Wenn man ein Webangebot mit "redaktionellem / journalistischem Inhalt" hat, muss ja im Impressum ein Verantwortlicher für die Inhalte benannt werden. Muss da "verantwortlich im Sinne des RStV" oder "verantwortlich im Sinne des MDStV" stehen?
Verantwortlicher im Impressum einer Website
22. Februar 2009
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Frage vom 22. Februar 2009 | 14:24
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 3x hilfreich)
Verantwortlicher im Impressum einer Website
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#1
Antwort vom 22. Februar 2009 | 16:48
Von
Status: Praktikant (961 Beiträge, 462x hilfreich)
Die Formulierung ist AFAIK nicht so gesetzlich vorgeschrieben.
#2
Antwort vom 22. Februar 2009 | 22:13
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 3x hilfreich)
Okay. Aber was ist nun für solche Webangebote "zuständig"? Der RStV oder der MDStV?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 23. Februar 2009 | 00:45
Von
Status: Praktikant (961 Beiträge, 462x hilfreich)
TMG.
#4
Antwort vom 23. Februar 2009 | 16:23
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 3x hilfreich)
Das TMG schreibt ja eh generell die Impressumpflicht vor. Aber journalistische Angebote müssen doch noch einen Verantwortlichen benennen. Und da schreiben halt einige Websites vom RStV und einige vom MDStV (wobei ja das TMG dessen "Nachfolger" ist).
Deswegen auch meine Eingangsfrage, was denn nun richtig ist?
-- Editiert von Berndo am 23.02.2009 16:29
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