Urheberrechtsverletzungen der Bilder

6. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
danuta11
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)
Urheberrechtsverletzungen der Bilder

Für meine kleine Firma hat meine Bekannte „Webdesigner" eine Homepage für mich Gestaltet und Programmiert. Er hat 4 Bilder auf meine Homepage eingebunden von Bilder Agentur die nicht Frei waren (vom Gesamt Bild ist nur
% abgebildet)
Jetzt habe ich ein Brief bekommen von eine Kanzlei aus München, mit dem Inhalt auf Urheberrechtsverletzungen der Bilder, droht mit Straffe.

Die Homepage ist im Jahr 2008 erstellt. Meine frage: Ist der Webdesigner verantwortlich, die Homepage ist auch nicht über die Rechnung gelaufen – war nur eine Freundliche Leistung ?

Danke
danuta P


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16532 Beiträge, 9305x hilfreich)


Erstmal ist der Betreiber der Homepage verantwortlich (= die kleine Firma von danuta11), denn es ist ja seine Homepage auf der die unlizensierten Bilder sind.

Wenn die Angelegenheit erledigt ist, dann kann man sich Gedanken machen, ob man den Webdesigner in Regress nehmen kann.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
danuta11
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

Es existiert keine Rechnung über die Homepage Erstellung - es war eine "Freundschaftliche Leistung".Ist es immer noch möglich die Webdesigner in Regress zu nehmen? Die Homepage ist Anfang 2008 erstellt, wie lange ist ein Webdesigner verantwortlich für eine erstellte Hompage, 2, 5 oder 10 Jahre?


Vielen Dank
danuta

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>es war eine "Freundschaftliche Leistung". <hr size=1 noshade>

Für Gefälligkeiten haftet man nicht immer.

Falls das jedoch eine nette Umschrebung für "Schwararbeit" ist, wäre es ziemlich dähmlich einen Regress durchsetzen zu wollen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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