Verkauf Privat zu Privat

31. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Drempels
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)
Verkauf Privat zu Privat

Guten morgen,
ich habe auf einer bekannten Plattform ein Sofa angeboten,ein Interessent hat sich gemeldet und wir haben einen Preis ausgemacht, das ganze allerdings nur via Plattformchat.
Er wohnt soweit weg dass er eine Spedition beauftragen wollte um die Ware abholen zu lassen, den Kaufpreis würde er entweder der Spedition mitgeben oder überweisen.
soweit sogut.
Dann hat sich alles schleppend verschoben, er gab mir keine Telefonnummer,keine Adresse und auch keinen Nachnamen. Es wurde immer schwammiger und bishin zu nicht mehr netten Anschreiben.
Ich habe mich dann entschlossen die Ware nicht mehr an ihn zu verkaufen, Geld ist keins geflossen und ich habe ihn gebeten im eigenen Interesse der Spedition abzusagen (ein fixer Abholtermin stand auch nicht fest) darauf hin droht er mir jetzt mit einer Klage auf Betrug und Schadenersatz.
Wie ist hier die Lage?
Ein gültiger Kaufvertrag ist hier doch nicht entstanden,oder? C2C-Geschäft

Vielen Dank für Ihre schnelle Hilfe


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Ein gültiger Kaufvertrag ist hier doch nicht entstanden,oder?


Doch, so liest es sich: "wir haben einen Preis ausgemacht "

Damit kann der VK nicht einfach zurücktreten, nur weil ihm der K nicht mehr paßt. Er müßte dem K eine beweisbare Frist zur Erfüllung setzen mit Rücktrittsandrohung, erst dann könnte er nach Fristablauf zurücktreten.

quote:
Klage auf Betrug


Das ist natürlich albern, Nichterfüllung eines Kaufvertrages ist reines Zivilrecht.

quote:
und Schadenersatz


Das wäre in der Tat machbar, wenn der Vertragsschluß gerichtsfest beweisbar ist (je nach Chat-Variante leicht oder schwer).

quote:
C2C-Geschäft


Hoffentlich wurde beweisbar die Gewährleistung ausgeschlossen, sonst kommt womöglich noch mehr Ärger nach bei so einem "speziellen" K.

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