Urherberrechtsverseltzung Kanzlei Schroeder

21. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12303.12.2023 06:48:38
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(103 Beiträge, 66x hilfreich)
Urherberrechtsverseltzung Kanzlei Schroeder

Hallo,
ich habe heute Post von der Kanzlei Schroeder in Kiel erhalten. Darin wird mir eine Urherberrechtsverletzung an der Software Social Eye Player unterstellt. Dazu bekam ich eine Zahlungsaufforderung über 300,- Euro und eine Unterlassungserklärung zum unterschrieben zugeschickt. Frist endet am 5. 12. 12 ansonsten wurden mir gerichtliche Schritte angedroht.
Leider ist mir ein solches Programm nicht bekannt und ich habe noch nie anderen Nutzern irgend etwas zum Download angeboten.
Was kann ich nun tun, muß ich einen teuren Anwalt beauftragen?
Für hilfreiche Antworten im voraus besten Dank!

Das habe ich noch dazu gefunden http://www.gutefrage.net/frage/urheberrechtsverletzung-gegen-social-eye-player

-- Editiert Gloria123 am 21.11.2012 16:55

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195 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wie ist der Wortlaut? Wie genau wird der Urheberrechtsverstoß begründet und wie genau wird begründet, dass Sie dich ermittelt haben?

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8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12303.12.2023 06:48:38
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 66x hilfreich)

Hallo,

ich soll dieses Programm in einem Peer-to-Peer-Netzwerk anderen Nutzern zum Download angeboten haben.
Am 5. 10. 12 soll von meinem Internetanschluß, dem die dynamische IP-Adresse ..... zugewiesen war, die Software "Social Eye" Player" als Datei anderen Nutzern in einem Bittorrent-Netzwerk zum Download angeboten haben.
Ein beigefügter Beschluß eines Landgerichts in München (Beklagte Telefonica Germany)gestattete es dem Anwalt bei meinem Internet-Provider Auskunft über den Namen und Anschrift zu erteilen.

Was kann ich nun tun?

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4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Haben Sie die Software überhaupt? Haben Sie überhaupt Bittorrent überhaupt installiert?
Der Beschluss des Landgerichts bezieht sich exakt auf sie oder ist das irgendein allgemeier Beschluss?
Liegt irgendein Beweis vor, ein Ausdruck o.ä., von einem Bittorrent-Cliet samt Uhrzeit?

Waren Sie zu dieser Uhrzeit überhaupt zuhause?

-- Editiert mepeisen am 21.11.2012 18:50

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/rechtsanwalt-lutz-schroeder-mahnt-ab-30213/

Folgende Infos könnten hilfreich sein (ergänzend zum Kommentar von giszmo58 unter obigem Link):
1. Es ist nirgendwo erkennbar, dass eine solche Firma überhaupt existiert. Auf der Homepage gibt es keinerlei Firmeninformationen.
2. Domain-Infos sind absichtlich verschlüsselt über WhoisGuard. Das machen seriöse Anbieter grundsätzlich nicht.


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6x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12303.12.2023 06:48:38
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 66x hilfreich)

Nein, ich habe die Software nicht, mir unbekannt.
Der Beschluß bezieht sich allgemein und die Anlage dazu wurde nicht beigefügt.
Angeblich wurde die eingesetzte Überwachung durch unabhängige Gutachter überprüft, die fehlerfreie Funktionsweise des Überwachungs-und Dokumentationsverfahrens wurde durch ein Sachverständigengutachten bestätigt.
Irgendwo muß aber ein Fehler liegen, da bin ich mir sicher.


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4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Bei solchen Urheberrechtsverstößen muss man schon etwas vorsichtig sein. Ich würde zunächst den Urheberrechtsverstoß bestreiten, so sie nicht mal die Software kennen, angeben dass weder Bittorrent noch diese Software installiert ist, dass man diese Software nicht einmal kennt, nie genutzt hat und das nie vor hatte.
Dann würde ich den Anwalt auffordern, Eine Vollmacht vorzulegen, sowie einen Beweis, dass die Mandantin A) existiert, B) überhaupt Lizenzinhaber ist. Dann würde ich noch die ganzen angeblichen Gutachten verlangen, sowie einen Nachweis verlangen, wie der Urheberrechtsverstoß entdeckt wurde, sowie einen Nachweis über einen Gerichtsbeschluss zu ihrer Person bzw. zu exakt diesem Fall.

Die Gefahr ist natürlich, dass hier irgendein Gericht die "Beweise" anerkennt. Da muss man schon auf der Hut sein. Sinnvoll wäre hier ggf., wenn eine Rechtsschutzversicherung vorliegt, einen Anwalt hinzuzuziehen.

