Urheberrechtsverletzung-wie die Abmahnung gestalten?

12. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
HeikoP
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Urheberrechtsverletzung-wie die Abmahnung gestalten?

Vorgeschichte:

Ich habe im Herbst 2004 auf einer Ausstellung Fotos gemacht, damals noch mit meiner analogen Kamera. Das fotografieren war auf dieser Ausstellung nicht verboten, im Gegenteil, es wurde vom Veranstalter gerne gesehen, schließlich machen diese Fotos, später veröffentlicht, kostenlose Werbung für die Veranstaltung im Folgejahr. Diese Fotos habe ich entwickeln lassen und anschließend eingescannt. Die Fotos liegen also als Negative, Papierfotos und in digitaler Art vor.
Anschließend habe ich die Fotos in einem dem Thema entsprechenden Internetforum veröffentlicht.
Seinerzeit habe ich noch keine schriftliche Copyrighteinblendung vorgenommen, heute mache ich das.

Zwischenspiel:

Gestern habe ich routinemäßig mal so alles an Webseiten angeschaut, was zu dem Thema zu finden ist. Dabei bin ich auf einer Webseite auf meine Fotos gestoßen. Da ich mir nicht sicher war, ob es sich tatsächlich um meine Fotos handelt (schließlich kann jemand anderes genau die gleichen Fotos auf der Veranstaltung gemacht haben), habe ich mir die Originale herausgesucht. Die Fotos stimmen im Ausschnitt und in der Belichtung überein, es sind die gleichen Farbverschiebungen, die vom einscannen herrühren und auch die Pixelfehler vorhanden. Anschließend habe ich in den Quelltext der Seite geschaut und festgestellt, das nicht einmal die Dateinamen geändert waren. Es handelt sich eindeutig um meine Bilder.
Die Bilder sind aber nicht von meinem Server verlinkt, sondern liegen auf dem Server des Anbieters der Seite.

Die angesprochene Seite des Anbieters trägt die Überschrift –Galerie- und den Untertitel -meine Bilder-.
Kein Hinweis darauf, das die Bilder von jemand anderem stammen könnten.

Erklärung:

Prinzipiell habe ich gar nichts dagegen, wenn meine Bilder auf anderen Seiten veröffentlicht werden. Nur ist es so, das ich 1. vorher gefragt werden möchte und ich dann 2. immer die Auflage erteile, kenntlich zu machen, dass es sich um meine Bilder handelt. Das ganze wird von mir sehr großzügig behandelt, zur Not helfe ich mit entsprechend bearbeiteten Bildern aus und bislang gab es da auch keine Probleme.

Nun zur Frage:

Ich will die Bilder von der Internetseite entfernen lassen. Ich will daraus aber zunächst keine große Aktion machen. Es handelt sich um nur privat genutzte Bilder, und damit gleich zu einem Anwalt zu rennen fände ich überzogen. Ich gehe immer noch davon aus, das es sich einfach nur um eine Gedankenlosigkeit irgend eines unbedarften Menschen handelt.
Nur für den Fall, das sich die Person als Sturkopf erweisen sollte, will ich das von Anfang an rechtlich korrekt machen, zumal ich meine Auslagen für das Einschreiben mit Rückschein ersetzt haben möchte.
Daher die Frage, gibt es irgendwo ein Musterschreiben für Urheberrechtsverletzungen von Bildern im Internet und natürlich die passende Unterlassungserklärung?
Oder kann mir jemand sagen, was die wichtigsten Punkte sind, die da rein sollen.
Kann ich als Privatperson eigentlich meine Auslagen verlangen?

Heiko




Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Blobb
Status:
Schüler
(317 Beiträge, 52x hilfreich)

Da sie der Urheber dieser Fotos sind steht ihnen auch das recht zu zum betreiber von der ihnen genannten HP zu gehen und diese endfernen zu lassen.

Wenn er dies nicht macht und sagt das es seine bilder sind,sie aber die negative und Filmmaterial zuhause haben soltten sie vergleichen lassen oder zum anwalt gehen.

Da sie ja alles haben brauchen sie auch nichts zu befürchten.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Blobb
Status:
Schüler
(317 Beiträge, 52x hilfreich)

Achja

Ihre bilder sind Copyright.

Urheberrecht hat man auf alles was künstlich endstanden ist. gemalte bilder oder musik von mozart usw.

Der schutz beläuft sich auf 70 Jahre

Beim Copyright sinds nur 20 glaub ich.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dreamer66
Status:
Schüler
(378 Beiträge, 128x hilfreich)

Du hast natürlich das Urheberrecht an den Bildern und der Nachweis dürfte dir ja auch gelingen.
Deine Erklärung kann ich gut nachvollziehen, da ich auch häufiger zu den Geplagten, sprich Beklauten gehöre.
Möglichkeiten hast du nun mehrere.
Du kannst ihn höflich aber bestimmt auf dein Urheberrecht hinweisen und ihn auffordern die Bilder binnen einer bestimmten Zeit zu entfernen, ansonsten werden Lizenzgebühren fällig.
Andere Möglichkeit ihn per Anwalt zur Unterlassung auffordern, also eine kostenpflichtige Abmahnung. Da hast aber du nichts davon, ausser der Genugtuung, dass du dem Verletzer Kosten aufgebrummt hast. Gebühren kassiert nur der Anwalt.
Weitere Möglichkeit, ihn per Anwalt auffordern Lizenzgebühren zu entrichten.
Solltest du bis vor das Gericht gehen wollen, wird die Tagesform des Richters entscheiden, wie das Ganze ausgeht. Es gibt Urteile, die aber ziemlich unterschiedlich ausfallen. Während Fotografen teilweise schon Lizenzgebühren in Höhe von 500 Euro pro Bild zugesprochen wurden.
( Urteil habe ich leider nicht zur Hand). Wurden andererseits auch schon Grafiken in Form von Comics als nicht schützenswert eingestuft und der Kläger ging leer aus.
Was du im Endeffekt machst, bzw. wie weit du zu gehen bereit bist, ist deine alleinige Entscheidung.
Hier noch ein Link mit einer guten Beschreibung zum
Urheberrecht, bzw. zum angelsächsischen Copyright:
http://www.jere-mias.de/biwi/urheb1.html

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.801 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen