Urheberrechtsverletzung / Nutzungsrechte

8. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
!zeus!
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)
Urheberrechtsverletzung / Nutzungsrechte

Ich habe aktuell ein Problem.

Und zwar nutzen wir die Google News um uns über das aktuelle geschehen zu informieren.

Hierbei kamen wir auf einen Beitrag der Seite X. Diesen Beitrag hat ein Forumuser kopiert und in einem privaten kostenlosen Forum (ich bin Beitreiber) eingefügt und dafür eigens ein Thema eröffnet. Direkt unter dem Beitrag stand ein Quellverweis zu der Seite X geschaltet. (á la Quelle: Seite X (verlinkt))

Aktuell habe ich eine Rechnung erhalten, in dem der Beitragsersteller gegen mich (den Domaininhaber) vorgeht, weil ich dafür verantwortlich sei und gegen das Urheberrecht verstoßen hätte.

Anbei der Rechnung findet sich ein Nachweis eines Ausdruckes (gecached von Google) von diesem Beitrag. Dabei stellte ich fest, dass der Beitreiber der Seite X wegen dem Quellverweis den kopierten Beitrag gefunden hat. (weil war dick geschrieben und Google schreibt das Suchwort dann dick). Also dank dem Quellverweis war das sozusagen ein Eigentor :roll:

Bin ich jetzt verpflichtet diese Beitragsgebühr zu bezahlen? Wie stelle ich fest wieviel der Urheber (überhaupt für welche Leistung) verlangen darf?

Wir haben weder mit dem "Wissen" anderer gepralt noch hatten wir die Quelle verheimlicht. Aber kann man uns (also dem Forum) das Leben so schwer machen? Ich meine ich finde das ehrlich gesagt von Seite X total dämlich, weil das reine Werbung für sie war, aber zur Zeit bin ich ehrlich gesagt etwas eingeschüchert. Dann müsste ich ja jeden Beitrag im Forum prüfen, ob er nicht gegen geltendes Recht verstößt.

Wohlgemerkt, gab es zuvor keine Verwarnung oder ähnliches. Die Rechnung kam sofort.

Wenn der Beitrag jetzt gecached wurde, dann ist doch Google ebenfalls ein "Dieb" oder wie?!

Übrigens, dieser Beitrag basiert auf meinem Urheberrecht ;)

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
tomPA
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 57x hilfreich)

...kann, muss aber nicht.

Das Urheberrecht hat auch seine Grenzen. Um dir da genaueres sagen zu können müsste ich a) Anwalt sein und b) den Sachverhalt genauer kennen. Deine Beschreibung ist leider viel zu ungenau um das einschätzen zu können. Was ich dir geben kann ist ein Link zum Gesetzestext.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/
Für dich interessant ist der Abschnitt 6 wo die Grenzen genauer beschrieben sind.

Tom

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