Hallo,
ich bin Webdesignerin. Ein Kunde möchte, dass ich u.A. folgenden Absatz in meinen Standardvertrag aufnehme:
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Der Anbieter räumt dem Kunden das ausschließliche und unbeschränkte Recht ein, die vom Anbieter für den Kunden erstellte Vertragssoftware einschließlich der dazu gehörenden Unterlagen, Skizzen, Entwürfe, Dokumentation sowie des Quellcodes in sämtlichen bei Vertragsschluss bekannten und unbekannten Nutzungsarten zu nutzen, insbesondere diese in allen Medien zu vervielfältigen und zu verbreiten sowie Dritten Sublizenzen zur Verwendung der Vertragssoftware jedweden Umfangs einzuräumen. Diese Rechtegewährung umfasst sämtliche urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an der Vertragssoftware ab deren jeweiliger Entstehung, insbesondere auch sämtliche Rechte an der vom Anbieter geschaffenen Benutzeroberfläche („look and feel“) sowie das Online- und Internetrecht.
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Meine Frage nun: Ist es üblich, Rechte in diesem Umfang einzuräumen und überhaupt möglich, bspw. das Urheberrecht abzutreten?
Urheberrecht an Website übertragbar?
29. Juli 2008
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Frage vom 29. Juli 2008 | 17:48
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urheberrecht an Website übertragbar?
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 29. Juli 2008 | 20:10
Von
Status: Schüler (385 Beiträge, 153x hilfreich)
Urheberrecht nicht übertragen kannst, aber alle Rechte für Nutzung, in Praxis dasselbe.
Und jetzt?
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