Lieber Leser,
ich möchte auf meinem PC Bilder kreieren und gestalten. Für diesen Zweck würde ich Fotos oder Bilder aus dem Internet kopieren und diese dann bearbeiten. Dabei können Bildgrafiken entstehen, die z.B. mehrere Motive von verschiedenen Fotos oder einzelne Teile von den kopierten Fotos erkennen lassen. (Keine Menschen bzw. Gesichter!) Oder aber ich verändere das Aussehen des Bildes so, daß es nicht (oder sehr schwer) wiedererkennbar ist.
In jedem Fall, wird das kreierte Bild nicht dem Original-Foto gleichen.
Gilt mein produziertes Bild als ein eigenes geschaffenes Werk und bin dessen Urheber? Wenn ja, gilt das nur für stark veränderte (also kaum wiedererkennbare) Bilder oder auch für Bilder bei denen Kleinigkeiten verändert wurden?
Und darf ich das Internet-Foto für diesen Zweck überhaupt kopieren? Oder bedarf dies der Zustimmung des Urhebers (vom kopierten Foto)?
Für Antworten oder Ideen wäre ich sehr dankbar.
Urheberrecht - Gilt mein produziertes Bild als ein eigenes geschaffenes Werk?
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Herr Herzog,
wenn Sie Werke erstellen, sind Sie Urheber des Werks. Das Urheberrecht an dem alten Werk erlischt aber nicht, will heißen, obwohl Sie Urheber des, neuen, Werkes sind, verletzen Sie durch Verwendung des alten Werks die Urheberechte daran.
Sehr geehrte Damen und Herren,
darf ich in einem kostenlosen Newsletter Zitate und Hinweise auf Sachverhalte unter Quellenangabe aus Zeitschriften und /oder Web-Seiten in Auszügen zitieren?
Beispiel: "neuer Patch zu xy feigegeben, weitere Infos unter www.abc.de oder Zeitschrift xyz 09/2002"
Vielen Dank Lutz Wallmeier
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Hallo Lutz Wallmeier,
was Sie machen wollen ist völlig legal und in § 49 UrhG
geregelt: Danach ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von kurzen Auszügen aus mehreren Kommentaren oder Artikeln in der Form einer Übersicht zulässig und nicht vergütungspflichtig.
Nach § 51 UrhG
ist weiterhin das Zitieren in geringem Umfang zulässig.
Gruss MCNeubert
michael@neubert.com
www.MCNeubert.de
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