Hallo liebe Rechts-Community,
ich habe eine Frage bezüglich einer Online-Kursanmeldung zur Geburtsvorbereitung. Hier wurde ich von einem Freund auf der Website des Betreibers mit Eingabe von E-Mail, Geburtstdatum und Addresse angemeldet. Nach der Anmeldung auf den Button „kostenpflichtig bestellen" erhielt man die Info, dass man erst bei Zahlungseingang vollständig angemeldet sei sowie eine Bestätigungsemail erhalte. Auf der Website selber gibt es keine AGBs.
Ein paar Tag später habe ich mich aufgrund des schlechten Geundheits-Zustands meines Kindes doch gegen den Kurs entschieden. Die Bestätigungsemail haben wir aber nicht gefunden und sind davon ausgegangen, dass die Anmeldung schief gegangen ist.
Nach Beginn des Kurses erhalte ich dann doch eine Mail mit allen möglichen Infos zum Kurs. Da haben wir nochmal nachgeschaut und die Bestätigungsmail im Spam-Ordner gefunden, wo stand dass man sich spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn hätte abmelden müssen und ansonsten den gesamten Kursbeitrag zu bezahlen habe. Wie gesagt auf der Website stand nichts dergleichen. Zudem gab es ja den Hinweis, dass man erst bei Zahlung der Anmeldegebühr vollständig angemeldet sei. Der Betreiber droht nun mit dem Inkassounternehmen. Wie muss ich mich jetzt verhalten? Bin ich verpflichtet den Kurs zu bezahlen?
Vielen Dank für eure Hilfe.
-- Editiert von MDarius am 24.01.2019 12:09
Verbindliche Kursanmeldung über das Internet
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Ich finde Deine Beschreibung sehr einseitig dargestellt, gleichwohl sehe ich keinen Grund der gegen einen Vertragsabschluss spricht.
Dass Du die Bestätigungsmail nicht rechtzeitig gelesen hast, fällt in Deine Verantwortung, denn auch der Spamordner ist einer Deiner Postordner.
Wird vermutlich etwas anders ausgedrück worden sein, wobei hier spekuliert werden kann, dass erst nach Zahlung die aktive Teilnahme möglich sei. Auf den Vertrag an sich, der durch verbindliche Bestellung und Annahmebestätigung geschlossen wurde, hat das aber vermutlich keinen Einfluss.ZitatZudem gab es ja den Hinweis, dass man erst bei Zahlung der Anmeldegebühr vollständig angemeldet sei. :
Genaueres konnte man schreiben, wenn man die Vertragsbedingungen wortwörtlich kennt.
Berry
ZitatAuf den Vertrag an sich, der durch verbindliche Bestellung und Annahmebestätigung geschlossen wurde, hat das aber vermutlich keinen Einfluss. :
Wie du schon schreibst, das kann man nur anhand des genauen Wortlautes entscheiden. Grundsätzlich gilt aber, daß mißverständliche Aussagen maximal zugunsten des Verbrauchers auszulegen sind. Einmal "verbindlich bestellen" und danach "aber verbindlich nur, wenn auch gezahlt wurde" läßt sich halt nur durch "ohne Zahlung kein Vertrag" verbraucherfreundlich auflösen.
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Vielen Dank für eure Antworten.
Nach dem Klick auf den Anmeldebutton hat sich eine neue Seite geöffnet. Dort stand dann:
„Zahlungsübersicht
Name
Fälliger Betrag
Ihre Anmeldung ist erst mit Zahlungseingang vollständig
Anmelde-ID
Eine Anmeldungsbestätigung wurde Ihnen per Mail zugesendet
"
AGBs lassen sich auf der Seite nirgendwo finden und man musste auch keinen Nutzungsbestimmungen oder ähnlichem zustimmen.
ZitatNach der Anmeldung auf den Button „kostenpflichtig bestellen" :
Nach dem Willen und den Worten des Gesetzgebers ist mit dem klick auf den Button „kostenpflichtig bestellen" auch dem unterdurchschnittlich informierten Verbraucher klar, was "Sache ist".
Zitaterhielt man die Info, dass man erst bei Zahlungseingang vollständig angemeldet sei :
Womit wohl zum Ausdruck gebracht werden soll, das Leistungen erst erbracht werden sollen, wenn die Vorkasse geleistet wurde. Was den Besteller nicht von der vertraglichen Bindung befreit.
ZitatEinmal "verbindlich bestellen" und danach "aber verbindlich nur, wenn auch gezahlt wurde" läßt sich halt nur durch "ohne Zahlung kein Vertrag" verbraucherfreundlich auflösen. :
Na ja. Hier geht es aber nicht um "aber verbindlich nur" sondern um "vollständig" und zur vollständigen Vertragserfüllung gehört von Seiten des Bestellers die Zahlung.
Andersherum: ohne Zahlung keine Teilnahme am Kurs.
ZitatBin ich verpflichtet den Kurs zu bezahlen? :
Nach den ergänzenden Informationen denke ich ja. Der Satz
hat ja nur Hinweischarakter. Daraus zu schließen das bis zur Bezahlung noch kein Vertrag zu Stande gekommen sei, ist mir zu weit hergeholt.ZitatIhre Anmeldung ist erst mit Zahlungseingang vollständig :
Aber es trifft m.M.n zu, dass die Wortwahl angreifbar ist, was mit einer präziseren Beschreibung zu vermeiden gewesen wäre.
Berry
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