VK bricht Kauf einseitig aus fadenscheinigem Grund ab

25. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
triwe7
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
VK bricht Kauf einseitig aus fadenscheinigem Grund ab

Hallo,

ich hatte per eBay für knapp 87€ (weit unter Sofortkaufpreis von ca. 180€) etwas als einziger Bieter ersteigert und direkt bezahlt. Ich wollte an eine Postfiliale liefern und hatte vergessen, die benötigte Postnummer anzugeben.

Diese lieferte ich ein paar Std. nach Bezahlung per eBay-Systemnachricht an den VK nach. Er hatte diese also. 4 Tage später (nachdem sich nichts vom Verkäufer aus tat) fragte ich nach: "Brauchen Sie noch Daten für den Versand? Grüße," sowie Stunden später ob er noch Daten benötige.

Dann brach er heute (5 Tage nach Kauf) einfach einseitig ab mit Begründung "Adresse von DHL unbekannt" sowie "Kauf storniert, Bitte nicht mehr bei mir Bieten !!!!".

Meine Vermutung ist, dass er es nur aus diesem fadenscheinigen Grund stornierte- da er nur weniger als die gewollte Hälfte des Preises erhalten hat.

Ist das so rechtlich i. O. oder kann ich weiterhin auf Erhalt bzw. Lieferung der Ware bestehen?

Danke. Grüße,

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111185 Beiträge, 38557x hilfreich)

Zitat (von triwe7):
Er hatte diese also. 4 Tage später

Diese unsubstantiierte Vermutung könnte man jetzt wie genau beweisen?



Zitat (von triwe7):
Ist das so rechtlich i. O.

Nö.



Zitat (von triwe7):
kann ich weiterhin auf Erhalt bzw. Lieferung der Ware bestehen?

Ja, denn bestehen kann man ja auf fast alles.

Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, …) mit.

Falls dann - so wie hier - keine ladungsfähige Anschrift bekannt ist, wird das schnell unwirtschaftlich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(14909 Beiträge, 8823x hilfreich)

Erstmal unjuristisch:
Wenn man bei der eBay-Kaufabwicklung anklickt, dass man an eine Packstation oder Filiale liefern lassen möchte, dann geht das doch gar nicht, ohne eine Postnummer anzugeben. Zumindest auf meinem PC wird der Button "Jetzt bezahlen" erst klickbar, wenn die Postnummer angegeben wurde.
Und ganz im Ernst: Wenn bei mir nach dem Kauf ein Käufer ankäme und die Lieferadresse geändert haben will, würde ich auch skeptisch werden. Man verliert als Verkäufer den Verkäuferschutz, wenn man nicht an exakt die Adresse versendet, die in der Kaufabwicklung angegeben wurde. Also einfach mal eine Postnummer hinzufügen bringen den Verkäufer um den Verkäuferschutz. Das kann man als Kunde nicht erwarten.

Ansonsten:
Sie haben die Ware gekauft, also haben Sie Anspruch auf die Ware.
Wenn der Verkäufer bereits einen Versandversuch unternommen hat (und DHL retourniert hat), dann hat der Verkäufer seine Pflicht erfüllt. Ergo müssen Sie die Ware abholen, wenn Sie die haben wollen. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet ein zweites Mal zu versenden - jedenfalls nicht kostenlos.

Haben Sie überhaupt den Namen und die Adresse des Verkäufers?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
triwe7
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Erstmal unjuristisch:
Wenn man bei der eBay-Kaufabwicklung anklickt, dass man an eine Packstation oder Filiale liefern lassen möchte, dann geht das doch gar nicht, ohne eine Postnummer anzugeben. Zumindest auf meinem PC wird der Button "Jetzt bezahlen" erst klickbar, wenn die Postnummer angegeben wurde.


Mir wurde die Postfiliale als Adresse angeboten und ich konnte ohne die Postnummer angeben zu müssen bezahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
triwe7
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Sie haben die Ware gekauft, also haben Sie Anspruch auf die Ware.
Wenn der Verkäufer bereits einen Versandversuch unternommen hat (und DHL retourniert hat), dann hat der Verkäufer seine Pflicht erfüllt. Ergo müssen Sie die Ware abholen, wenn Sie die haben wollen. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet ein zweites Mal zu versenden - jedenfalls nicht kostenlos.


Der Verkäufer hatte niemals einen Versuch unternommen bzw. überhaupt verschickt. Sonst wäre der Status bei der eBay-Bestellung ja (meiner Erfahrung nach) auf "Verschickt" stehen. War aber bis zur Stornierung durch VK nur auf "Bezahlt". Also meines Wissens (und Eindruckes) nach hat er niemals verschickt bzw. es versucht. Hätte er ein zweites Mal versenden angeboten (nach Retoure) hätte ich auch sofort und ohne Probleme zugestimmt und die Versandkosten erneut selbst bezahlt.

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#5
 Von 
triwe7
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Diese unsubstantiierte Vermutung könnte man jetzt wie genau beweisen?


Davon kann ich ausgehen, da er mir im selben Chat (wo ich auch die Postnummer übermittelt hatte) dann mit "Adresse von DHL unbekannt" sowie "Kauf storniert, Bitte nicht mehr bei mir Bieten !!!!" geantwortet hatte.

Also nicht etwa per Mail oder in einem anderen Chat, wo die Nachricht nicht vorhanden/ bzw. nicht sichtbar war. Seine Nachricht erscheint nur im selben Chat, nachdem er auf meine (erhaltene) Nachricht antwortet.

Sonst wäre die oben zitierte Nachricht in einem neuen Chat sichtbar gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(14909 Beiträge, 8823x hilfreich)

Zitat (von triwe7):
Der Verkäufer hatte niemals einen Versuch unternommen bzw. überhaupt verschickt. Sonst wäre der Status bei der eBay-Bestellung ja (meiner Erfahrung nach) auf "Verschickt" stehen. War aber bis zur Stornierung durch VK nur auf "Bezahlt". Also meines Wissens (und Eindruckes) nach hat er niemals verschickt bzw. es versucht.

Dann schuldet der Verkäufer den Versand der Ware.

Aber weiter oben wurde schon gefragt / gesagt:
Haben Sie Name und Adresse des Verkäufers?
Wenn nein, dann müssen Sie sich die Frage stellen, wie viel Arbeit / Aufwand Sie in die Angelegenheit investieren wollen oder ob Rückabwicklung nicht doch die ökonomischere Lösung ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111185 Beiträge, 38557x hilfreich)

Zitat (von triwe7):
Der Verkäufer hatte niemals einen Versuch unternommen bzw. überhaupt verschickt. Sonst wäre der Status bei der eBay-Bestellung ja (meiner Erfahrung nach) auf "Verschickt" stehen.

Diese Theorie ist schlicht falsch, da eBay gar nicht feststellen kann, ob was verschickt wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(14909 Beiträge, 8823x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Diese Theorie ist schlicht falsch, da eBay gar nicht feststellen kann, ob was verschickt wurde.

Jein - wenn der Verkäufer die eBay-Funktion "Versandetikett erstellen" nutzt, wird die Sendungsnummer automatisch von DHL an eBay übermittelt und wird auch für dem Käufer sichtbar.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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