Verkäufer (gewerblich) verweigert Rücknahme

1. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Hadamek BEK
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkäufer (gewerblich) verweigert Rücknahme

Moin Leute!
Ich hoffe, eine Info zu bekommen: Ich habe via Online-Shop Zubehörteile bestellt und auch bekommen. Da ich diese "zweckentfremdet" eingebaut habe (wollte etwas basteln) gingen die ersten 2 kaputt. Daraufhin war mir natürlich klar, das ich dies nicht als Mangel angeben kann (und somit auch bezahlen wollte). Nun hatte ich jedoch für mein Vorhaben genügend Teile bestellt und wollte den (für mich nicht einsetzbaren) Rest zurückgeben. Als ich nun den Verkäufer angeschrieben hatte, erklärt mir dieser:
" Sie haben in unserem OnlineShop eine Bestellung (468501) getätigt und möchten nun 30 Stück 136489 zurückgeben.
Wir haben diesen Artikel aufgrund Ihrer Bestellung bei unserem Lieferanten geordert.
Dieser nimmt keine Ware zurück und wir haben für diese Y Verbinder kein Lagerfach.
Aus diesem Grund müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass wir die Artikel nicht zurücknehmen werden."


Ich habe daraufhin seine AGB`s sowie das Verkaufsportal durchforstet und an keiner Stelle einen Hinweis oder ausdrücklichen Vermerk gefunden, der darauf hinweist, dass dieses Produkt nicht zurückgenommen wird - was dem Verkäufer ja klar sein musste, da er ja offensichtlich einen eindeutigen Hinweis SEINES Lieferanten erhalten haben muss...
Nun meine einfache Frage : Darf der Verkäufer die Rücknahme mit einer solchen Erklärung verweigern?

Auf eine Antwort hoffend und wartend verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Hadamek BEK

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von Hadamek BEK):
Darf der Verkäufer die Rücknahme mit einer solchen Erklärung verweigern?
Wenn du ein gewerblicher Käufer bist, dann ja, dann darf er das.
Wenn du ein privater Käufer bist, dann darf er nach Ablauf der Widerrufsfrist, eine Rücknahme verweigern. Vor Ablauf der Widerrufsfrist muss er deinen Widerruf hinnehmen und die Ware zurücknehmen.
!!! Auch die kaputte Ware!!! Er kann für die kaputte Ware Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz wäre dessen Einkaufspreis, aber nicht der Verkaufspreis.

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#2
 Von 
Hadamek BEK
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Nur, dass Du wahrscheinlich als gewerblicher Käufer aufgetreten bist. Wenn es zufälig der Onlineshop von "R*****" sein sollte ... dort wird an gewerbliche Käufer vekauft. Die ausgewiesenen Preise sind Netto-Preise. Erst bei der endgültigen Bestellung wird der UST-Anteil ausgewiesen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10685 Beiträge, 4205x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Nur, dass Du wahrscheinlich als gewerblicher Käufer aufgetreten bist.


Das dürfte je nach Ausgestaltung des Angebots dann eher ein Problem des Händlers werden.

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