Unterlassungserklärung nach Abmahnung. Für wen?

21. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
streamilein
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 6x hilfreich)
Unterlassungserklärung nach Abmahnung. Für wen?

Hallo,

ich habe vor ca. 2 Jahren eine Abmahnung erhalten weil ich gewerblich über eBay Artikel verkauft habe und ein 14-tägiges Widerrufsrecht eingeräumt habe. OK, mein Fehler auch wenn der Abmahner nachträglich als Massenabmahner sich herausgestellt hat.

Ich habe hierfür eine Unterlassungserklärung abgegeben. Jetzt haben sich ja die rechtlichen Grundlagen wieder geändert und auf eBay ist wieder ein 14-tägiges Widerrufsrecht erlaubt.

- Muss ich nun die Unterlassungserklärung widersprechen?
- Kann ich ohne Probleme auch ein längeres Widerrufsrecht einräumen? (denke schon mehr wird immer gehen oder?)
- Falls ich nun eine GbR eröffnen würde, bin ich dann auch noch an die Unterlassungserklärung gebunden oder gilt diese Unterlassungserklärung nur für das damalige von mir allein geführte Unternehmen?



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
Muss ich nun die Unterlassungserklärung widersprechen?


Was stand denn drin? Sowas wie "unter der auflösenden Bedingung einer gesetzlichen oder höchstrichterlichen Klärung des zu unterlassenden Verhaltens"? Wenn nicht, dann ja.

quote:
Kann ich ohne Probleme auch ein längeres Widerrufsrecht einräumen?


Ja. Solange du es nicht mit weiteren Bedingungen vermischst und damit alles undurchschaubar machst (à la "Bei uns können Sie auch 6 Monate widerrufen, sofern die Ware noch originalverpackt ist").

quote:
Falls ich nun eine GbR eröffnen würde, bin ich dann auch noch an die Unterlassungserklärung gebunden oder gilt diese Unterlassungserklärung nur für das damalige von mir allein geführte Unternehmen?


Die hast du doch als natürliche Person unterschrieben. Ansonsten wären UEn ja auch nichts wert, wenn man einfach eine neue Firma gründen und sich "nicht mehr gebunden" fühlen könnte.

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