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4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12303.12.2023 06:48:38
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 66x hilfreich)

Danke, mit fallen in diesem Schreiben so viele Unklarheiten auf, daß ich heute mal zur Kripo gehen werde, um zu sehen, ob dieses Schreiben und dieser Beschluß echt sind.

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4x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das ist auch eine Variante. Sie sollten sich aber vorher noch einiges ausdrucken und mitnehmen:
A) Die Webseite (fehlendes Impressum etc.)
B) Den anonymisierten zahlungsempfänger, wenn man auf den paypal-Button klickt um es zu kaufen.
C) Die Whois-Abfrage, die gleichfalls über Whoisguard anonymisiert ist http://www.heise.de/netze/tools/whois/ (dort socialeyeplayer.com eintippen)
Ganz wichtig in diesem Zusammenhang: Die Domain wurde erst Anfang Mai erstellt. Es könnte sein, dass diese Domain nur zum Zweck des Verfolgens falscher Vorwürfe zu Urheberrechtsverstößen erstellt wurde. Ob dem so ist, das muss sich freilich noch rausstellen. Wie sie dann gegenüber diesem Herren Schröder vorgehen, denn "totstellen" ist auch keine Option, das sollten sie beurteilen, wie gesagt ggf. mit einem Anwalt.

Meine Meinung: In so kurer Zeit kann so ein Tool nicht mal ansatzweise einen solchen Bekanntheitsgrad erlangen, dass es derart oft gekauft wird, um auch in Tauschnetzwerken verbreitung zu finden. Davon ab gibt es solche Software mit Like-Buttons in diversen App-Stores auch deutlich günstiger und teilweise kostenlos. Das ist aber mal meine persönliche Meinung.

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4x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12303.12.2023 06:48:38
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 66x hilfreich)

Hallo,
bei der Polizei war ich, brachte leider nichts, da es sich um eine Zivilsache handele.Für die Webseite hatte die Polizei keine Verwendung.
Nun bleibt nur noch der Gang zur Verbraucherzentrale oder/und Rechtsanwalt, was ich selbst bezahlen muß.

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4x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ganz so leicht ist es nicht. Es könnte durchaus Betrug sein. Aber dazu reicht eine "Anonymisierung" alleine nicht aus.

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4x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Vielleicht ist es wirklich sinnvoll, eine Kanzlei zu befragen, die mit diesem Herrn Schröder schon einschlägige Erfahrung hat.

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4x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Cirel_Sneer123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo,

meine mutter, 70 jahre hat von diesem herrn lutz schroeder ebenfalls post bekommen. Identisch mit den vorangegangenen meldungen hier im thread. Montag termin bei der kripo, im anschluss verbraucherzentrale. Diesem menschen sollte man das handwerk legen. Wie kann man mit sowas durchkommen?

Also auch meine frage hier, was kann man noch tun?



ps. Les ich da richtig? Dieser artikel ist von ihm? http://www.123recht.net/Filesharing-Vorsicht-vor-dubiosen-Abmahnungen-__a54389.html



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-- Editiert Cirel_Sneer123 am 23.11.2012 15:20

-- Editiert Cirel_Sneer123 am 23.11.2012 15:29

3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12303.12.2023 06:48:38
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 66x hilfreich)

Hallo,
die Kripo hat mir nichts gebracht, die Verbraucherzentrale gibt nur telefonisch Auskunft.
Lt. meinem Telefonanbieter wurden auch keinerlei Anfragen herausgegeben, der Brief bezieht sich jedoch auf die erhaltene Auskunft.
Interessieren würde mich auch, ob die vom Anwalt angegebene Bankverbindung tatsächlich seine ist.

Mich würde mal interessieren, ob die zur Zeit Betroffenen auch aus Bayern sind.

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3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Cirel_Sneer123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo,
Kommen aus Schleswig Holstein. Habe herausgefunden, zuständige amtsgericht münchen I bestätigte das aktenzeichen wie angegeben im anschreiben von herrn l. Schroeder. Habe die möglichkeit akteneinsicht zu erhalten (25€). habe dies auch beantragt. Möchte mal sehen was da steht.

