell ist das für mich als alleinerziehende eine Katastrophe

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#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Ich sehe hier eine zulässige Meinungsäußerung. Die Art der Betreffenden wurde als unfreundlich empfunden (Meinung, keine Tatsachenbehauptung, da rein subjektiv) und deswegen sehr sehr vorsichtig ihre Kompetenz infrage gestellt (ebenfalls Meinung, zulässige Folgerung "wer unfreundlich ist, ist für den Kundenkontakt inkompetent").
Ergo IMO kein Grund, irgendetwas unterlassen zu müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Grenzwertig.
Denn bewertet werden sollte ja eigentlich ein Unternehmen / eine Firma.
Bewertet wurde letztendlich aber nicht die Firma, sondern eine (einzelne) Person, die vermutlich nur eine untergeordnete Position in der Firma hat.
Ich tendiere dazu, dass sich die bewertete Person das nicht bieten lassen muss.
Es wäre auf jeden Fall besser gewesen, nicht die Person, sondern die Firma in den Mittelpunkt der Bewertung zu stellen.

Hat die Firma denn einen Anwalt beauftragt? Oder hat der Chef der Firma selbst geschrieben?

Falls die Bewertung noch unverändert online ist, würde ich sofort die Bewertung ändern. (z.B in "Ich bin von der Freundlichkeit des Telefonservices der Firma XY enttäuscht.")

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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