Urheberrechtsverletzung: Fotos aus Online-Auktion kopiert

20. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)
Urheberrechtsverletzung: Fotos aus Online-Auktion kopiert

Den folgenden Fall schildere ich mal wunschgemäß in verallgemeinerter Form:

Der Privatmann A versteigert Ende 2003 Teile seiner Sammlung auf ebay. Dazu fertigt er eine detaillierte Beschreibung der Artikel, fügt dem Text einige interessante Details zu deren Geschichte hinzu und stellt mehrere von ihm gefertigte Fotos dazu ein. Der Artikel wird problemlos verkauft.

Nun entdeckt A vor kurzem, daß auch ein kleiner gewerblicher Anbieter F (nicht identisch mit dem damaligen Käufer) diese Sammlungsteile ständig auf ebay, möglicherweise auch woanders, anbietet. Bei der Lektüre der Auktionsbeschreibung kommt ihm einiges so bekannt vor. Er vergleicht mit den von ihm damals gefertigten Texten und Fotos, die noch auf seinem PC vorliegen.

In der Tat, Teile des Textes mit den Details zur Geschichte dieser Artikel sind wortwörtlich aus seiner Auktion kopiert, noch mit der Anmerkung "wie uns ein Kunde dazu mitteilte...". Das ist zwar offensichtlich geschwindelt (da Firma F sich niemals mit A in Verbindung gesetzt hatte, sondern ungefragt den Text kopiert hat), aber wegen dieser kurzen Textpassagen mit Informationen kann und will A nichts weiter unternehmen.

Vor allem aber werden die Fotos, die A damals angefertigt und in seiner Auktion verwendet hatte, von F ungefragt für sein gewerbliches Angebot verwendet. Die Fotos wurden offenbar damals kopiert, dann auf einer privaten Domain von F abgelegt und werden jetzt von dort aus in der Auktion verlinkt.

A hat sicherlich das Urheberrecht an den Fotos (die Textpassagen mal beiseitegelassen). A geht es nicht um Beteiligung an der üblichen Abmahnerei; er will es aber nicht ungefragt dulden, daß seine Fotos laufend(!) von einem gewerblichen Anbieter für kommerzielle Zwecke genutzt werden. Er ist aber auch prinzipiell bereit, F die Nutzung der Bilder gegen Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr zu gestatten, die auch die Nutzung in der Vergangenheit pauschal abgilt.

Meine Fragen:

(1) Wie geht A am besten vor?

(2) Kann A von F Auskunft darüber verlangen, seit wann und in welchem Umfang die Fotos in der Vergangenheit verwendet wurden? Ggf. auch, welcher Umsatz/Gewinn mit diesen Auktionen erzielt wurde?

(3) Kann jemand was dazu sagen, was der übliche Tarif für die Einräumung von Nutzungsrechten an Fotos für Internetauktionen ist?

Danke für Hinweise.


-- Editiert von fix am 20.06.2005 09:31:24

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest123-204
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Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)

Hi Fix

Es spielt keine Rolle hier, ob die Urheberrechtverletzung vom einer gewerbliche oder Privatverkäufer entstand, es spielt auch keine Rolle, ob die Urheberrechtverletzung von der 1. oder von der 2. Käufer entstand.

Eins steht fast, Deine Privatmann hat Urheberrechte auf Bilder und Texte die nach Deine Schilderung als Datenbank anzusehen, die Rechte sind verletzt werden und müssen für den bereits unerlaubter Nützungszeit vergütet werden.

Für den Zukunft kann der Nutzung honoriert* werden oder natürlich auf Unterlassung kann abgemahnt und/oder geklagt werden.

*Wie honoriert man Bilder, Texte oder eine Datenbank, hängt von vielen Faktoren ab.

M.W bei Bilder sind 200,00 € pro Bild 'Urteil' (für bereits entstandne Verletzung) immer möglich, Pauschal zu verlangen.

Für Datenbank hängt das von die Daten ab und wie viel Arbeit geleistet werden, für eine Wertwollesammlung mit viele Einzelheiten und Langegesichter kann menge Geld sein.
Aber auch für einen Hobbysammler entstehen hier Urheberechtanspruche.

MfG


-- Editiert von Audio am 21.06.2005 17:44:15

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