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5x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
ps. Les ich da richtig? Dieser artikel ist von ihm? http://www.123recht.net/Filesharing-Vorsicht-vor-dubiosen-Abmahnungen-__a54389.html

Wäre mal interessant zu erfahren, ob dieser jemand die Seiten gewechselt hat oder ob sich da jemand für ihn ausgibt. Wäre ziemlich dreist innerhalb von 2 Jahren genau das zu machen, was er hier anprangert.
Man könnte auch als Reaktion auf sein Abmahn-Schreiben mit Verweis auf seinen eigenen Ratgeber-Artikel hier schreiben "Sie selbst haben empfohlen, kein Geld zu bezahlen. An diese Empfehlung halte ich mich nun." Wäre auch lustig, wie er vor Gericht diese Nummr erklärt.

quote:
Lt. meinem Telefonanbieter wurden auch keinerlei Anfragen herausgegeben, der Brief bezieht sich jedoch auf die erhaltene Auskunft.

Heisst das nun, dass ihr Provider gar keine Infos zu Ihrer Person rausgegeben hat, weder an den Anwalt, noch an irgendeine ermittelnde Stelle?
Lassen Sie sich genau das schriftlich bestätigen, dass es nie eine Anfrage gab und nie eine Beauskunftung ihrer Person und dann schleunigst Strafanzeige erstatten wegen Betrugs, sowie die Anwaltskammer informieren wegen Beihilfe des Betrugs.

Insofern wäre auch empfehlenswert, wenn jeder, der hier abgemahnt wird, mal das Gespräch mit seinem Provider sucht, ob dieser überhaupt Anfragen erhalten hat und ob dieser überhaupt beauskunftet hat, dass man der Anschlussinhaber gewesen sei zum fraglichen Zeitpunkt. Wenn das nun öfter der Fall ist, dass hier gar nie Anfragen kam, dann hat wohl einer irgendeine Adress-CD gekauft und mahnt nun munter Leute ab.

-- Editiert mepeisen am 23.11.2012 17:55

4x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Cirel_Sneer123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 21x hilfreich)

Habe mal zwischenzeitlich mit meinem provider, bzw der beschwerdeabteilung gesprochen. Dem anschein nach gab es tatsächlich keine anfrage. Dies soll jetzt geprüft werden. Interessant war hierbei der umstand das dort herr l. Schroeder bestens bekannt ist :-)

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3x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Interessant war hierbei der umstand das dort herr l. Schroeder bestens bekannt ist :-)


In negativer Hinsicht, weil es permanent Beschwerden gibt oder weil sie durchaus diesem Herrn öfter Daten zukommen lassen? :)
Wie gesagt, wenn der Provider auch nach Prüfung feststellt, dass nichts beauskunftet wurde zur Person oder zum Fall, dann könnte dies hier tatsächlich strafrechtlich relevant sein.

Aber sobald man das schriftlich in Händen hält, hat man auch ein sehr starkes Argument und könnte einer etwaigen Klage gelassen entgegen sehen. Die schriftliche Bestätigung, dassder Herr Schröder lügen würde hinsichtlich seiner Beweisführung, ist druchaus etwas, was Richter nicht gerne sehen, also meiner Erfahrung nach. Die meisten zumindest.

Falls sich rausstellt, dass Herr Schröder hier tatsächlich Daten erhalten hat und der Provider das beauskunftet hat, sieht die Sachlage natürlich anders aus und dann wird der Fall auch deutlich schwieriger.

-- Editiert mepeisen am 23.11.2012 18:52

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12303.12.2023 06:48:38
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 66x hilfreich)

Hallo,
mein Provider hat mir am Telefon gesagt, daß keine Infos herausgegeben wurden. Ich habe nun auf dem Kontaktformular um eine schriftliche Bestätigung dieser Aussage gebeten. Mal sehen, ob was kommt.

Cirel_Sneer123: Ja, der Beschluß von München ist echt. Ob die dort vorliegenden IP-Adressen echt sind, wissen wir dann aber auch nicht. Bitte nach Akteneinsicht Bescheid sagen. Leider läuft die Frist nur noch bis 5. 12., so daß man nicht mehr lange warten kann.
Lt. einer Freundin - die schon einige solcher Abmahnungen bekam, kann man nur über einen Anwalt etwas verfassen lassen. Falls man die Frist ignoriert, kommen weitere Schreiben und bei einer evtl.Gerichtsverhandlung ist der Ausgang ungewiß, weil wir ja in der Beweispflicht sind.

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6x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
DnySup
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo,

habe heute auch genau den gleichen Brief erhalten (Komme aus NRW). Angeblich habe ich am 08.10.12 kurz vor Mitternacht dieses Programm runtergeladen.
Aber, ich kenne weder das Programm noch benutze ich P2P Dienste.
Meine Frist endet auch am 05.12. und ich werde schnellstmöglich den Anwalt aufsuchen.

