Urheberrecht - Gilt mein produziertes Bild als ein eigenes geschaffenes Werk?

12. November 2002 Thema abonnieren
 Von 
Peter Herzog
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urheberrecht - Gilt mein produziertes Bild als ein eigenes geschaffenes Werk?

Lieber Leser,

ich möchte auf meinem PC Bilder kreieren und gestalten. Für diesen Zweck würde ich Fotos oder Bilder aus dem Internet kopieren und diese dann bearbeiten. Dabei können Bildgrafiken entstehen, die z.B. mehrere Motive von verschiedenen Fotos oder einzelne Teile von den kopierten Fotos erkennen lassen. (Keine Menschen bzw. Gesichter!) Oder aber ich verändere das Aussehen des Bildes so, daß es nicht (oder sehr schwer) wiedererkennbar ist.
In jedem Fall, wird das kreierte Bild nicht dem Original-Foto gleichen.

Gilt mein produziertes Bild als ein eigenes geschaffenes Werk und bin dessen Urheber? Wenn ja, gilt das nur für stark veränderte (also kaum wiedererkennbare) Bilder oder auch für Bilder bei denen Kleinigkeiten verändert wurden?

Und darf ich das Internet-Foto für diesen Zweck überhaupt kopieren? Oder bedarf dies der Zustimmung des Urhebers (vom kopierten Foto)?

Für Antworten oder Ideen wäre ich sehr dankbar.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Vogelsang
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

Herr Herzog,
wenn Sie Werke erstellen, sind Sie Urheber des Werks. Das Urheberrecht an dem alten Werk erlischt aber nicht, will heißen, obwohl Sie Urheber des, neuen, Werkes sind, verletzen Sie durch Verwendung des alten Werks die Urheberechte daran.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lutz Wallmeier
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Sehr geehrte Damen und Herren,

darf ich in einem kostenlosen Newsletter Zitate und Hinweise auf Sachverhalte unter Quellenangabe aus Zeitschriften und /oder Web-Seiten in Auszügen zitieren?
Beispiel: "neuer Patch zu xy feigegeben, weitere Infos unter www.abc.de oder Zeitschrift xyz 09/2002"

Vielen Dank Lutz Wallmeier

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Lutz Wallmeier,

was Sie machen wollen ist völlig legal und in § 49 UrhG geregelt: Danach ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von kurzen Auszügen aus mehreren Kommentaren oder Artikeln in der Form einer Übersicht zulässig und nicht vergütungspflichtig.

Nach § 51 UrhG ist weiterhin das Zitieren in geringem Umfang zulässig.

Gruss MCNeubert

michael@neubert.com
www.MCNeubert.de

2x Hilfreiche Antwort

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