Hallo zusammen,
bisher besitze ich eine VDSL Leitung, die von der Firma Bn:t betrieben wird.
Im Oktober werde ich in einem Bereich umziehen in dem kein VDSL jedoch DSL verfügbar ist.
Ich habe meinem Anbieter meine Kündigung mit Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht zukommen lassen. Heute erhielt ich ein Schreiben von meinem Anbieter mit dem Inhalt: "Ein SOnderkündigungsrecht liegt hier nicht vor, da der Wohnort ebenfalls von Bn:t versorgt wird".
Liege ich hier falsch? Es gibt mittlerweile doch eine Änderung im TKG:
§ 46 Anbieterwechsel und Umzug Absatz 8:
Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag
über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. [color=red]Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.[/color] In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat.
Danke für die Hilfe
-- Editiert fb348538-74 am 14.08.2012 18:15
VDSL Umzug Sonderkündigungsrecht?
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Die Firma bietet doch dort an. VDSL ist nur eine Variante von DSL.
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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"
Naja,
aber was ist denn mit "der Leistung" gemeint? Die vertraglich festgelegte oder, ein Internetanschluss?
Durch den Umzug kann mir dann nicht mehr die 20000er VDSL Leitung angeboten werden, sondern nur noch eine niedrigere DSL Leitung.
Das ist doch nicht die Leistung, zu der ich den Vertrag geschlossen habe, oder interpretiere ich da was falsch?
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Leistung bedeutet in Gesetzen nicht PS-Zahl, KW-Stunden o.a..
Gemeint ist hier nach meiner Meinung die Dienstleistung. Es gab zwar bei anderen Umständen schon Urteile, die die Kündigung bei Unterschreiten eines gewissen Leistungsniveaus erlauben. Aber du schreibst auch nicht was denn angeboten wurde.
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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"
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