Habe hier nochmal einen Link gefunden, wo einige Dinge stehen die man tun und nicht tun sollte.

http://www.wbs-law.de/lutz-schroeder/



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-- Editiert DnySup am 23.11.2012 22:48

4x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Alleine der schriftliche Nachweis des Providers, dass dieser keine Daten herausgegeben hat, ist ein sehr starker Beweis, so dass man ggf. einer Klage gelassen entgegen sehen sollte. Bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung sollte man aber unbedingt einen Anwalt aufsuchen, das habe ich eingangs schon geschrieben. Die Sachlage ist teilweise schwierig und die Beweise zu entkräften, die der gegnerische Anwalt hier mutmasslich vorbringen wird, ist auch nicht so einfach, dass man es selbst probieren sollte.

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5x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
DnySup
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 13x hilfreich)

Ich dachte eine Rechtschutzversicherung greift in solchen Fällen nicht?!

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2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das sollte man die Rechtsschutzversicherung mal fragen, vorausgesetzt die Provider geben schriftlich, dass keine Daten herausgegeben wurden.

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2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
krafts
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 40x hilfreich)

Hallo Leute,

ich habe heute auch so ein Schreiben vom 22.11.2012 bekommen. Alles wie hier bereits beschrieben. Tatzeitpunkt 08.10.12 um 20:27:09 Uhr. Die Frist läuft ebenfalls am 05.12.12 ab.

Auch ich habe nie etwas von dieser Software gehört und nutzen keinerlei P2P Dienste. habe eben extra meinen Rechner gescannt. Da ist nix derartiges Installiert.

Mich würde aber mal interessieren, ob hier jemand die selbe IP-Adresse wie ich auf seinem Schreiben stehen hat. Meine IP war 78.50.191.*7.
Ich habe die IP etwas unkenntlich gemacht, weil ich nicht weiß, welche Gefahren sonst bestehen.
Vielleicht möchtet Ihr Eure IPs aus dem Schreiben auch posten?

Ich werde meinem Provider und meinen Anwalt kontaktieren.

**************
Hier noch ein Paar technische Infos...

Tracert Auszug:
C:\tracert socialeyeplayer.com
Routenverfolgung zu socialeyeplayer.com [173.254.28.22]
1 lo1.br10.haj.de.hansenet.net 213.191.64.125
...
11 199.58.199.118 meldet: Zielnetz nicht erreichbar.

utrace gibt an:
IP-Adresse: 173.254.28.22
Provider: Bluehost
Region: Provo (US) -> Utah

IP-Adresse: 199.58.199.118
Provider: Ace Data Centers, Inc. (ADC-96)
Region: Orem (US)


Gruß krafts

5x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
DnySup
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 13x hilfreich)

Meine IP ist anders. 77.*1.***.*

Meine Sachen habe ich auch schon weitergegeben. Ich geb' bescheid wenn ich neues weiß.



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5x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12303.12.2023 06:48:38
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 66x hilfreich)
3x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
krafts
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 40x hilfreich)

Hallo Gemeinde,

ich war heute beim Anwalt, der hat so einige Dinge entdeckt, die RA Schroeder erst einmal nachweisen soll.

u.a.
- Hashwert fehlt
- Gerichtsverfügung vom 9.10.12 aber Tatzeitpunkt 8.10.12 20:27 Uhr. Gerichtverfügung in wenigen Stunden? Das ist ehr Unglaubhaft.
- Bevollmächtigung ist mehrere Monate alt und umfasst nur zum damaligen Zeitpunkt erkannte Verstöße. Meinen angeblichen Verstoß also noch nicht.
- Mein RA fodert einen Nachweis, dass Malvin C. Salgado Rechteinhaber der Software ist.

Eine Antwort von O2/Alice habe ich noch nicht.

Gruß krafts

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5x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Cirel_Sneer123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo,

habe denn auch mal ein paar neuigkeiten. Heute habe ich eine Anzeige bei der Kripo "aufgegeben". Die Begründung bezieht sich wie eben oben schon erwähnt auf die Punkte:

-In seinem schreiben bzw der kopie des beschlusses vom amtsgericht München 1 wird von einer "liste" gesprochen die darüber auskunft geben kann, Was wann und wo mit welcher IP gelaufen ist, bzw. aus der hervorgeht das es sich um selbstverschuldetes verhalten geht. Diese fehlt in seinem anschreiben ganz und gar.

-Hashwert fehlt

- Gerichtsverfügung vom 9.10.12 aber Tatzeitpunkt 9.10.2012

- Bevollmächtigung ist mehrere Monate alt und umfasst nur zum damaligen Zeitpunkt erkannte Verstöße.

