Hallo zusammen,
hab da mal eine allgemeine Frage zur Haftung bei Upgrades von Servern.
Nehmen wir mal an, dass eine Agentur eine Opensource-CMS auf einem Webpaket des Kunden einrichtet. Alles funktioniert wunderbar - bis der Provider die PHP-Version auf seinem Server aktualisiert. Die Seite funktioniert nun nicht mehr einwandfrei.
Wer ist in dem Fall schuld?
Der Kunde kann ja eigentlich nichts für die Situation. Der Provider wird sich durch seine AGB das Recht auf Upgrades vorbehalten. Die Agentur hat zum Zeitpunkt der Einrichtung auch keine Fehler gemacht.
-- Editiert von derpeppy am 01.03.2007 14:09:14
Upgrade der Server-Software
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Muß denn immer jemand Schuld sein?
1. Der Provider wird sich schon aus Sicherheitsgründen das Recht auf Upgrades einräumen.
2. Die PHP-Entwickler sind sicher nicht dafür verantwortlich, ob jede in PHP geschriebene Software noch mit jeder neuen Version funktioniert (da sie schon eine solche Garantie überhaupt nicht übernehmen).
3. Die CMS-Entwickler werden sich mutatis mutandis auf (2) berufen können, da sie unmöglich voraussehen können, was sich von PHP-Version zu PHP-Version ändert.
Ergo ist das dann unter Pech zu verbuchen.
Wie gesagt, nicht immer, wenn etwas schief geht, gibt es auch jemanden, den man dafür verklagen kann.
-- Editiert von Mareike am 01.03.2007 20:44:47
Ich sehe das ähnlich. Trotzdem wird es der Kunde wahrscheinlich nicht so leicht hinnehmen... :-)
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Upgrades/sicherheitsupgrades innerhalb der php version (z.b. php 4.4.5 auf 4.4.6) geben keine kompatibilitäts probleme, aber ein wechsel von php4 auf php5 hat einige änderungen drinnen, wodurch einige php programierte skripte teilweise oder sogar ganz nicht mehr funktionieren, da einige unterstüzungen draussen sind.
1.)
Den vertrag beim Provider überprpfen was für eine php version bestandteil ist, wenn es die 4 ist, der provider aber auf 5 upgegraded hat dann auf vertragserfüllung pochen da er denn vetrag verletzt hat.
Steht das nicht drinnen dann drauf berufen das man ein cms hat das vor der umstellung funktioniert hat und des upgrades nicht zugestimmt hat.
2.)
Der Agentur bescheid sagen das das von ihnen installierte opensource cms nicht mehr geht, und man nix dran geändert hat. Da kann man ggf nur auf kulanz hoffen, aber da müsste man genau wissen wie der vertrag aussieht der geschlossen wurden ist. Weil generell haben die ihre pflicht erfüllt und das cms installiert und zum laufen gebracht.
3.) man macht sich selber schlau ob es upgrades für das cms gibt und installiert man die.
ich selber würde als erstes zu punkt 3 raten, und wenn es dafür keine fixes gibt dann punkt 1
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
21 Antworten
-
5 Antworten
-
6 Antworten
-
21 Antworten