Hallo,
Frage:
ist eine abgegebene Unterlassungserklärung, in der der Unterlassungsschuldner nur den Firmennamen stehen hat, keine Adresse oder Handeslregisternummer, aber vom GF unterschrieben wurde, gültig?
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Unterlassung gültig?
4. November 2013
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Frage vom 4. November 2013 | 12:44
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 16x hilfreich)
Unterlassung gültig?
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#1
Antwort vom 4. November 2013 | 13:46
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 691x hilfreich)
Eine UE hat keine gesetzlichen Formvorschriften. Solange also erkennbar ist, wer hier die UE abgegeben hat (die Firma vertreten durch ihren GF), sollte das kein Problem sein.
Wenn der GF natürlich mehrere Firmen gleichen Namens (eine XY AG, eine XY GmbH und eine XY KG) vertritt und die UE nur "XY" enthält, könnte natürlich strittig sein, welche dieser Firmen nun die UE abgegeben haben soll.
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#2
Antwort vom 4. November 2013 | 14:00
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 16x hilfreich)
der genau Name der Firma ist aufgeführt und der GF hat als GF unterschrieben...
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#3
Antwort vom 5. November 2013 | 11:39
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 691x hilfreich)
Dann sehe ich kein Problem.
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