- einen Nachweis, dass Malvin C. Salgado Rechteinhaber der Software ist. (das dürfte fast unmöglich sein)

-"online-stellung" der Seite socialeyepalyer.com wurde erst im Mai hochgeladen. Daher drängt sich der verdacht des betruges auf.

-anonymisierte adresse der seite socoaleyeplayer.com

-anonymisierte paypal Zahlungsanweiseung die auf eine Email adresse verweist die auf einen ganz anderen Namen als Malvin Sagaldo läuft.

Die Anzeige wurde aufgenommen, Strafantrag gestellt. Laut der Polizei sollten dies auch alle anderen betroffenen tun.

Desweiteren habe ich ein Schreiben für den Herrn L. Schroeder.
Aufgesetzt von einem bekannten RA in sachen medienrecht. Wenn jemand interesse daran hat, bitte PM an mich. Ich werde dann morgen den jeweilgen Interessenten dies in form einer Mail mit pdf im anhang zukommen lassen.

Alice/O2 hat bisher noch keine bestätigung gesendet, wird aber jetzt ohnehin durch die Kripo geprüft werden.

Wenn es weiterhin etwas neues gibt halt ich euch auf dem laufenden.

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-- Editiert Cirel_Sneer123 am 26.11.2012 19:06

3x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12303.12.2023 06:48:38
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 66x hilfreich)

Hallo,

danke für die neuen Infos!

Bei mir sah die Kripo keinen Tatbestand des Betruges.
Von Alice habe ich auch noch keine Nachricht.
Wollte morgen zum Anwalt.

Das habe ich jetzt nicht verstanden und bitte um Erklärung:

-"online-stellung" der Seite socialeyepalyer.com wurde erst im Mai hochgeladen. Daher drängt sich der verdacht des betruges auf.

-- Editiert Gloria123 am 26.11.2012 19:51

6x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Bei mir sah die Kripo keinen Tatbestand des Betruges.

Das ändert sich, wenn die Provider niemals eine Info zu euch rausgegeben haben und wenn es Hinweise gibt, dass es frei erfunden wurde.

Ihr solltet ggf. die Anwaltskammer, die für Herrn Schröder zuständig ist, informieren, dass hier Strafvanzeigen erstattet wurden und er ggf. Beihilfe betrieben hat.

Ansonsten macht es Sinn, dass sich alle Betroffenen bei ein und derselben Staatsanwaltschaft melden, dass sie ebenso betroffen sind. Wenn es genug Betroffene gibt, wird auch ein Staatsanwalt, der das nicht so sehr verfolgen möchte, hellhörig und erst recht aktiv.

-- Editiert mepeisen am 26.11.2012 20:36

5x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Cirel_Sneer123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 21x hilfreich)

Hi,


---
Das habe ich jetzt nicht verstanden und bitte um Erklärung:

-"online-stellung" der Seite socialeyepalyer.com wurde erst im Mai hochgeladen. Daher drängt sich der verdacht des betruges auf.
---

Du kannst bei Whois, ein "service" von heise informationen über webseiten etc. bekommen.
Nach eingabe von unserem "sorgenkind" kam eben u.a. folgendes ergebnis:

Registration Service Provided By: Namecheap.com
Contact: support@namecheap.com
Visit: http://namecheap.com
Domain name: socialeyeplayer.com
Registrant Contact:
WhoisGuard
WhoisGuard Protected ()

Fax:
11400 W. Olympic Blvd. Suite 200
Los Angeles, CA 90064
US
.
.
.
Name Servers:
NS1.JUSTHOST.COM
NS2.JUSTHOST.COM

Creation date: 02 May 2012 20:33:00
Expiration date: 02 May 2014 12:33:00


Dies habe ich als ausdruck der kripo übergeben. Für ihn drängte sich der verdacht des betruges auf als er creation date: 02 may 2012 ...... sah. Es ist eben merkwürdig das diese seite erst seit kurzer zeit existiert und hier munter drauflos gemahnt wird.

Komische Kripo habt ihr bei euch :)
Hier fand man das alles sehr Interessant.


Ich denke mepeisens vorschlag ist super! Also wenn jemand Infos brauch, wo und welche staatsanwaltschaft bzw. welche Kripo das bearbeitet, PM an mich und ihr bekommt die dann. Ich denke das es ne menge bringt wenn es immer mehr werden die sich genau deswegen dort melden!?


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-- Editiert Cirel_Sneer123 am 26.11.2012 20:41

-- Editiert Cirel_Sneer123 am 26.11.2012 20:54

2x Hilfreiche Antwort

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